Bundesrat muss bei einseitiger Urheberrechtsrevision nachbessern

Die Piratenpartei hat gestern ihre Stellungnahme zum bundesrätlichen Entwurf einer Urheberrechtsrevision beim «Institut für Geistiges Eigentum» deponiert. Darin tut sie ihre Ablehnung der Verfolgung von privatem Tausch von Inhalten, dem Filesharing, sowie von Netzsperren kund und macht konkrete Vorschläge für ein alltagstaugliches und liberales Urheberrecht.

Stefan Thöni, Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz sagt dazu: «Der Entwurf der Urheberrechtsrevision des Bundesrates ist ein Wunschkonzert der Verwertungsindustrie. Die Piratenpartei fordert, dass die Interessen der Nutzer und die Realität der vernetzten Welt besser berücksichtigt werden.»

Die Piratenpartei fordert folgende grundlegenden Anpassungen am Entwurf:

  • Der Urheberrechtsanspruch soll auf kommerzielle Verwertung von künstlerischen Werken beschränkt werden. Bezahlen soll, wer mit Werken Gewinn macht, sei es durch Verkauf, Aufführung oder auch durch Werbung. Es ist nicht mehr zeitgemäss, digitale Kopien zu zählen.
  • Invasive Kontrollmechanismen zur Verhinderung von Privatkopien, auch als Digital Rights Management bekannt, welche die Konsumenten gängeln und überwachen sollen verboten werden. Diese Zwangsprogramme nehmen dem Nutzer sein Rechte auf Privatkopie, machen seinen Computer unsicher und verraten seine Aktivitäten.
  • Auf die Verfolgung von Filesharern mit der sogenannten Three-Strike-Regelung muss verzichtet werden. Dabei wird durchsuchen private Überwachungsfirmen der Verwertungsindustrie das Internet nach Kopiervorgängen und rücken den Filesharern nach zwei Warnungen durch den Internetprovider mit Klagen zuleibe. Diese Überwachung des Internets und Verfolgung der Konsumenten durch Verwertungsindustrie und ihre Hilfssheriffs muss verhindert werden.
  • Netzsperren sind inakzeptabel. Sie haben nicht nur ein grosses Missbrauchspotential als Zensurinstrument, sondern es werden zwangsläufig auch unbeteiligte Webseiten mitgesprerrt.

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