Nach Ablehnung Stimmrechtsbeschwerde PMT: Piraten empfehlen dringend ein JA zur Justizinitiative

Nach Ablehnung Stimmrechtsbeschwerde PMT: Piraten empfehlen dringend ein JA zur Justizinitiative!

Auf die wohlbegründete und inzwischen auch inhaltlich von der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates unfreiwillig bestätigte [1,2] Stimmrechtsbeschwerde der Piratenpartei (flankiert von ehemaligen Bundesrichtern und weiteren hochrangigen Rechtsgelehrten) wurde vom Bundesgericht nicht eingetreten [3].

Obwohl inhaltlich (Falschbehauptungen: „Definition der Terroristischen Aktivität entspreche der Umschreibung des NDG“, „Heute kann die Polizei in der Regel erst einschreiten, wenn eine Person eine Straftat begangen hat.“ [4]) der Fall klar war, war dieser Ausgang des Verfahrens zu befürchten. So hatte das Bundesgericht schon bei einem früheren Urteil sich auf Kuschelkurs mit dem Bundesrat begeben und es sich nicht nehmen lassen in ihrem Urteil folgende Passage zuschreiben:
„Nach Art. 11 Abs. 2 BPR wird den Abstimmungsvorlagen eine kurze, sachliche Erläuterung des Bundesrates beigegeben. Gemäss den Materialien handelt es sich bei den Abstimmungserläuterungen um einen Regierungsakt. Ein Rechtsmittel sollte dagegen nicht erhoben werden können, “da der Bundesrat sich hüten wird, unsachliche Erläuterungen abzugeben, die man ihm im Abstimmungskampf ohnehin nachweisen könnte”.“ [5]

Des Weiteren ist der Abweisungsgrund des Bundesgerichtes in höchstem Masse fragwürdig. Das Bundesgericht stellt sich auf den Standpunkt, es dürfe nicht den Inhalt des Abstimmungsbüchleins bewerten. Dies wurde an sich von der Piratenpartei gar nicht aufgegriffen. Wir forderten allgemein auf, dass die Abstimmungsfreiheit zu gewährleisten sei, wonach ein Abstimmungsergebnis nicht durch eine unzulässige behördliche Beeinflussung der Willensbildung der Stimmberechtigten im Vorfeld von Urnengängen verfälscht werden darf [6]. Dies hat das Bundesgericht nicht davon abgehalten, unser Verfahren einfach mit anderen Beschwerden zu vereinen (welche auf das Abstimmungsbüchlein zielten) und unsere unangreifbare Begründung unter den Tisch fallen zu lassen.

Philippe Burger, Vizepräsident der Piratenpartei Schweiz fragt sich: „Liest das Bundesgericht die Akten nicht durch, oder mangelt es schlicht an Unabhängigkeit?“

Ebenfalls bemerkenswert ist, dass das Urteil von einem Fünfergremium gefällt wurde. Dieses Verfahren kommt nur zum Tragen bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder auf Antrag eines Richters [7]. 

Jorgo Ananiadis, Präsident der Piratenpartei Schweiz: „Die Falschaussagen im Abstimmungsbüchlein waren so gravierend, dass das Bundesgericht in Fünferbesetzung entschieden hat. Durchgegriffen wurde aber mit dem einfachen Entscheid des Nichteintretens dennoch nicht. Auf eine Medienmitteilung zu diesem fragwürdigen Nicht-Urteil hat das Bundesgericht dann auch noch verzichtet. Wir brauchen eine wirklich unabhängige Justiz.

Aber nicht nur das Bundesgericht, sondern auch die Politik ist skandalös untätig. So ist seit langem bekannt, dass bei Stimmrechtsbeschwerden betreffend nationaler Abstimmungen nicht die Kantonsregierungen Adressat sein können [8]. Trotz dieser sinnfreien Praxis hält die Politik daran fest, diese als Durchlauferhitzer im Beschwerdeprozess zu belassen.

Noch viel schwerer wiegt die Untätigkeit der Politik bezüglich Art. 189 Bundesverfassung. Obwohl seit Jahren in der Lehre und sogar auch in Urteilen des BGer die Einschränkung kritisiert wird, bleibt ein politischer Vorstoss in Bern aus, dass das BGer Falschaussagen des Bundesrates und damit auch Lügen im Abstimmungsbüchlein beurteilen darf. Dass damit die eigenen oder zukünftigen Bundesräte und damit auch die eigenen politischen Ziele geschützt werden liegt auf der Hand und erklärt die Untätigkeit [9],[10]. 

