Kantonale, gesetzliche Grundlagen zur Wahlbeobachtung

Im Oktober 2023 gelangte die Piratenpartei mit einem Öffentlichkeitsgesuch an alle Kantone. Eine Frage lautete:

Welche Möglichkeiten der Wahlbeobachtung sind hinsichtlich eidgenössischer Wahlen in Ihrem Kanton sichergestellt?

Wir erhielten 17 Antworten, welche wir untenstehend aufführen.

Kanton Antwort
Appenzell Innerrhoden

Wir haben keine kantonale Regelungen über die Wahlbeobachtung. Eingehende Gesuche werden unter Beachtung der Wahlgrundsätze, insbesondere des Wahlgeheimnisses. Bei Nationalratswahlen hatten wir schon Wahlbeobachter im Haus.

Aargau

Es ging eine Antwort ein, die eine Reihe der gestellten Fragen beantwortete, jedoch nicht auf die Frage zur Wahlbeobachtung einging.

Basel Land

Im Gemeindewahlbüro sind im Sinne des Behördengeheimnis bzw. Amtsgeheimnisses gemäss StGB nur die gewählten Wahlbüromitglieder, welche für diesen Sonntag im Einsatz stehen, zugelassen. Externe Wahlbeobachter wird es höchstens von der OSZE geben, welche vom Bundesrat zugelassen wurden.

Basel Stadt

Der Kanton Basel-Stadt kennt das System der Beauftragten für Wahlen und Abstimmungen des Regierungsrates. Es sind gewählte Stimmberechtigte, die jeden Urnengang beobachten, uneingeschränkten Zutritt haben und dem Regierungsrat jährlich Bericht erstatten (§ 12 des Wahlgesetzes SG 132.100 – Gesetz über Wahlen und Abstimmungen – Kanton Basel Stadt – Erlass-Sammlung).

Bern

Gemäss Artikel 25 Absatz 1 des Gesetzes über die politischen Rechte ist die Auszählung öffentlich. Die Auszählung findet in den Gemeinden statt. Sie dürfen sich gerne direkt bei den Gemeinden melden und einer oder mehreren Auszählungen beiwohnen. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen sich an der Auszählung nicht beteiligen oder die Arbeiten stören.

Fribourg

La législation cantonale sur l’exercice des droits politiques ne prévoit pas de statut d’observateur lors des scrutins. Toute personne membre du corps électoral d’une commune peut être appelée à faire partie du bureau électoral communal ou des scrutateurs qui travaillent sous la supervision du bureau électoral communal.

Glarus

Das kantonale Recht kennt keine Bestimmungen zum Thema Wahlbeobachtung durch Dritte.

Graubünden

Ihre Anfrage ist leider unpersonifiziert. Wir beantworten grundsätzlich keine „anonymen“ E-mails.

Mit der Bitte um Verständnis und freundlichen Grüssen

Jura L’Ordonnance cantonale sur les droits politiques prévoit que le dépouillement est public, de ce fait, la présence d’observateurs est autorisée. Les bureaux électoraux constitués par les communes doivent prévoir la possibilité que du public ou des observateurs puissent assister aux opérations de dépouillement sans interférer sur le processus.
Luzern

Im Urnenbüro sind nur die gewählten Urnenbüromitglieder, die im Einsatz stehen und eine amtliche Aufgabe erfüllen, zugelassen (externe Wahlbeobachter gibt es höchstens von der OSZE, die vom Bundesrat zugelassen wird, vgl. dazu Kreisschreiben des Bundesrates vom 19.10.2022).

Obwalden

Eine Wahlbeobachtung durch Private oder elektronische Systeme zur Wahlüberwachung gibt es im Kanton Obwalden nicht.

Schaffhausen

Im Kanton Schaffhausen ist den Stimmberechtigten – gestützt auf das Wahlgesetz – grundsätzlich freier Zugang zu den Zählräumen zu geben.

Zum Thema Wahlbeobachtung durch Dritte kennt das kantonale Recht keine Bestimmungen.

Solothurn

Im kantonalen Recht gibt es keine Bestimmungen zum Thema Wahlbeobachtung. Mittels Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen über die Gesamterneuerungswahl des Nationalrates vom 22. Oktober 2023 vom 19. Oktober 2022 wurden die Kantone darauf aufmerksam gemacht, dass es möglich ist, dass bei den Nationalratswahlen 2023 wieder eine Wahlbewertungsmission durchgeführt wird (Ziff. 1 Kreisschreiben). Gestützt auf das Kreisschreiben und die konkrete Ankündigung der OSCE i.S. Entsendung eines Expertenteams zur Beobachtung der Wahlen vom 22. Oktober 2023, wurden die Kantone gebeten, den internationalen Wahlbeobachterinnen und -beobachtern ungehinderten Zugang zu gewähren. Die Gemeinden werden wir entsprechend informieren, dass den Expertinnen und Experten auch bei unangemeldetem Besuch Zutritt zu gewähren ist. Elektronische Systeme explizit zur Wahlbeobachtung kennen wir nicht.

St. Gallen

Das kantonale Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) sieht nicht vor, dass externe Personen (unabhängige Überprüfungskomitees, „inländische“ Wahlbeobachter) an der Auszählung teilnehmen. Aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Schweiz sind die Kantone und Gemeinden aber gehalten, den Wahlbeobachtern der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ungehinderten Zugang zu gewähren.

Uri

Die Wahlbeobachtung ist insofern sichergestellt, dass jede Gemeinde ein unterschriebenes Abstimmungsprotokoll bei der Standeskanzlei einreicht.

Zug Im kantonalen Recht gibt es keine Bestimmungen zum Thema Wahlbeobachtung. Mittels Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen über die Gesamterneuerungswahl des Nationalrates vom 22. Oktober 2023 vom 19. Oktober 2022 wurden die Kantone darauf aufmerksam gemacht, dass es möglich ist, dass bei den Nationalratswahlen 2023 wieder eine Wahlbewertungsmission durchgeführt wird (Ziff. 1 Kreisschreiben). Gestützt auf das Kreisschreiben und die konkrete Ankündigung der OSCE i.S. Entsendung eines Expertenteams zur Beobachtung der Wahlen vom 22. Oktober 2023, wurden die Kantone gebeten, den internationalen Wahlbeobachterinnen und -beobachtern ungehinderten Zugang zu gewähren. Die Gemeinden werden wir entsprechend informieren, dass den Expertinnen und Experten auch bei unangemeldetem Besuch Zutritt zu gewähren ist.
Zürich § 8 Abs.1 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161)sieht vor, dass Stimmberechtigte bei Urnenwahlen und Urnenabstimmungen Zutritt zu den Räumen haben, in denen die Wahl- und Stimmzettel ausgewertet und die Ergebnisse ermittelt werden. Dies gilt namentlich auch bei eidgenössischen Wahlen. Dabei darf die Arbeit des Wahlbüros nicht behindert werden. Die Modalitäten des Zutritts zu den Räumlichkeiten sind auf der Webseite des Kantons Zürich aufgeführt.