Der Datenschützer irrt beim NDG und BÜPF

Der abtretende Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür erklärt das Nachrichtendienstgesetz auf Grund der von Bundesrat Maurer versprochenen geringen Fallzahlen für harmlos. Dieser Ansicht widersprechen wir vehement: Jeder Eingriff in die Grundrechte wiegt schwer; die Anzahl der überwachten Personen ist dabei irrelevant. Jede Überwachung verursacht einen gigantischen Kollateralschaden von mitüberwachten Personen und der Chilling Effekt, die Einschüchterung durch Überwachung, entfaltet seine verheerende Wirkung alleine durch die Möglichkeit der unbeschränkten und unkontrollierbare Überwachung.

Auch beim BÜPF irrt der oberste Datenschützer, wenn er die Daten bei den Telekomanbietern in Sicherheit wähnt. Wir wissen, dass die Anbieter den Zugang nicht genügend einschränken; Zugriffe sind sogar aus dem Ausland möglich. Die Datensicherheit ist bereits jetzt nicht gewährleistet und kann schon gar nicht für die Zukunft garantiert werden. Stefan Thöni, Co-Präsident und Ständeratskandidaten der Piraten sagt dazu: „Die einzigen sicheren Daten sind gar nicht erst gespeicherte Daten.“

Dazu kommt, dass der Datenschützer einen wichtigen Aspekt völlig ausser acht lässt. BÜPF und NDG sind gegen schwerste Kriminalität und Terrorismus praktisch wirkungslos und damit unverhältnismässig. Dies zeigt der Blick nach Deutschland, wo der Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung zu keinen Einbussen bei der Aufklärungsquote geführt und in Frankreich auch umfangreiche Überwachungsbefugnisse inklusive Vorratsdatenspeicherung die Terroranschläge nicht verhindern konnten.

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