Stimmrechtsbeschwerde gegen E-ID

Die Piratenpartei beobachtet mit Spannung die heutigen Beratungen am Bundesgericht bezüglich der Beschwerden zur E-ID-Abstimmung vom letzten September. Als Referendumsführer gegen die E-ID waren die Piraten vom Volksbeschluss auch direkt betroffen.

Die Einmischung der Swisscom in den Abstimmungskampf hat gegen das Gebot der Neutralität von staatsnahen Unternehmen verstossen. Ob das sehr knappe Abstimmungsergebnis ohne diese Involvierung anders ausgefallen wäre und das Gesetz abgelehnt worden wäre bleibt weiterhin die grosse Frage.

Die Piratenpartei hat in der Vergangenheit mehrere Transparenzinitiativen mitlanciert. Die heute gültige Transparenzregulierung zeigt wieder mal deutlich auf, wie wichtig klare Vorgaben und entsprechende Meldungen sind. (siehe https://www.piratenpartei.ch/2021/06/15/15484956/ und https://www.piratenpartei.ch/2022/03/31/vernehmlassungsantwort-zur-verordnung-ueber-die-transparenz-bei-der-politikfinanzierung/)

Jorgo Ananiadis, Präsident der Piratenpartei: „Die Argumente der Bundesrichter zeigen auf, dass politische Transparenz immer noch viel zu viel „Interpretationsspielraum“ erlaubt. Das muss jetzt aufhören!“

Auch die Einmischung von Ringier und TX Group mit massenhaft gratis Werbung fürs Pro-E-ID-Lager war sehr bedenklich, insbesondere da diese Zuwendungen (zu) spät gemeldet wurden. Dass Medien tendenziös berichten dürfen, ist aber legal und wohl im Sinne der Medienfreiheit. Von einem Identifikationszwang ihrer Leser würden sie auch direkt profitieren, vermuten sie wohl.

Stimmrechtsbeschwerden haben in der Schweiz generell einen schweren Stand, die Piraten haben damit zahlreiche Erfahrungen gemacht. Berechtigte Beschwerden der Piratenpartei wurden in der Vergangenheit mehrmals unter Verweis auf Art. 189 Abs. 4 BV abgewiesen. (siehe z.B. https://www.piratenpartei.ch/2021/11/23/nach-ablehnung-stimmrechtsbeschwerde-pmt-piraten-empfehlen-dringend-ein-ja-zur-justizinitiative/ Urteil des BGer: 1C_359/2021) Nur einmal führte dies zu einer Wiederholung der Abstimmung (Abstimmung über die Initiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ Urteil des BGer: 1C_315/2018).

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