Referendumsfähiger Vorstandsbeschluss: Position zum E-ID-Gesetz

Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2017 beschlossen, dass die Piratenpartei Schweiz folgende Position zum E-ID-Gesetz bezieht:

  1. Jede E-ID muss ohne Tracking durch den IdP und den Staat benutzbar sein.
  2. E-ID muss durch Jedermann für jeden Dienst ohne Vertrag mit IdP mit jeden Sicherheitsniveau verwendet werden können.
  3. Jeder Verwender von E-IDs muss jede E-ID akzeptieren, die das geforderte Sicherheitsniveau erfüllt.
  4. Es soll E-ID mit Firmen- und Vereinseinträgen geben können.
  5. Die E-ID der höchsten Sicherheitsstufe muss Signaturen gemäss ZertES erstellen können.
  6. Jedermann muss die Gültigkeit jeder E-ID jederzeit überprüfen können.
  7. Die E-ID-Registrierungsnummer muss durch eine E-ID-Ausweisnummer ersetzt werden, welche gewechselt werden kann.
  8. Es muss in jeder Hinsicht auf die AHV-Nummer verzichtet werden.
  9. Nur Name(n), Vorname(n) sind für die E-ID relevant und dürfen verwendet werden. Weitere Parameter dürfen hinzugefügt werden, aber auf strikt freiwilliger Basis.
  10. Es soll explizit verboten sein, Biometriedaten zu erfassen.
  11. Martbeherrschende Anbieter müssen zu jedem Angebot einen vergleichbaren Zugang ohne E-ID gewährleisten.
  12. Die Anbieter von E-ID soll für Identitätsdiebstahl oder anderen Missbrauch gegenüber allen kausal Beteiligten haften. Die Haftungssumme soll bei der Sicherheitsstufe „hoch“ unbegrenzt sein, bei tieferen Sicherheitsstufen entsprechend tiefer.
  13. Es soll eine Funktion geben, die nur das Alter resp. eine Altersgrenze beweist.
  14. Die E-ID soll vom Staat ausgegeben werden. Dieser kann Dienstleister mit der Umsetzung beauftragen.
  15. Der E-ID Provider soll bei Missbrauchfällen beweisen müssen, dass seine E-ID nach dem Stand der Technik sicher ist.
  16. Diskriminierungsfreier Zugang auf Basis der Herausgabe der heutigen analogen ID-Papiere mit einer höchstens dementsprechenden Kostenstruktur.
  17. Empfehlen wir eine komplette Überarbeitung dieses Gesetzesvorschlags unter Berücksichtigung unserer Forderungen.

Gegen diesen Beschluss ist das fakulatative innerparteiliche Referendum durch fünf Piraten bis am 27.5.2017 gegeben.

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