10. April 2018
Das Piratengericht hat in seiner Sitzung vom 10. April 2018 folgende Änderung des Verfahrensreglements beschlossen:
Art. 3 Rechtshängigkeit
1 Das Verfahren wird rechtshängig, sobald die klagende Partei beim Präsidenten der zuständigen Abteilung eine Klageschrift elektronisch oder in vierfacher Ausfertigung auf Papier einreicht.
2 aufgehoben
Art. 3a Schlichtung (neu)
1 Das Schiedsgericht führt zu Beginn des Verfahrens eine Schlichtungverhandlung durch und versucht eine gütliche Eignung
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