Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Verordnung des Jugendschutzgesetzes [1] eröffnet.
Es wurden mehr oder weniger sämtliche Befürchtungen des gescheiterten Referendums bestätigt [2] und die Kritikpunkte werden nicht entschärft. Der Bund hält an der umfassenden Altersverifikation und damit einem Ausweiszwang für praktisch alle Plattformen mit medialen Inhalten fest. Das bedeutet, dass sich nun jeder Benutzer von Diensten wie reddit, twitch, YouTube oder Twitter, oder wie Netflix oder Disney+ identifizieren muss und eine Ausweis- und Registrierungspflicht bei den Grosskonzernen entstehen wird.
Pascal Fouquet, Kampagnenleiter des Referendums gegen den Ausweiszwang: „Im Januar wurde vom Bund beschwichtigt, es gebe keinen Ausweiszwang. Doch mit dieser Verordnung kann man jetzt guten Gewissens sagen: Es war immer die volle Absicht, einen Ausweiszwang im Internet einzuführen.“
Interessanterweise wird nun dank diesem „Jugendschutz“-Gesetz lineares Fernsehen viel besser gestellt als jegliches Videoportal. Denn da gibt es keinerlei Jugendschutz.
Der Schweizer Identifikationszwang im Internet führt bald zur bedrohlichen Vollregistrierung bei den globalen Anbietern, denn ohne ein verifiziertes Konto mit Echt-Daten beispielsweise bei YouTube kann kein Elternteil seinem Kind die harmloseren Cartoons freischalten lassen. So erfasste Daten sind natürlich eine Goldmine, die wir dank einer unsinnigen Schweizer Gesetzgebung nun rund um die Welt verschenken. Die globalen Datensammler wird es freuen.
Jorgo Ananiadis, Präsident der Piratenpartei Schweiz:
„Während es in der Schweiz mit DDoS Attacken und massenweise gehackten und geleakten Daten brennt, sorgt der Bund nun dafür, dass Hackern auf jeden Fall auch gleich verifizierte Ausweisdaten in die Hände fallen können. Wir brauchen endlich eine verantwortungsvolle Digitalisierung in der Schweiz.“
Pascal Fouquet ergänzt:
Wünschenswert wäre gewesen, wenn das Bundesamt nicht nur die Branchenverbände nach ihrem bevorzugten Datensammelsystem gefragt hätte, sondern auch datenschutzorientierte Personen oder Organisationen aus der Zivilgesellschaft, um technologisch jugendschutzgerechte und datensparsame Ansätze zu ermitteln.
Es ist ebenfalls bezeichnend, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen hier in Bezug auf Plattformregulierung aktiv wird. Dadurch geriet das Jugendschutzgesetz in die falschen Kommissionen und es wurde einfacher, einen Ausweiszwang im Internet durchzuschmuggeln.
Quellen:
[1] https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-95691.html
[2] https://ausweiszwang-nein.ch
Verordnungstext: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/79472.pdf
Aus dem Verordnungstext:
Art. 7 Anforderungen an das System zur Alterskontrolle vor der erstmaligen Nutzung (Art. 20 Abs. 2 Bst. a JSFVG)
1 Werden über einen Plattformdienst Inhalte zugänglich gemacht, die für Minderjährige ungeeignet sind, so muss vor der erstmaligen Nutzung des Plattformdienstes die Volljährigkeit der Nutzerinnen und Nutzer mittels angemessener Verfahren überprüft werden. Als angemessen gilt ein Verfahren, das üblicherweise eine korrekte Feststellung der Volljährigkeit im Einzelfall erlaubt.
Botschaft: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/79473.pdf
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