Die Piratenpartei empfiehlt, das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) abzulehnen.
Dies ist keine Ablehnung des Service public im Medienbereich. Ein Nein zum RTVG eröffnet die Chance, die Aufgaben der SRG in einem komplett veränderten Medienumfeld neu zu definieren, statt die anachronistische Rundfunkgebühr in eine unfaire Mediensteuer umzuwandeln und zu zementieren, ohne die relevanten Fragen zuvor geklärt zu haben.
Mit Steuern ist haushälterisch umzugehen. Die Steuern sollen gezielt für Inhalte eingesetzt werden, die für das gute Funktionieren und Prosperieren der Schweiz von Belang sind. Dies kann Journalismus, Bildung und Kultur umfassen. Es kann nicht sein, dass die junge Generation das Unterhaltungsprogramm der älteren Generation finanzieren muss. Ebensowenig ist es akzeptabel, wenn mittels Übertragungsrechten korrupte Sportverbände mit Steuergeldern alimentiert werden. Nach Meinung der Piratenpartei soll die SRG keine Aufgaben übernehmen, die Private genauso gut übernehmen können. Dies betrifft sowohl die Sendeinhalte wie auch die technische Verbreitung. Die SRG wird sich in Zukunft von ihrem Senderkorsett befreien und ihre Inhalte über das Internet zur freien Verwendung zur Verfügung stellen können. Die Verbreitung kann sie Privaten überlassen.
Um die anachronistische haushalts- und geräteabhängige Empfangsgebühr in eine Mediensteuer umzuwandeln, ist nach Ansicht der Piratenpartei zwingend eine entsprechende Verfassungsänderung notwendig. Das vorliegende RTVG umgeht mit einem Trick die Verfassungsbestimmung, wonach neue Steuern eine Verfassungsgrundlage brauchen. Die Verfassungstricksereien in Bundesbern müssen ein Ende haben.
Eine allfällige Mediensteuer müsste nach Ansicht der Piratenpartei so ausgestaltet werden, dass die Steuerzahler gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Die Behauptung, dass davon die journalistische Unabhängigkeit der SRG tangiert werde, entbehrt jeglicher Grundlage, wie funktionierende Beispiele in den Niederlanden und Belgien zeigen.
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