Abgangsentschädigungen lösen das Unabhängikeitsproblem der Schweizer Richter nicht

Die Piratenpartei sieht in der vom Parlament beschlossene Möglichkeit einer Abgangsentschädigung für die Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte und für den Bundesanwalt keinen Fortschritt für die Unabhängigkeit der Justiz. Die Wiederwahl selbst ist das Problem und muss abgeschafft werden.

Um die Unabhängigkeit der Schweizer Gerichte ist es immer noch schlecht bestellt. Nicht nur werden die Richter von Parteien ausgewählt und nach Parteiproporz statt nach Fähigkeiten gewählt, sie müssen sich zudem alle 6 Jahre der Wiederwahl stellen. Dies macht ihre Entscheidungen vom Parlament und damit von politischen Überlegungen statt von Recht und Gerechtigkeit abhängig.
Die Piratenpartei schlägt vor, dass die Bundesrichter eine lange Amtszeit ohne Möglichkeit der Wiederwahl und erstinstanzliche Richter einmalig bis zur Pensionierung gewählt werden, damit diese in ihren Entscheidungen unabhängig und neutral sind. Zudem sollen Richter nicht länger vom gesetzgebenden Parlament gewählt werden.

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