Stellungnahme Vernehmlassung Verordnung E-ID

Die Piratenpartei hat in der heissen Phase des Abstimmungskampfes zum Referendum gegen die E-ID ihre Stellungnahme zur Verordnung der E-ID eingereicht.

Die Verordnung beinhaltet grundsätzlich keine explizite Unverknüpfbarkeit der Daten, somit stellt auch das Gesetz keinen sicheren Schutz der Privatsphäre dar. Es ist zu befürchten, dass der Bundesrat seine Möglichkeit nutzen und, falls die EU eine Verknüpfbarkeit vorsehen sollte, den Schutz stillschweigend fallen lassen wird. Da sie nicht im Gesetz festgeschrieben ist, muss eine allfällige Änderung zukünftig nicht vors Parlament; durch das Weglassen in der Verordnung müsste sie nicht mal in einer Vernehmlassung erwähnt werden. Dieses Vorgehen wird der Wichtigkeit der Sache nicht gerecht.
Wir fordern deshalb, dass die Unverknüpfbarkeit mindestens eindeutig in der Verordnung festgeschrieben wird, eigentlich im Gesetz. Ein einfacher «Technologieentscheid» genügt nicht.

Auch sonst gibt die Verordnung nicht viel her, was den Schutz von Personendaten angeht. Insbesondere auch für andere digitale Nachweise als die e-ID wären weitere Vorkehrungen wünschenswert. So wie das Gesetz und die Verordnung nun geschrieben sind, kann ein Drittanbieter beispielsweise fast beliebige persönliche Daten in einen eigenen Nachweis schreiben, solange nur zugestimmt wird (ähnlich wie bei Cookiebannern).

Die weiteren Vorschläge zur Verbesserung sind:

– Ausweitung auf mehr als «weit verbreitete» Betriebssysteme.
– E-IDs mit unterschiedlichen Daten oder nur einem Datum ermöglichen.
– Keine Gebühren vor Ort.

Ausweitung auf weitere Betriebssysteme
Aktuell dürften mit der Verordnung nur Android oder iOS unterstützt werden, sämtliche andere, gerade auch Datenschutz-unterstützende System würden nicht unterstützt. Viele Menschen würden damit von der E-ID ausgeschlossen werden.

E-IDs mit nur einem Datum ermöglichen
Wünschenswert wäre eine e-ID-Nutzung, bei der auf Zweitgeräten nur die für die Altersverifizierung nötigen Daten hinterlegt werden. Trotz der hohen Sicherheit der e-ID gilt: Datensparsamkeit schützt am besten – wer die e-ID nur für künftige Alterschecks braucht, sollte genau diese Minimalvariante wählen können.

Keine Gebühren vor Ort.
Es ist bedauerlich, dass die unsichere Online-Videoidentifikation von Beginn an bevorteilt wird und Personen, die ihre 3D-Gesichtsdaten nicht zentral für bis zu 15 Jahre speichern lassen möchten, dafür mehr bezahlen müssen. Höhere persönliche Sicherheit sollte nicht durch zusätzliche Kosten bestraft werden.

Die gesamte Stellungnahme im Wortlaut

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