Vernehmlassungsantwort zur Nachrichtendienstverordnung

Mit dieser Verordnung sind die Bedenken, die wir schon bei der Vernehmlassung zum Nachrichtendienstgesetz (NDG) geäussert haben, übertroffen worden. Nicht nur sind Speicherfristen in der Verordnung über dem Mass, das sich die Parlamentarier während der Debatte vorgestellt haben, eingesetzt worden. Es sind auch neues Recht und Widersprüche zum NDG und geltendem Recht eingebaut worden. Dazu sind nur die Rechte, nicht aber die Pflichten des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) präzisiert worden. Wir hätten uns gerade im Bereich der Kabelaufklärung mehr Details erhofft, einerseits um die technische Machbarkeit der Selektionierung der Daten überprüfen zu lassen, andererseits um der rechtschaffenden Bevölkerung einen Ausweg aus der Überwachung anzubieten.

Auch sind keine Statistiken und kaum Pflichten zur Dokumentation eingeflossen, welche das Parlament bei einer in Zukunft sicherlich anstehenden Revision, die Wirksamkeit einzelner Massnahmen belegen könnten.

Ebenso fehlen konkrete Richtlinien, in welchen Lagen welche genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen anzuwenden sind. Ist beispielsweise ein IMSI-Catcher-Einsatz an einer Demonstration zulässig?

In der Debatte wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Schweiz keine Mini-NSA aufstellt. Mit Speicherdauern von fünf Jahren muss man jedoch sagen, dass wir auf dem besten Weg dazu sind. Gerade wenn man sich die Worte von Ex-NSA- und Ex-CIA-Direktor Michael Hayden nochmals in Erinnerung ruft: We kill people based on metadata.

Ganze Vernehmlassungsantwort der Piratenpartei zur NDV/IS/NDB

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