Programmpunkt beleuchtet: Justiz

In dieser Serie beleuchten wir immer eine Punkt unseres Parteiprogramms genauer. Warum wollen wir etwas und welche Lösungen sehen wir?

Die Unabhängigkeit der Richter von der Politik ist gerade auf Bundesebene ein grosses Problem, da die Bundesrichter, Bundesstrafrichter und Bundesverwaltungsrichter nach Parteiproporz vom Parlament gewählt werden. Noch schlimmer ist, dass die Richter alle 6 Jahre wiedergewählt werden und so vom politischen Überlegungen im Parlament abhängig bleiben. Für die Bundesrichter wäre eine fixe Amtszeit von 12 Jahren ohne Möglichkeit der Wiederwahl optimal, wie sie etwa das deutsche Bundesverfassungsgericht kennt. Für die unteren Instanzen würde ein Richteramt auf Lebenszeit das Problem des politischen Einflusses drastisch vermindern. Den Richtern könnte zudem eine höhere demokratische Legitimität verschafft werden, wenn sie direkt vom Volk gewählt würden. Ungeeignete Kandidaten könnten dabei durch ein kantonales Richteramt als Wahlvoraussetzung ferngehalten werden.

Bei Militärgerichten, welche teilweise auch über Zivilisten richten, ist die Unabhängigkeit ein noch grösseres Problem, da die Richter grösstenteils vom Bundesrat ernannt werden. Sie verstossen als Sondergerichte gegen den Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden. Die Militärjustiz kann problemlos abgeschafft und deren Aufgaben auf die zivile Justiz übertragen werden. Die Möglichkeit, Bagatelldelikte durch den Vorgesetzten beurteilen zu lassen, wäre davon nicht betroffen. Das Militärstrafgesetz sollte entschlackt werden und nur noch die rein militärischen Delikte und Besonderheiten enthalten.

Im Strafprozess sind die Rechte des Beschuldigten unbedingt zu wahren. Dazu gehört zum Beispiel, dass niemand bei seiner Verfolgung mitwirken muss und bei Aussageverweigerung keine Nachteile angedroht werden dürfen. Die verkürzten Strafverfahren, genannt „Deals“, lehnen wir ab, da das Strafverfahren stets die Wahrheit finden soll. Keinesfalls darf die Verurteilung von Unschuldigen in Kauf genommen werden, um die Kosten der Beweiserhebung zu sparen.

Das Strafrecht hat die Aufgabe, alle Menschen zu motivieren, die Gesetze zu befolgen. Prävention und Rehabilitation sollen statt Rache im Vordergrund stehen. Insbesondere die Minimierung des letzten Restrisikos durch unangemessen lange Strafen oder unbeschränktes Wegsperren in psychiatrischen Einrichtungen lehnen wir ab.

Die Justiz muss unbedingt transparenter und für die Menschen besser verständlich werden. Dazu gehört, dass alle Urteile, Strafbefehle und Verfügungen von Gerichten und Staatsanwälten in anonymisierter Form publiziert werden. Dabei kann besonders heiklen Fällen durch eine zeitliche Verzögerung der Veröffentlichung begegnet werden. Die Veröffentlichung soll schweizweit einheitlich erfolgen, so dass alle Beschlüsse zusammen durchsucht werden können.

Zusammenfassend stellt die Piratenpartei bei der Justiz Wahrheit und Fairness über harte Strafen und die Minimierung des Restrisikos. Besser ein Schuldiger geht frei, als ein Unschuldiger schmort jahrelang im Gefängnis!

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