Wahlbeschwerde gegen behördliche Parteienwerbung

Die Piratenpartei Schweiz hat zusammen mit ihren Sektionen und Kandidaten in den Kantonen Zürich, Bern, Zug und Aargau bei den Regierungen dieser Kantone Beschwerde gegen die einseitige Parteienwerbung in der Wahlanleitung für die Nationalratswahlen eingelegt.
Die Wahlanleitung für die Nationalratswahl wird durch die Bundeskanzlei erstellt und durch die Kantone zusammen mit den Stimmzetteln allen Stimmberechtigten zugestellt. Diese  Wahlanleitung gibt aber nicht nur Anleitung zum gültigen Wählen, sondern enthält überdies Selbstportraits der bereits im Nationalrat vertretenen Parteien. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtssprechung ist bei Wahlen jede behördliche Werbung für Parteien und Kandidaten unzulässig.
Stefan Thöni, Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz sagt dazu: «Die Bundeskanzlei greift hier direkt in den Wahlkampf ein. Sie bevorteilt einige Parteien und diskriminiert andere. Die Piratenpartei fordert, dass im Wahlkampf alle Parteien strikt gleich behandelt werden.»

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