Stellungnahme zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG).

Bundeshaus in Bern

Die Piratenpartei hat ihre Stellungnahme zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) eingereicht.
Das Gesetz enthält wichtige Ansätze zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer, schafft jedoch gleichzeitig strukturelle Anreize für vorauseilende Inhaltskontrolle und gefährdet damit die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV).
Die Piraten begrüssen prinzipiell das Ziel, die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer zu stärken und Risiken für Grundrechte sowie demokratische Prozesse frühzeitig zu erkennen. In der vorliegenden Form weist der Entwurf jedoch in zentralen Punkten erhebliche Mängel auf, die dringend korrigiert werden müssen.

Insbesondere kritisieren wir folgende Punkte und regen entsprechende Verbesserungen an.
1. Empfehlungssysteme: Opt-In als Standard
2. Haftungsprivileg für Plattformen einfügen
3. Dauerhafter Ausschluss darf keine Massnahme sein
4. KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden
5. Keine Verwendung schützenswerter Personendaten für Profiling und Werbung
6. Das Grundrecht auf Medienfreiheit ist gemäss Bundesverfassung auch auf Plattformen anzuwenden. 

1. Empfehlungssysteme: Opt-In als Standard
Empfehlungsalgorithmen strukturieren die Sichtbarkeit von Inhalten und begünstigen häufig die Entstehung von Filterblasen. Sie können die Polarisierung der Gesellschaft verstärken und den offenen Austausch unterschiedlicher Perspektiven behindern. Angesichts dieser Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Diskurs fordert die Piratenpartei, dass Empfehlungssysteme erst nach expliziter Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer aktiviert werden dürfen. Der Standard muss Opt-In sein, nicht Opt-Out.
Pat Mächler, Vorstand Piratenpartei Schweiz: „Empfehlungssysteme sind kein neutrales Werkzeug, sie prägen, was Menschen sehen und denken. Darüber müssen Nutzerïnnen und Nutzer selbst entscheiden können, nicht die Plattformen.“

2. Haftungsprivileg für Plattformen einfügen
Das Gesetz schafft in seiner aktuellen Form einen strukturellen Druck auf Plattformen, Inhalte vorsorglich und automatisiert zu entfernen, um regulatorische Nachteile zu vermeiden. Die Piratenpartei fordert die Wiedereinführung eines angemessenen Haftungsprivilegs: Plattformen sollen grundsätzlich nicht für Inhalte ihrer Nutzerinnen und Nutzer haften – mindestens solange sie keine Meldung nach Art. 4 erhalten haben. Erst das Web 2.0 mit nutzergeneriertem Content und dem damit verbundenen Haftungsprivileg ermöglichte das Internet, wie wir es heute kennen. Die Vorlage tangiert damit die elementare Funktionsweise des Internets. Der Schutz vor Overblocking ist dabei ebenso zentral wie die effektive Durchsetzung des geltenden Rechts.
Jorgo Ananiadis, Präsident Piratenpartei: „Wer Plattformen für jeden Inhalt haftbar macht, zwingt sie zur vorauseilenden Zensur. Das schadet nicht den Konzernen, es schadet den Nutzerinnen und Nutzern.“

3. Dauerhafter Ausschluss darf keine Massnahme sein
Plattformen, die mindestens zehn Prozent der Bevölkerung erreichen, nehmen eine zentrale Rolle für den demokratischen Austausch ein. Einen Menschen dauerhaft von diesen Räumen auszuschliessen, entspricht keinem rechtsstaatlichen Prinzip. In unserem Rechtssystem wird niemand nach einer Verurteilung dauerhaft von der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Piratenpartei fordert die Streichung des dauerhaften Ausschlusses als zulässige Massnahme (Art. 6 Abs. 2). Bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen kann stattdessen ein System progressiver, temporärer Suspensionen zur Anwendung kommen.
Renato Sigg, Vorstand Piratenpartei: „Wer einmal gegen die Nutzungsbedingungen verstösst, soll sanktioniert werden können, aber nicht für immer verbannt. Dieses Prinzip gilt im Rechtsstaat, es muss auch hier gelten.“

4. KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden
Die Qualität von KI-generierten Inhalten nimmt stetig zu und ihre Verbreitung auf Plattformen ist bereits heute erheblich. Um die freie Meinungsbildung zu schützen und der Verbreitung von Falschinformationen entgegenzuwirken, ist eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte unerlässlich. Die Piratenpartei fordert, diese Pflicht ausdrücklich in Art. 13 aufzunehmen.
Jorgo Ananiadis: „Wenn eine KI ein Bild oder ein Video generiert hat, haben Nutzerinnen und Nutzer ein Recht darauf, das zu wissen. Transparenz über den Ursprung von Inhalten ist kein Luxus, sondern Grundvoraussetzung für freie Meinungsbildung.“

5. Keine Verwendung schützenswerter Personendaten für Profiling und Werbung
Kommunikationsplattformen verarbeiten in erheblichem Umfang sensible Personendaten, wie politische Überzeugungen, Gesundheitsinformationen oder religiöse Ansichten. Die Nutzung dieser Daten für personalisierte Werbung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Digitale Integrität der Menschen und die informationelle Selbstbestimmung (Art. 13 BV) und potenziell in die freie Meinungsbildung (Art. 16 BV) dar. Transparenzpflichten allein genügen hier nicht. Die Piratenpartei fordert ein ausdrückliches Verbot der Verwendung sensibler Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes für Profiling und personalisierte Werbezwecke.
Renato Sigg: „Sensible Personendaten gehören dem Menschen, dem sie entstammen, nicht den Algorithmen, die damit Profile bauen. Ein Verbot ihrer Verwendung zu Werbezwecken ist kein Eingriff in den Markt, sondern Schutz der Grundrechte.“

6. Grundrecht auf Medienfreiheit gilt auch für Kommunikationsplattformen
Der erläuternde Bericht zum Gesetzesentwurf übergeht das Grundrecht auf Medienfreiheit (Art. 17 BV) vollständig. Dabei garantiert die Bundesverfassung ausdrücklich: „Die Freiheit von […] andere[n] Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von […] Informationen ist gewährleistet.“ Die Piratenpartei vertritt die Auffassung, dass Kommunikationsplattformen nach dem Wortlaut dieser Bestimmung grundsätzlich in den Schutzbereich dieses Grundrechts einbezogen sein müssen. Jede staatliche Regulierung, die in die Verbreitung von Inhalten auf diesen Plattformen eingreift, hätte entsprechend zu begründen, weshalb dieser Eingriff verhältnismässig ist. Dies ist ein Mangel, der zwingend behoben werden muss. Selbst wenn die Anwendbarkeit der Medienfreiheit auf Kommunikationsplattformen rechtlich umstritten ist, wäre es der Vollständigkeit und Sorgfaltspflicht halber angezeigt gewesen, diese Frage im erläuternden Bericht zu thematisieren und zu prüfen.
Melanie Hartmann, Vorstand Piratenpartei: „Wer ein Gesetz zur Regulierung von Kommunikationsplattformen schreibt und dabei Art. 17 der Bundesverfassung nicht einmal erwähnt, hat eine Hausaufgabe vergessen – eine grundrechtliche.“

Die Vernehmlassung im Wortlaut finden Sie hier.

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