Vernehmlassungsantwort ATSG

Die Piratenpartei lehnt die Observierung von Leistungsbezügern durch die Versicherungsträger ab. Damit werden auf Sozialleistungen angewiesene Menschen ohne faires Verfahren von privaten Schnüfflern in ihren Grundrechten verletzt. Liegt ein hinreichender Verdacht auf Betrug vor, so ist die Untersuchung Sache der Polizei und unterliegt den strengen Regeln der Strafprozessordnung.

Die Piratenpartei lehnt es ab, den Leistungsbezügern in Verfahren wegen ihrer Sozialversicherungsleistungen Gerichtskosten aufzubürden. Wer möglicherweise einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen hat, soll sich nicht überlegen müssen, ob er sich ein Verfahren leisten kann.

Die Piratenpartei begrüsst die restlichen Neuregelungen respektive Klarstellungen.

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