- Verbot von missbräuchlichen Methoden der Content-Industrie: Konsumenten wurden in den letzten Jahren zunehmend zu problematischen Methoden und Produkten genötigt. Beispiele: Musik-CDs mit Rootkits resp. Trojanern, die Computer zerstörten; DVDs mit minutenlangen Kriminalisierungswarnungen, die nicht übergangen werden können; Pseudo-Kopierschutzmechanismen, die das Recht auf Privatkopie oder Wiederverkauf torpedieren; Lizenzverträge beim Medien-„Kauf“, die eher einer Miete mit Knebelvertrag entsprechen, E-Books die weder kopiert, weitergegeben noch ausgedruckt werden können; u.v.m. Konsumentenschutz muss in einem modernen Urheberrecht berücksichtigt sein.
- Creative Commons auch für Suisa-Mitglieder ermöglichen: Mitgliedern von Verwertungsgesellschaften, insbesondere der Suisa und der Swissperform, ist es nicht erlaubt, einen Teil ihrer Werke mit einer freieren Lizenz bereitzustellen. Gerade aufstrebenden Künstlern böten zum Beispiel die Creative-Commons-Lizenzen grossartige Möglichkeiten, den Nutzern ihrer Werke massgeschneiderte Rechte einzuräumen. Den Verwertungsgesellschaften ist zu verbieten, ihre Macht zu missbrauchen und die Rechte der Künstler derart einzuschränken.
- Total-Buy-out-Verträge verbieten: Künstler, Autoren und Journalisten werden oftmals nur Total-Buy-Out-Verträge angeboten, mit denen sie jegliche Rechte an späterer Wiederverwendung ihrer eigenen Werke und jegliche Kontrolle über sie verlieren. Die Piraten wollen die Rechte der Urheber stärken, indem sie das Recht auf spätere Zweitverwertung auf jeden Fall behalten.
- Nichtkommerzielles Filesharing erlauben: Die Kriminalisierung von Musik- und Filmkonsumenten wegen privatem Tausch von Werken muss beendet werden, denn sie löst keine Probleme. Kultur findet heute auch im Netz statt und lässt sich nicht mehr einsperren. Die Kriminalisierung ist unverhältnismässig und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.
- Bibliothek neu denken: Die Idee der Bibliothek, nämlich Kultur und Wissen zu archivieren und für alle zugänglich zu machen, sollte in die digitale, vernetzte Welt hinübertransportiert werden. Das Internet bietet hervorragende Möglichkeiten, diese Ideale noch viel besser umzusetzen, als es herkömmliche Bibliotheken tun können.
- Die Provider würden zu Hilfssheriffen, die ohne Richtersprüche Inhalte entfernen müssten. Dem sogenannten Copyfraud würde damit Tür und Tor geöffnet, weil dadurch die Beweislast umgekehrt würde und die Urheber beweisen müssten, dass ihr Werk keine Urheberrechtsverletzung darstellt.
- Die Provider müssten ihre Kunden überwachen und der Abmahnindustrie ausliefern. Das Fernmeldegeheimnis würde dadurch gebrochen, und missbräuchliche Abmahnungen wären vorprogrammiert.
- Die Provider würden dabei von jeglicher Haftung befreit, was bedeutet, dass die Internetnutzer und Urheber immer am kürzeren Hebel sässen und sich gegen missbräuchliche Löschungen und Sperren kaum zur Wehr setzen könnten.
Medienreaktionen
Die NZZ hat am 11. Juni 2014, 09:55 folgenden Beitrag in ihrer Onlineausgabe publiziert: Streit ums Urheberrecht im digitalen Zeitalter «Staatliche Zensur-Infrastruktur»
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