Die Piratenpartei Schweiz lehnt den Entwurf des neuen Nachrichtendienst-Gesetzes (NDG) entschieden ab. In der Vernehmlassungsantwort kritisiert die Partei insbesondere die massive Ausweitung der Befugnisse des Nachritendienstes, tiefe Eingriffe in die Grundrechte sowie das Fehlen jeglicher Transpansparenz oder demokratischer Kontrolle.
Die Piratenpartei Schweiz ist entäuscht von diesem Entwurf. Aus dem abgelehnten BWIS II wurden keine Lehren gezogen und die gleichen Forderungen unverändert wieder aufgenommen. Dieser Gesetzesentwurf setzt die Grundrechte von Menschen ausser Kraft, ohne Anfangsverdacht oder eine gründliche Überprüfung.
Es fehlt eine unabhängige Stelle, welche bei den Bewilligungen die Rolle des Betroffenen einnimmt. Eine Stelle, die für die Grundrechte der Person einsteht, welche sich gegen die Vorwürfe nicht selbst wehren kann.
Was in diesem Entwurf fehlt, ist eine gründliche und unabhängige Kontrolle des Dienstes. Vergangene Ereignisse, wie Datenlecks und Kompetenzüberschreitungen, zeigen, dass der Dienst sich offensichtlich nicht selbst kontrollieren kann. Eine unabhängige Stelle soll alle Aktivitäten und bewilligungspflichtigen Massnahmen überprüfen. Überschreitungen sollen sanktioniert werden und der Öffentlichkeit kommuniziert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass aus Übertretungen auch etwas gelernt wird.
Im Bericht zur Vernehmlassung wird von 16 neuen Stellen für erwartete 10 Fälle gesprochen was darauf hindeutet, dass dieses Gesetz eine starke Ausweitung der Kompetenzen des NDB bedeutet. Nachdem die USA und England mit ihren Überwachungsprogrammen in den letzten Wochen als Negativbeispiel in der Weltpresse standen, besteht der Bundesrat darauf, dem NDB genau die selben Kompetenzen zu geben.
Vollständige Vernehmlassungsantwort: https://projects.piratenpartei.ch/attachments/1777/NDG_Vernehmlassung_v3.pdf
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