Stimmrechtsbeschwerde PMT – Regierungsrat Bern verletzt Amtsgeheimnis

Die Piratenpartei Bern hat heute wie zu erwarten einen abschlägigen Bescheid auf ihre Stimmrechtsbeschwerde [1] erhalten. Eine Überraschung enthielt jedoch der Beschwerdeentscheid: Der Regierungsrat hat mehrere hängige Verfahren zusammengeführt und allen Beschwerdeführern die jeweiligen Namen und Adressen aller anderen Beschwerdeführer mitgeteilt.

Jorgo Ananiadis, Beschwerdeführer und Präsident der Piratenpartei Schweiz: „Es ist irritierend, dass der Regierungsrat im Jahr 2021 rudimentäre Datenschutzgrundsätze nicht einhält. Eine Amtsgeheimnisverletzung auf diesem Level ist unbegreiflich.“

Die Piratenpartei prüft nun einen Weiterzug dieser Beschwerde ans Bundesgericht.

Heute wurde ebenfalls bekannt, dass das Bundesgericht eine erste Stimmrechtsbeschwerde als unzulässig abgewiesen hat.
Unserer Kenntnis nach handelt es sich dabei nur um eine Rückweisung aufgrund eines Formfehlers von einer direkt am Bundesgericht eingereichten Beschwerde von Prof. em. Paolo Bernasconi und weiteren ehemaligen Staatsanwälten [2]. Nach Art. 77 Abs. 1 BPR (SR 161.1) muss gegen Unregelmässigkeiten bei eidgenössischen Abstimmungen Abstimmungsbeschwerde bei der Kantonsregierung erhoben werden, obwohl diese nicht zuständig ist. Erst nach diesem irrationalen Beschäftigungsprogramm kann vor Bundesgericht weitergezogen werden, wie im Fall der Beschwerde der Piratenpartei. Diesen unnötigen Umweg prangert auch Alt-Bundesrichter Niccolò Raselli in seiner unabhängigen Stimmrechtsbeschwerde gegen die PMT-Abstimmung an [3].
Die Tessiner Beschwerdeführer haben ebenso ein zweites Verfahren über die Kantonsregierung eingeleitet. Dieses Verfahren ist noch hängig. Das Bundesgericht hat also aktuell nur wegen der Form, der direkten Einreichung, und nicht in der Sache entschieden.

Ferner sind aktuell insgesamt über 500 Stimmrechtsbeschwerden zum PMT hängig [4]. Alle prangern die Verbreitung von Falschinformationen seitens der Behörden und im Besonderen von Bundesrätin Karin Keller-Sutter an.

Biljana Lukic, Vizepräsidentin der Piratenpartei: „Der Fall ist klar: Um noch mehr Schaden von der Schweizer Demokratie abzuwenden, muss die Abstimmung zum PMT vom 13. Juni unverzüglich abgebrochen werden.“

[1] https://www.piratenpartei.ch/2021/05/20/abstimmungsbeschwerde-der-piratenpartei-gegen-pmt/
[2] https://www.infosperber.ch/wp-content/uploads/2021/05/2021-05-21-Ricorso-al-CdS.pdf
[3] https://unser-recht.ch/wp-content/uploads/2021/05/Rasellii-Beschwerde-ans-BG.pdf
[4] https://www.piratenpartei.ch/2021/06/02/piratenpartei-beendet-masseneinsprache-gegen-das-pmt/

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