Wir werden dieses Jahr über das Nachrichtendienstgesetz abstimmen. Sicher ist, dass die Befürworter im Abstimmungskampf auf die Terrorangst und die Uninformiertheit der Bevölkerung zählen werden. Hier präsentiere ich Ihnen schon einmal ihre beliebtesten acht Versprechungen, die sich gründlich zu hinterfragen lohnen.
Es werden bloss 20 zusätzliche Stellen geschaffen.
In seiner Botschaft hat der Bundesrat dem Parlament versprochen, dass mit dem Nachrichtendienstgesetz bloss «20,5 zusätzliche Stellen» (Botschaft, Seite 121) geschaffen werden. Es werde nur mit 10 bis 12 Fällen pro Jahr gerechnet. Noch während der Referendumsfrist tönte es vom zuständigen Bundesrat Ueli Maurer ganz anders: Nach den Anschlägen in Paris forderte er «100 zusätzliche Stellen oder mehr». Das wäre ein massiver Ausbau der Schnüffeltätigkeit des heute ca. 270 Stellen zählenden Nachrichtendienstes des Bundes. Die versprochenen 20,5 Stellen sind also Makulatur, bevor die Tinte trocken ist. Nicht mit einberechnet sind dabei ausserdem die zahlreichen Soldaten, die für das Zentrum für elektronische Operationen der Schweizer Armee (ZEO) abbeordert würden. Ebenfalls nicht mit einberechnet ist der Stellenzuwachs in den Nachrichtendienstabteilungen der kantonalen Polizeikorps (Kantonale Vollzugsbehörden). Wenn man davon ausgeht, dass jeder künftige Terroranschlag in Europa dazu genutzt wird, den Geheimdienst weiter auszubauen, müssen wir wohl mit einer Verdoppelung der Grösse des Geheimdienstes innert wenigen Jahren rechnen.
Inländische Kommunikation wird nicht überwacht.
Mittels «Kabelaufklärung» will der Geheimdienst den gesamten Internet-Verkehr, der ins Ausland führt, abschnorcheln und nach verdächtigen Stichworten durchsuchen. Der Bundesrat behauptet, die rein inländische Kommunikation sei von dieser Überwachung nicht betroffen. Bundesrat Maurer sagte gar, es sei «ausgeschlossen, dass Schweizer Bürger hier überhaupt in den Fokus oder in Gefahr geraten, dass Aufklärung über sie betrieben wird.» Der Bundesrat gibt zwar zu, dass sehr viel inländische Kommunikation über ausländische Server verläuft, und dieser Beifang in einer Triage von Hand aussortiert werden muss, was soweit möglich die vorgelagerte Militärbehörde ZEO erledigt. Stellen Sie sich also vor, bei der Triage stösst die Behörde auf Hinweise, die auf einen geplanten Terroranschlag hindeuten, aber weil es zwei Personen im Inland sind, die sich darüber austauschen, muss sie die Information löschen und zuschauen, wie der Terroranschlag durchgeführt wird.
Das Problem erledigt sich aber wohl dadurch, dass sowieso nicht festgestellt werden kann, ob sich die beiden kommunizierenden Personen wirklich im Inland befinden. Es kann in vielen Fällen nicht einmal unterschieden werden zwischen Informationen, die eine Einzelperson für sich selbst speichert, und Informationen, die an eine andere Person gerichtet ist (z.B. Entwürfe in einem toten E-Mail-Briefkasten). Die behauptete Nicht-Überwachung der inländischen Kommunikation ist also toter Buchstabe in Bezug auf die «Kabelaufklärung». Und in Bezug aller anderen Überwachungsmassnahmen (Zugriff auf Vorratsdatenspeicherung/Bewegungsprofil, Raumüberwachung, Echtzeit-Telekommunikationsüberwachung usw.) gibt’s auch gar keine solche Einschränkung. Kommt hinzu, dass «befreundete ausländische Dienste» gerne die Aufgabe übernehmen, allfällige blinde Flecken zu überwachen.
Die Schweizer Neutralität wird nicht tangiert.
