Vernehmlassungseröffnung E-ID

Die Piratenpartei äussert sich nach einem ersten Blick kritisch zum Vorschlag des Bundesrates für ein neues E-ID Gesetz, deren Vernehmlassung der Bundesrat heute eröffnet hat. [1]

Die Nachwahlbefragung beim sehr deutlichen Nein zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste («E-ID-Gesetz») hat klargemacht, dass sich die Bevölkerung besonders am ungenügenden Datenschutz gestört hatte. 60 Prozent der Befragten nannten den Datenschutz als Grund für ihre Ablehnung der Vorlage, während nur vereinzelt die Skepsis gegenüber den privaten Herausgebern eine Rolle gespielt hatte. Es wird also keineswegs dem Volkwillen entsprochen, wenn jetzt einfach der Staat anstelle Privater die E-ID herausgibt.

Eines der letzten Dinge, welche die Datenkraken in vielen Fällen nicht mit Sicherheit wissen, ist unser rechtlicher Name. Die Proliferation unserer staatlich beglaubigten Identität auf dem Silbertablett muss unterbunden werden. Deshalb fordert die Piratenpartei einen klar eingegrenzten Einsatzrahmen für die E-ID.

Philippe Burger, Vizepräsident der Piratenpartei: „Die anonyme Nutzung des Internets ist für den Quellenschutz und den Schutz vor Datenmissbrauch unabdingbar. Diese darf durch das neue E-ID Gesetz nicht beeinträchtigt werden.“

Die 13-stellige AHV wurde extra neu so geschaffen, dass keine Rückschlüsse auf Personendaten getroffen werden können. Die Idee die AHV-Nummer mit der E-ID zu verknüpfen zeugt von wenig Verständnis für die enormen Gefahren, welche einzigartige, lebenslange Identifikationsmerkmale für jeden Bürger in einer digitalisierten Welt bedeuten.

Jorgo Ananiadis, Präsident der Piraten: „Datenschutzbedenken waren der Hauptgrund für die Ablehnung an der Urne. Dass der Staat nun die E-ID mit der AHV verknüpft, zeigt, dass der Bundesrat erneut am Volk vorbei entscheidet.“

Einen weiteren kritischen Punkt sehen die Piraten darin, dass fedpol jederzeit  E-IDs wiederrufen kann.

Jorgo Ananiadis ergänzt:
„Dass fedpol einfach so in Zukunft Personen die Möglichkeit nehmen kann, online Waren zu bestellen oder Bahn zu fahren ist grotesk.“

Besonders bedenklich ist, dass mit der Ausstellung zusätzlich noch weitere biometrische Daten (Gesichtsvideo) erhoben werden, Teil der E-ID sind und diese fünf Jahre beim Bund gespeichert werden können (Art. 11 Abs. 5).
Philippe Burger dazu:
„Biometrische Gesichtsbilder sind äusserst sensible Daten. In diesem E-ID-Gesetz wird erneut die Datensammelwut des Staates ausgelebt.“

Die Piratenpartei sieht in der Vorlage erneut eine Erhöhung der Temperatur des „Frosches im Wasserglas“ (https://www.youtube.com/watch?v=Diq6TAtSECg)

[1] https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/mm.msg-id-89515.html

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