Vernehmlassung Flugpassagierdatengesetz – Ablehnung der Vorlage durch die Piratenpartei

Die Piraten haben ihre Stellungnahme zum geplanten Flugpassagierdatengesetz  eingereicht.
In dieser Vorlage sollen anlasslos die Daten aller Flugpassagiere in der Schweiz fünf Jahre lang gespeichert werden. Der Bundesrat will damit ein „Zeichen setzen“.

Jorgo Ananiadis, Präsident der Piratenpartei Schweiz kommentiert dieses Zeichen: „Erneut wird die anlasslose Überwachung aller ausgebaut. Ohne Verdacht, ohne Verhältnismässigkeit, nur weil es möglich ist. Das Zeichen, das der Bundesrat mit diesem Gesetzesentwurf setzt ist, dass ihm die Grundrechte egal sind.“

Erneut wird ein Überwachungsgesetz mit Terrorismus begründet, im Detail wurden aber eine grosse Zahl an Delikten versteckt. Besonders fragwürdig für die Piraten ist, wie beispielsweise „Handel mit Wachstumshormonen“ oder „Produktpiraterie“ zu der genannten „erhöhten Sicherheit“ führen soll. Es ist absurd, dass der Bundesrat solche Grundrechtseingriffe als verhältnismässig beurteilt.

Die Vorlage reiht sich nahtlos in frühere Überwachungsgesetze wie das BÜPF oder Nachrichtendienstgesetz ein. Anlasslose Totalüberwachung der gesamten Bevölkerung, begründet mit Terrorismus und am Ende wird das Gesetz zum Grossteil bei im Vergleich harmlosen Delikten eingesetzt werden. Aber gerade zu schamlos ist die Forderung, diese Daten sogar fünf Jahre auf Vorrat zu speichern.

Philippe Burger, Vizepräsident der Piratenpartei: „Fünf Jahre Vorratsdatenspeicherung sind sicher nicht mit unseren Grundrechten vereinbar. Auch Flugpassagiere haben ein Recht auf Privatsphäre.“ 

Dabei wird es zur Randnotiz, dass Betroffene nach 6 Monaten ihr Auskunftsrecht verlieren sollen.

Insgesamt lehnt die Piratenpartei dieses Gesetz ab. Zu vielen Details, welche auch im Schweizer Gesetz geplant sind, hat sich letztens auch schon der Europäische Gerichtshof geäussert [1]. Diese Entscheide sind zwar für die Schweiz nicht bindend, zeigen aber auf, wie der Bundesrat masslos über die Stränge schlägt.

Das Gesetz wirft auch diplomatische Fragen auf. So darf der Bundesrat nur völkerrechtliche Verträge zur Übermittlung der Flugpassagierdaten mit Staaten abschliessen, welche vergleichbaren Datenschutz gewährleisten [2] und es wird hierbei auf eine Liste des EDÖB verwiesen [3]. Demnach dürfte die Schweiz mit den USA KEINE Flugpassagierdaten austauschen [4]. Gerade die USA sind beim LIBE-Ausschuss des Europaparlaments vorstellig geworden und wollen Zugriff auf die Biometrie-Daten der Europäer [4]. Es ist schwer vorstellbar, dass die USA von der Schweiz nicht genau das selbe fordern.
Die Piratenpartei ist gespannt, ob der Bundesrat sich hier an sein eigenes Wort halten wird.

Die Vernehmlassung im Wortlaut finden Sie hier.

Quellen:
[1] MM https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-06/cp220105de.pdf
Urteil: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=261282&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
[2] Artikel 21 https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/80/cons_1/doc_1/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-dl-proj-2021-80-cons_1-doc_1-de-pdf-a.pdf
[3] https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/80/cons_1/doc_3/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-dl-proj-2021-80-cons_1-doc_3-de-pdf-a.pdf
[4] https://www.edoeb.admin.ch/dam/edoeb/de/dokumente/2021/20211115_Länderliste_d.pdf.download.pdf/20211115_Länderliste_d.pdf

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