EuGH kippt die Vorratsdatenspeicherung – Bundesgericht muss nachziehen

CC-BY-SA 3.0 Jfreyre

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vorratsdatenspeicherung in den EU-Ländern gekippt. Die Piratenpartei erwartet nun, dass das Bundesgericht die anlasslose Speicherung von Metadaten auch in der Schweiz stoppt.

Zwar gelten weder das Urteil des EuGH noch die EU-Grundrechte-Charta für die Schweiz, wohl aber die Europäische Menschenrechtskonvention, welche vergleichbare Garantien für die Privatsphäre bietet.

Stefan Thöni, Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz sagt dazu: «Die Feststellung des EuGH, dass die Vorratsdatenspeicherung ein besonders schwerer Eingriff in die Privatsphäre vieler unbescholtener Menschen darstellt, ist auch für die Schweiz wegweisend. Das Bundesgericht täte gut daran, dem Beispiel des EuGH zu folgen, statt auf die unausweichliche Schelte des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu warten.»

Die Piratenpartei unterstützt die aktuell beim Bundesgericht hängige Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz von sechs Aktivisten aus dem Umfeld der Digitalen Gesellschaft.

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