Behördenpropaganda ohne Transparenz dafür aber mit gemeinnützigen Geld aus dem Geldspielgesetz-Swisslos-Topf – nicht mit der Piratenpartei

Medienmitteilung – Piratenpartei Schweiz

DIE PIRATENPARTEI HAT BEIM BUNDESGERICHT ABSTIMMUNGSBESCHWERDE GEGEN DIE INTERVENTIONEN DER KONFERENZ DER KANTONSREGIERUNGEN UND VON SWISSLOS ZUGUNSTEN DES GELDSPIELGESETZES EINGELEGT. SWISSLOS BEFINDET SICH IM BESITZ
DER KANTONE UND FÜHRT DIE BEFÜRWORTER AN. DAS BUNDESGERICHT SOLL NUN KLÄREN, WELCHE MITTEL SWISSLOS FÜR DEN ABSTIMMUNGSKAMPF EINSETZT UND OB ES SICH BEI DER INTERVENTION UM VERBOTENE BEHÖRDENPROPAGANDA HANDELT.

Stefan Thöni, Präsident der Piratenpartei Zentralschweiz und Beschwerdefüher sagt dazu: «Es darf nicht sein, dass ein
Staatsunternehmen mit öffentliche Auftrag und für gemeinützige Zwecke bestimmten Mitteln einen Abstimmungskampf dominiert. Damit wir herausfinden können, ob dem so ist, haben wir dem Bundesgericht beantragt, die finanziellen und personellen Mittel der Kampagne von Siwsslos mittels Dokumenten und Zeugen aufzuklären.»

Die Piratenpartei setzt sich zusammen mit der Digiges, der ISOC und dem CCC gegen das Geldspielgesetz ein, weil es Netzsperren vorsieht und damit einen gefährlichen Präzedenzfall für Internetzensur schafft.

Unterstütze uns!

Du findest gut, was wir machen?Spende über Twint
Bitte unterstütze unsere Arbeit mit Deiner Mitgliedschaft und/oder einer Spende.
Wir freuen wir uns über einen finanziellen Zustupf!
Mit dem QR-Code kannst du über TWINT spenden.

Zahlungsverbindung:

Piratenpartei Schweiz, 3000 Bern
Postfinance Konto: 60-307660-3
IBAN: CH32 0900 0000 6030 7660 3
BIC: POFICHBEXXX
Bei Mitgliedschaftsbeiträgen gib dies bitte im Kommentar an.

Bitte beachte, dass laut Statuten Spenden von juristischen Personen oder Privatspenden über CHF 500 pro Rechnungsjahr zwecks Transparenz veröffentlicht werden.
Bei Fragen erreicht ihr den Schatzmeister unter finance@piratenpartei.ch