Blick aus und ins Bundeshaus

Mit unseren Lobbyistenbadges fürs Bundeshaus infiltrieren wir die Politik auch von innen. Am Ort vieler Entscheidungen setzen sich Piraten persönlich und natürlich ehrenamtlich für die piratigen Kernthemen ein.

Im Frühling war parallel zum Geldspielgesetz mit den Netzsperren auch die Vernehmlassung der Geldspielverordnung ein wichtiges Thema. Die Piratenpartei hat sich diesbezüglich termingerecht eingebracht. Wenn sich aber 73% der Stimmenden für den Aufbau der Zensurinfrastruktur entscheiden, ist unser Kampf für mehr Freiheiten schon sehr schwierig.

Beim *Fernmeldegesetz* (Revision FMG) hat sich der Nationalrat im September bereits für die nächsten Netzsperren entschieden (FMG Art. 46a: „Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten unterdrücken die Informationen mit pornografischem Inhalt nach Artikel …“ also zensieren mit Netzsperren).
Die intensive Lobbyarbeit im Bundeshaus mit unzähligen Gesprächen, Faktenblättern und Briefen hat beim FMG aber insofern gefruchtet, dass nebst dem Sperren auch das Löschen von kriminellen Inhalten und die internationale Zusammenarbeit neu verpflichtend wird. Hier haben sich die Schweizer Behörden bisher keine Lorbeeren verdient und hier können wir als Piraten auch Druck aufsetzen.
Unser grösster Erfolg beim FMG ist aber, dass die *Netzneutralität* gesetzlich verankert werden soll. Dank einem eng formulierten Artikel und einer knappen Mehrheit dafür im Parlament konnte man die Netzneutralität gegen übermächtige Provider durchsetzen. Es besteht also eine gute Chance, dass sich ein offenes Internet für Endkunden und innovative KMU durchsetzt.
Das FMG kommt jetzt in den Ständerat und die Piraten bleiben dran.

Beim Urheberrechtsgesetz (URG) sind bereits wieder Netzsperren im Gespräch, neben unzähligen anderen Idiotien wie: Verlängerte Schutzfristen, Möglichkeit von Massenabmahnungen, Lichtbildschutz, Schutz vor Replay-TV, keine Aufsicht der Verwertungsgesellschaften, Einführung eines Verzeichnisprivilegs, Hohe Abgaben für Bildung und Schule etc. Auch hier sind wir aktiv, um die Rechtskomission des Nationalrats (RK-N) in den nächsten Wochen mit den relevanten Informationen zu versorgen. Auch hier kämpen wir wieder gegen eine übermächtige Lobby.

Die *Transparenzinnitiative* wurde vom Bundesrat im Sommer zur Ablehnung empfohlen. Sie wird im Dezember die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) beschäftigen. Im Parlament scheint die Ablehnung gross zu sein, doch wie sich das Volk entscheidet können wir bereis heute mit beeinflussen. Die Volksabstimmung folgt wahrscheinlich im 2020.

… und ein Blick ins EU Parlament
Genau, auch europaweit sind wir Schweizer Piraten aktiv und haben seit kurzem auch einen Zutrittsbadge ins Europäische Parlament. Dank dem unermüdlichen Einsatz einiger Piraten konnte die Reform des Urheberrechts massgeblich beeinflusst werden: Verpflichtende Upload-Filter und ein EU-weites Leistungsschutzrecht werden bald auch die Schweiz betreffen. Die Abgeordneten im EU-Parlament waren uneinig wie selten zuvor und es besteht nun eine reelle Chance, dass durch unsere Informationen, mit zunehmender Sachkenntnis und starkem öffentlichem Druck das neue Urheberrecht nicht ganz so übel zugerichtet wird. Wir hoffen und bleiben auch hier dran.

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Zusatz mit Detailinformationen zu einzelnen Paragraphen im FMG und der von der Piratenpartei Schweiz (PPS) eingebrachten Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision vom FMG vom 31. März 2016

Im Art. 1 wurde Jugendschutz gemäss der PPS-Forderung gestrichen (97:88).

Im Art. 11 wurde für weniger Regulierung bezüglich Entbündelung bei neuen Technologien entschieden, d.h. dass es keine Technologieneutralität Kupferdraht / Glasfaser geben soll. Dafür mach denn der Bundesrat alle 3 Jahre einen Bericht über das Marktversagen

(Art 3a) strapaziert auch die liberalen Piraten.

Beim Roaming (Art 12abis) kann der Bundesrat zukünftig eingreifen, falls die Tarife zu unverschämt sind.

Art. 12d Verzeichnisse: Der Abschnitt wurde besser formuliert, beinhaltet aber nicht explizit das von der PPS geforderte opt-in. Dafür wurde diesbezüglich Nicht-Diskriminierung und Datenschutz leicht verbessert. Eventuell folgt noch was in der Verordnung.

Der NR hat sich bei der Netzneutralität für folgende Formulierung entschieden (), die komplizierter als der PPS-Vorchlag ist:

Art. 12e Offenes Internet
1 Die Anbieterinnen von Zugang zum Internet übertragen Informationen,
ohne dabei zwischen Sendern, Empfängern, Inhalten, Diensten,
Diensteklassen, Protokollen, Anwendungen, Programmen oder Endgeräten
technisch oder wirtschaftlich zu unterscheiden.
2 Sie dürfen Informationen unterschiedlich übertragen, wenn dies
erforderlich ist, um:
a. eine gesetzliche Vorschrift oder einen Gerichtsentscheid zu befolgen;
b. die Integrität oder Sicherheit des Netzes, der über dieses Netz
erbrachten Dienste oder der angeschlossenen Endgeräte zu gewährleisten;
c. einer ausdrücklichen Aufforderung der Kundin oder des Kunden
nachzukommen; oder
d. vorübergehende und aussergewöhnliche Netzwerküberlastungen zu
bekämpfen. Dabei sind gleiche Arten von Datenverkehr gleich zu behandeln.
3 Behandeln sie Informationen bei der Übertragung technisch oder
wirtschaftlich unterschiedlich, so müssen sie die Kundinnen und Kunden
sowie öffentlich darüber informieren.

Art. 13g und Art. 13l (Streitigkeiten & Verfahren) wurden nicht wie von
der PPS gefordert in die Revision miteinbezogen

Art. 22 und Art. 23 (Konzessionen) wurden unsere Anderungsanträge nicht
berücksichtigt.

Art. 31 Das Importverbot bleibt entgegen der Forderung der PPS bestehen.

Art. 45a geht nicht soweit wie von der PPS gefordert, lässt aber mehr
Spielraum für die Verordnung… es kann also noch werden.

Art. 46 Jugendschutz und Netzsperren: Die Netzsperren wurden quasi
stillschweigend durchgewunken. Dafür ist der Antrag auf Löschen und
internationale Zusammenarbeit, den wir der Kommission eingebracht haben
ebenso durchgekommen.
In den Berichten stehen immer noch viele Fehler
und Ungenauigkeiten:
https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-9091
https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-9095

Viele Parlamentarier ist der Unterschied zwischen Löschen und Sperren nicht bewusst. Ergo sind die Parlamentarier für beides. Ebenso wurde das knapp 10 Monate alte Versprechen, dass Netzsperren im Geldspielgesetz eine absolute Ausnahme bleiben bereits gebrochen. Dazu wurde eine einzige Frage & Antwort im Parlament zu
den Netzsperren eingebracht und unter folgendem Link gerne selbst nachlesen:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=44450#votum39

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