Präambel Im Zuge der digitalen Revolution, die auf alle Lebensbereiche ausgreift, sind die Würde und die Freiheit des Menschen allen Lippenbekenntnissen zum Trotz in bisher ungeahnter Art und Weise gefährdet. Diese Gefährdung schreitet zudem in einem solchen Tempo voran, dass die gesellschaftliche Meinungsbildung und die Gesetzgeber ebenso wie der Einzelne selbst überfordert sind. Gleichzeitig nimmt die Möglichkeit, diesen Prozess demokratisch auszugestalten, rapide ab. Die Globalisierung des Wissens und der Kultur durch Digitalisierung und Vernetzung stellt die bisherigen rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen ausnahmslos auf den Prüfstand. Nicht zuletzt die falschen Antworten auf diese Herausforderung leisten einer entstehenden totalen und totalitären, globalen Überwachungsgesellschaft Vorschub. Die Angst vor internationalem Terrorismus lässt Sicherheit vor Freiheit als wichtigstes Gut erscheinen – und viele fälschlicherweise in der Verteidigung der Freiheit verstummen. Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind die Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft. Nur auf ihrer Basis kann eine demokratische, sozial gerechte, freiheitlich selbstbestimmte, globale Ordnung entstehen. Die Piratenpartei versteht sich daher als Teil einer weltweiten Bewegung, die diese Ordnung zum Vorteil aller mitgestalten will. Um ihre politische Arbeit möglichst zielgerichtet und effizient führen zu können, beschränkt sich die Piratenpartei auf einige wenige, für die Informationsgesellschaft wichtige Themen. Gleichzeitig ist sie der Meinung, dass sie mit ihren Kernanliegen das gesamte traditionelle politische Spektrum gleichermassen anspricht. Eine Positionierung in diesem Spektrum wäre demzufolge ihrer politischen Arbeit nach Wahrung der Privatsphäre und Freiheit für Wissen und Kultur mehr als nur hinderlich. Privatsphäre und Datenschutz Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz sind untrennbar verbunden mit der Würde und der Freiheit des Menschen. Das Grundrecht auf Privatsphäre und der Schutz persönlicher Daten sind in Artikel 13 der Schweizerischen Bundesverfassung verankert. Alle Versuche des Staates oder Dritter, diese Rechte zu beschneiden, müssen kritisch hinterfragt und mit aller Deutlichkeit bekämpft werden. Alle Organisationseinheiten, Systeme und Methoden, die der Staat zur Beobachtung und Überwachung seiner Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch gewählte Amtsträger unterliegen. Die verdachtsunabhängige Beobachtung und Datenerhebung stellt eine inakzeptable Verletzung der Privatsphäre dar. Das Recht auf Anonymität, welches der Bundesverfassung innewohnt, und das Recht jedes Einzelnen, den Inhalt und die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Erhebung und Nutzung besonders kritischer Daten (Biometrie, Gentests etc.) erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine besonders kritische Bewertung und Kontrolle durch unabhängige Stellen. Generell müssen die Bestimmungen zum Schutze personenbezogener Daten die Besonderheiten digitaler Daten, wie Langlebigkeit und schwer kontrollierbare Verbreitung, stärker berücksichtigen. Überwachung und Datenerhebung Die Überwachung und Datenerhebung muss immer begrenzt und kontrolliert sein. Die Privatsphäre darf – auch von Justizorganen – nur im äussersten Notfall ausgehebelt werden. Eine richterliche Genehmigung und Kontrolle muss zwingend vorhanden sein. Nur demokratisch legitimierte Kontrollmechanismen verhindern effektiv den Missbrauch. Gleichzeitig müssen die Betroffenen im Nachhinein immer über die Überwachung oder Datenerhebung informiert werden. Entsteht ihnen durch missbräuchliche Massnahmen ein Schaden, ist dieser in jedem Fall zu ersetzen. Informationelle Selbstbestimmung Das Recht des Einzelnen, den Inhalt und die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Jeder Bürger muss … Parteiprogramm weiterlesen
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