Das Bundesgerichtsurteil zum PMT und die Justizinitiative haben einen demokratischen gemeinsamen Nenner:
Das Volk ist das eigentliche Verfassungsgericht der Schweiz. Unsere Regierung und auch die Politik kann dieses nach Belieben täuschen. Die vehemente Bekämpfung der Justizinitiative zeigt exemplarisch auf, dass Regierung und Parlament eine unabhängige Justiz fürchten. 

Philippe Burger: „Wir sind doch keine Kartoffelrepublik. Nur mit einem JA zur Justizinitiative kann die Schweiz einen Schritt Richtung Gewaltenteilung gehen.“

Quellen:
[1] MM der Sicherheitspolitischen Kommission vom 11. Oktober 2021
„In den Augen der Kommissionsmehrheit würde eine explizite Erwähnung der Gewaltanwendung in der Terrorismus-Definition dem Zweck des PMT zuwiderlaufen, da das Gesetz eben gerade die Verfolgung von gewaltfreien terroristischen Aktivitäten ermöglichen soll“
https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sik-n-2021-10-12.aspx

[2] Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission vom 11. Oktober 2021
„Inhaltlich ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass eine explizite Erwähnung der Gewaltanwendung in der Terrorismusdefinition dem Zweck des PMT zuwiderlaufen würde, da das Gesetz eben gerade die Verfolgung von gewaltfreien terroristischen Aktivitäten ermöglichen soll“
https://www.parlament.ch/centers/kb/Documents/2021/Kommissionsbericht_SiK-N_21.455_2021-10-11.pdf

[3] Urteil BGer vom 24. August 2021
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F24-08-2021-1C_308-2021&lang=de&type=show_document&zoom=YES&

[4] MM Piratenpartei vom 20. Mai 2021
https://www.piratenpartei.ch/2021/05/20/abstimmungsbeschwerde-der-piratenpartei-gegen-pmt/

[5] Urteil BGer vom 20. Dezember 2011
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F138-I-61%3Ade&lang=de&zoom=&type=show_document

[6] MM Piratenpartei vom 20. Mai mit Stimmrechtsbeschwerde im Wortlaut
https://www.piratenpartei.ch/2021/05/24/piratenpartei-will-gerichtlich-maulkorb-fuer-bundesrat-durchsetzen/

[7] Art. 20 Bundesgerichtsgesetz:
„Die Abteilungen entscheiden in der Regel in der Besetzung mit drei Richtern oder Richterinnen (Spruchkörper). Über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder auf Antrag eines Richters oder einer Richterin entscheiden sie in Fünferbesetzung.“
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2006/218/de#art_20

[8] Urteil BGer vom 24. August 2021
Dass der Rechtsweg über die Kantonsregierungen nicht zufriedenstellend erscheint, wenn gesamtschweizerische Abstimmungsunregelmässigkeiten gerügt werden, ist seit längerem bekannt (vgl. BBl 2013 9077, 9098; BGE 136 II 132 E. 2.5.2). Das Bundesgericht hat bisher dennoch daran festgehalten, da sich die verfahrensrechtlichen Unzulänglichkeiten kaum richterrechtlich befriedigend beheben lassen. Das ist vielmehr Sache des Gesetzgebers (vgl. BGE 136 II 132 E. 2.7). Dass dieser bisher nicht entsprechend tätig wurde, kann zwar bedauert werden, ändert an der Rechtslage aber nichts.
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F24-08-2021-1C_308-2021&lang=de&type=show_document&zoom=YES&

[9]
Die neuere Lehre geht nunmehr im Lichte der Justizreform vor dem Hintergrund von Art. 189 Abs. 4 BV davon aus – und kritisiert im gleichen Zug -, dass die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates nicht gerichtlich überprüft und zum Gegenstand eines Stimmrechtsverfahrens gemacht werden könnten
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F138-I-61%3Ade&lang=de&zoom=&type=show_document#idp649712

[10] Grundsätzliches siehe auch 1C_176/2011 ab 3.1
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F138-I-61%3Ade&lang=de&type=show_document

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