Das Gesetz erlaubt dem Nachrichtendienst, zu Spionagezwecken in geschützte Computersysteme im Ausland einzudringen. In der Schweiz, und in ähnlicher Weise in den meisten Ländern, ist dies illegal und würde mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft. Macht das ein anderer Staat in der Schweiz, nennt der Bundesrat dies Cyberangriff. Der VBS-Chef soll solche Angriffe selbst anordnen können, ohne Beschränkungen auf gewisse Länder, gewisse Zwecke oder Mittel. Es gibt keinerlei Garantien, dass der Geheimdienst nicht auch befreundete Staaten und deren Wirtschaft ausspioniert – so wie die NSA oder der deutsche Bundesnachrichtendienst dies tut. Wahrscheinlich geht es dem Bundesrat auch darum, Tauschmittel im internationalen Informationsaustausch der Geheimdienste anbieten zu können – und damit vielleicht gar indirekt dem amerikanischen Drohnenkrieg zuzudienen, um im Gegenzug Informationen über potenzielle Gefährder im Inland zu erhalten. Ist es die Rolle eines neutralen Landes, Hackerangriffe auf dem Gebiet anderer Staaten auszuführen? Ist es die Rolle eines neutralen Landes, kriegführende Nationen mit Geheimdienstinformationen zu beliefern? Ich denke, ein neutraler Staat sollte die Finger lassen von solchen «Spielen».
Es handelt sich um gezielte Massnahmen, wenn ein Verdacht besteht.
Bundesrat Ueli Maurer behauptete im Parlament: «Da es also um zehn bis zwölf Fälle im Jahr geht, kann man, denke ich, nicht von einem ‹Lauschangriff› sprechen oder von NSA-ähnlichen Massnahmen. Vielmehr sind das ganz gezielte Massnahmen, die nur dort bewilligt werden, wo ein Verdacht besteht.» Sobald ein Tatverdacht besteht – und dazu gehört auch bereits der Verdacht auf Vorbereitungshandlungen oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation – ist gar nicht mehr der Geheimdienst, sondern die Strafverfolgung zuständig. Damit der Geheimdienst zum Einsatz kommen kann, darf also bloss eine vermutete Bedrohung vorhanden werden, ohne klare Hinweise über deren Herkunft. Wenn die Massnahme der «Kabelaufklärung» dann eingesetzt wird, ist jegliche Internetkommunikation betroffen, denn die Überwachung setzt bei den grössten Netzknoten des Internets an. Möglichst der gesamte Internetverkehr wird nach Schlüsselwörtern durchsucht. Beim bereits bestehenden Satellitenaufklärungssystem «Onyx» ergab eine Untersuchung der parlamentarischen Geschäftsprüfungsdelegation im Jahr 2003, dass rund 30 Aufträge aktiv waren, und jeder von ihnen den Datenstrom nach zwischen fünf und mehreren hundert Schlüsselwörtern durchsuchte. Das wird bei der «Kabelaufklärung» vergleichbar sein. Egal, ob es dann 10 oder 100 Fälle pro Jahr sind: Analysiert wird die Kommunikation von uns allen. Versehentlich in den Fokus geraten können wir alle. Fälle wie jener von Andrej Holm werden bei uns dann auch geschehen.
Das Nachrichtendienstgesetz führt zu gleich langen Spiessen.
Der Einsatz des Staatstrojaners wird damit begründet, dass der Staat «gleich lange Spiesse» wie die Terroristen bräuchte. Da die Terroristen verschlüsselten, müsse die Kommunikation vor der Verschlüsselung abgegriffen werden. Tönt einleuchtend. Bloss: Es gibt keine gleich langen Spiesse. Wenn beispielsweise zwei Terroristen in einem Raum flüsternd kommunizieren, was ist der «gleich lange Spiess» für den Staat? Die Metapher der «gleich langen Spiesse» ist absurd und in der Konsequenz totalitär, denn damit kann jede erdenkliche Überwachungsmassnahme gerechtfertigt werden, ebenso die Zerstörung von sicherer Verschlüsselung. Wir müssen einsehen: Halbwegs intelligente Terroristen finden immer einen Weg, sich der Überwachung zu entziehen, wenn sie dies wollen. Trojaner sind höchstens gegen unbedarfte Zielpersonen erfolgreich oder solche, die überhaupt keine Überwachung erwarten. Das bedeutet aber nicht, dass wir zum Abwarten und Zusehen verdammt sind. Klassische Polizeiarbeit mit Befragungen, Durchsuchungen, Überwachungen auf Verdacht hin usw. hat von seiner Effektivität in der Kriminalitätsbekämpfung nichts eingebüsst – im Gegenteil: Die von uns hinterlassenen Datenspuren bieten Ermittlungsansätze, von denen die Polizei früher hätte träumen können.
