Vernehmlassung FV-ÜPF: Nein zur Überwachungsflatrate

Die Piraten haben ihre Stellungnahme zur Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) eingereicht.

Die grössten Kritikpunkte der Piraten sind:
1. Die Einführung einer Überwachungsflatrate.
2. Den betroffenen Unternehmen wird teilweise nur ein Stundensatz von knapp 10 Franken vergütet, während beim Dienst ÜPF 160 Franken pro Stunde erhalten soll.
3. Die betroffenen Unternehmen sollen 500 Franken dafür bezahlen, dass überprüft wird, ob sie ihre Kunden richtig überwachen.

Die Piratenpartei Schweiz positioniert sich klar gegen die geplante Flatrate für Überwachungs- und Auskunftsleistungen gemäss der FV-ÜPF.

Wir fordern eine gerechte Regelungen und eine angemessene Kostenverteilung für Überwachungsmassnahmen. Insbesondere müssen die Gebühren teilweise um mehr als das Zehnfache erhöht werden, um eine faire Kostendeckung zu gewährleisten. Zudem sollten die Kosten für Auskünfte progressiv ansteigen, je häufiger sie eingesetzt werden. Die geplante Flatrate würde zu einer Zunahme der Überwachungen führen. Die Piratenpartei lehnt daher den Verordnungsentwurf und den Wechsel zu einem Pauschalsystem entschieden ab und sieht alternative Wege, den administrativen Aufwand zu reduzieren, ohne negative Auswirkungen auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu haben.

Jorgo Ananiadis, Präsident der Piratenpartei Schweiz: „Wir sind entschieden gegen eine Überwachungsflatrate, da diese die ausufernde Massenüberwachung fördert und die wahren Kosten verschleiert. Die Zeche zahlt wie immer der Bürger. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass jeder betroffene Kommunikationsanbieter auf der Kundenrechnung den Anteil der Überwachungskosten ausweist. Genau so, wie dies heute bereits mit der Urheberrechtsgebühr passiert. Damit der Kunde erfährt, wie der Staat uns hier abzockt.“

Des Weiteren müssen die Entschädigungen für Auskünfte angemessen erhöht werden: Im Jahr 2018 wurde die Entschädigung für eine einfache Auskunft von 250 Franken auf 3 Franken reduziert!
Die Firma Init7 hat gegen diese erhebliche Senkung geklagt und vor Gericht wurde festgestellt, dass eine einfache Auskunft im Durchschnitt 37 Minuten benötigt [1].

Eine Erhöhung der Entschädigung für eine einfache Auskunft auf 6 Franken wäre daher keineswegs angemessen, da dies einem Stundenlohn von CHF 9.73 entsprechen würde.

Den betroffenen Unternehmen wird damit ein Stundenlohn von unter 10 Franken bezahlt, während sich der Dienst ÜPF selbst CHF 160.- pro Stunde gönnt.
Diese Entschädigung sollte also ein Vielfaches höher sein, um die Kosten halbwegs fair abzudecken.

Die Piratenpartei nimmt auch zu weiteren Artikeln der FV-ÜPF Stellung.
Sie fordert eine jährliche Anpassung der Pauschalen für die Kantone, um eine umfassende Kostenwahrheit zu gewährleisten. Die vom Bundesrat vorgeschlagene dreijährliche Anpassung ist nicht nachvollziehbar. Insbesondere, da im Jahr 2022 die Kostendeckelung von 6 Millionen Franken schon deutlich überschritten wurde [2].
Philippe Burger, Präsident der Piratenpartei: „Die Deckelung ist schon ein Witz, aber in der Verordnung genannten 6 Millionen wurden schon längst von der Realität überholt.“

Jorgo Ananiadis ergänzt:
„Dass der Staat mit dieser Verordnung den Bürgern weismachen will, dass die generelle Überwachung nur ein paar Millionen kostet ist ein schlechter Witz. Die Zeche zahlt am Ende der Bürger. Entweder mit höheren Beträgen aus dem Steuertopf oder die Unternehmen holen es sich direkt vom Konsumenten wieder.“

Ferner gibt die Piratenpartei zu bedenken, dass aktuell  mehrere Revisionen der Ausführungsbestimmungen des Bundesgesetzes betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) laufen. Gleichzeitig steht ein ausstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Vorratsdatenspeicherung an [3], welches wir abwarten sollten . Möglicherweise werden dadurch bestimmte Passagen der FV-ÜPF überflüssig, weshalb das Vorantreiben von Anpassungen nicht nachvollzogen werden kann.

Trotzdem sehen wir positiv, dass durch diese Vernehmlassung die Schweizer Bevölkerung auf die andauernde, anlasslose Überwachung aufmerksam gemacht wird.

Die Vernehmlassung im Wortlaut finden Sie hier.
Die Vernehmlassungsvorlagen hier.

Quellen:
[1] https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza://27-07-2021-2C_650-2020
[2] https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-94661.html
[3] https://www.digitale-gesellschaft.ch/2023/02/10/vorratsdatenspeicherung-in-der-schweiz-steht-vor-der-beurteilung-durch-den-europaeischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte-ausstehender-entscheid-von-bedeutung/

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