Referendumsfähige Vorstandsbeschlüsse

Der Vorstand der Piratenpartei Schweiz hat in seiner Sitzung vom 9. Mai 2017 die folgenden referendumsfähigen Vorstandsbeschlüsse gefasst:

  1. Position zu Sozialversicherungen:

    „Die Piratenpartei lehnt die Observierung von Leistungsbezügern durch die Versicherungsträger ab. Damit werden auf Sozialleistungen angewiesene Menschen ohne faires Verfahren von privaten Schnüfflern in ihren Grundrechten verletzt. Liegt ein hinreichender Verdacht auf Betrug vor, so ist die Untersuchung Sache der Polizei und unterliegt den strengen Regeln der Strafprozessordnung.

    Die Piratenpartei lehnt es ab, von den Leistungsbezügern in Verfahren wegen ihrer Sozialversicherungsleistungen Gerichtskosten aufzubürgen. Wer möglicherweise einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen hat, soll sich nicht überlegen müssen, ob er sich ein Verfahren leisten kann.“

  2. Position zu Bussen im Waffenrecht

    „Waffen sind ihrer Natur nach sehr gefährlich. Die Piratenpartei fordert, dass der unsachgemässe Umgang damit nicht nur eine Busse, sondern immer einen Strafbefehl nach sich zieht. Andernfalls muss die Busse von der Höhe her der Gefahr angemessen sein.“

Gegen die Beschlüsse läuft die Referendumsfrist bis am 12. Mai 2017.

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