29. Juli 2015
Der abtretende Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür erklärt das Nachrichtendienstgesetz auf Grund der von Bundesrat Maurer versprochenen geringen Fallzahlen für harmlos. Dieser Ansicht widersprechen wir vehement: Jeder Eingriff in die Grundrechte wiegt schwer; die Anzahl der überwachten Personen ist dabei irrelevant. Jede Überwachung verursacht einen gigantischen Kollateralschaden von mitüberwachten Personen und der Chilling Effekt, die Einschüchterung durch...
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