Piraten erkämpfen vor Bundesgericht Einsicht in Gemeinderatsprotokolle

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Steinhauser Piraten Stefan Thöni gutgeheissen und weist den Gemeinderat an, die Einsicht in die Gemeinderatsprotokolle grundsätzlich zu gewähren.

Stefan Thöni, Präsident der Steinhauser Piraten und Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz ist hoch erfreut: «Dieses Bundesgerichtsurteil ist ein grosser Sieg für das Öffentlichkeitsprinzip. Es stellt ein für alle mal klar, dass Einsicht nicht nur in einzelne Dokumente einzelner Geschäfte einer politischen Behörde, sondern auch in die Gesamtheit des Exekutivhandelns möglich ist. Ich habe Heute eine Motion an die Gemeindeversammlung eingereicht, die verlangt, dass Gemeinderatsprotokolle zukünftig für jeden Einwohner einsehbar auf der Webseite der Gemeinde publiziert werden.»

Das Bundesgericht sah wie der Beschwerdeführer das Gesuch genau genug formuliert, da der Gemeinderat die 38 betroffenen Protokolle bereits gefunden hatte. Es stellt somit unmissverständlich klar, dass prinzipiell auch Dokumente, welche verschiedene Geschäfte umfassen, gesamthaft unter das Öffentlichkeitsprinzip fallen. Damit ist der Weg für umfassende Transparenz bei den Zuger Behörden frei.

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