Dank dem Nachrichtendienstgesetz werden Anschläge verhindert.
Erstens, siehe oben: Halbwegs intelligente Terroristen finden Wege. Zweitens: Die Attentäter von Paris waren der Polizei mehrheitlich bekannt, einer hat gar im Hochglanzmagazin «Dabiq» über seine Anschlagspläne geprahlt. Es hätte also in diesem Fall gereicht, öffentliche Quellen auszuwerten und bekannte Jihadisten zu observieren. Das kann der Geheimdienst jetzt schon. Stattdessen will er immer noch grössere Datenberge beschaffen. Die These, dass er dadurch eher in den Daten ertrinkt, als dass er Anschläge verhindern kann, ist keineswegs aus der Luft gegriffen. Der Bundesrat behauptet zwar, die neuen Massnahmen seien zielgerichtet. Bei der Kabelaufklärung ist der «Beifang» aber mit Sicherheit riesig. Und die Vorratsdatenspeicherung, auf die auch der Geheimdienst Zugriff erhalten soll, enthält die Metadaten der gesamten Bevölkerung, inkl. Bewegungsprofil und Beziehungsnetz. Wären die Massnahmen effektiv, könnten die Geheimdienste dies beweisen. Selbst die von Obama eingesetzte Behörde PCLOB ist zum Schluss gekommen, dass die Vorratsdatenspeicherung nichts zur Verhinderung von Anschlägen beigetragen hat. Solange uns die Geheimdienste Beweise schuldig bleiben, wäre es reichlich naiv zu glauben, mit dem Nachrichtendienstgesetz würden Anschläge verhindert.
Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.
«Das Argument, sich nicht um die Privatsphäre kümmern zu brauchen, weil man nichts zu verbergen habe, ist wie wenn man sagen würde, man hätte sich nicht um die Meinungsfreiheit zu kümmern, weil man nichts zu sagen habe.» Diese Aussage von Edward Snowden bringt es auf den Punkt: Erstens hat jeder Dinge vor anderen zu verbergen (wer anderer Meinung ist, poste bitte seine E-Mail-Adressen mit Passwörtern unten in die Kommentare). Zweitens wäre das Argument nur dann gültig, wenn es für die gesamte Gesellschaft gelten würde. Tut es aber erst recht nicht. Wenn Bürger keine Geheimnisse vor dem Staat mehr haben können, wenn jeder ihrer Schritte beaufsichtigt wird, wenn Journalisten ihre Quellen nicht mehr schützen und Anwälte ihr Berufsgeheimnis nicht mehr wahren können, dann verlieren wir als Volk unsere Souveränität und werden zu Untertanen. Was hat ein republikanisch gesinnter Bürger mehr zu befürchten als der Verlust der Souveränität des Volkes?
Das Nachrichtendienstgesetz wahrt die Menschenrechte.
Das Nachrichtendienstgesetz wahre die Menschenrechte, meint der Bundesrat. Amnesty International ist anderer Ansicht: «Die verdachtsunabhängige Massenüberwachung kollidiert mit mehreren Grundrechten aus der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Neben dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und dem Fernmeldegeheimnis sind auch die freie Meinungsäusserung und die Unschuldsvermutung betroffen.» Auch bezüglich der Überwachung ausländischer Kommunikation kommt Amnesty zum Schluss: «Das Recht auf Schutz der Privatsphäre ist international verbrieft (z.B. in der EMRK) und gilt für alle Personen gleichermassen, egal ob sie sich in der Schweiz oder im Ausland aufhalten.» Der Bundesrat kann noch so viele verbale und juristische Verrenkungen machen: «Kabelaufklärung» und «Randdatenspeicherung» sind verdachtsunabhängige Massenüberwachung und als solche menschenrechtswidrig. Zahlreiche Verfassungsgerichte (Rumänien, Deutschland, Tschechien, Österreich, Niederlande, Bulgarien) und der Europäische Gerichtshof haben dies so beurteilt. Muss die Schweiz wirklich erst wieder vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt werden, bis sie das einsieht? Ich denke, es würde der Schweiz gut anstehen, auch gar nicht zu versuchen, bis an die Grenze des menschenrechtlich Erlaubten zu gehen. Menschenrechte sind nicht der Zaun, bis zu dem man freien Auslauf hat, sondern die Ambulanz für den Fall, dass alles schief gegangen ist.
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