Positionspapier Informationsfreiheit

Die Freiheit, sich Informationen von staatlichen Stellen zu beschaffen ist wesentlich für ein gutes Funktionieren unsere Demokratie und einer freien Presse sowie zur Vermeidung von Vetternwirtschaft und Korruption. Deshalb fordert die Piratenpartei die Transparenzgesetze wesentliche auszubauen.

Publikationspflicht

Der Bürger soll nicht nur Einsicht in amtliche Dokumente beantragen können, sondern diese sollen von den zuständigen Ämtern aktiv publiziert werden. Nur so können Bürger die staatliche Information ohne Hürde zugreifen, durchsuchen und automatisiert verarbeiten und z.B. Statistiken zu gewinnen.

Erfahrungen in skandinavischen Ländern und einigen deutschen Bundesländern zeigen, dass dies nicht nur nützlich sondern auch machbar ist. Amtliche Dokumente werden bereits heute systematisch erfasst und mit wenig Mehraufwand bei der Erstellung können diese auch automatisiert anonymisiert und publiziert werden.

Auch Dokumente, welche schützenswerte Daten enthalten sollen publiziert werden. Dabei werden die sensiblen Informationen abgedeckt und stattdessen die Rechtsgrundlage für die Zurückhaltung erwähnt. Im Extremfall wird das leere Dokument publiziert. Nur so können die Bürger erkennen, wie viele Informationen ihnen warum vorenthalten werden.

Wo diese Forderung politisch noch nicht umsetzbar ist setzen sich die Piraten für möglichst geringe Hürden für Zugangsgesuche und die Publikation von Übersichtsdokumenten wie z.B. Protokollen ein.

Forderungen:

  • Publikation sämtlicher amtlichen Dokumente durch die Behörden
  • Übergangsweise Reduktion von Hürden

Reduktion der Ausnahmen

Heute bestehen zahlreiche Ausnahmen, die reduziert werden müssen. Insbesondere soll keine Behörde und kein Privatunternehmen mit öffentlichen Aufgaben ganz von der Publikationspflicht ausgenommen werden.

Heute werden häufig Verträge, Preise, Gebote, Prüfberichte und Bewertungen wegen Geschäftsgeheimnissen zurückgehalten. Deshalb soll die Begründung der Informationsverweigerung wegen Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen ganz entfallen. Namen von Unternehmen und Organisationen sollen auch nicht anonymisiert werden, da sie keine schützenswerten Persönlichkeitsrechte haben.

Die Ausnahme für Dokumente die bevorstehende Entscheide betreffen soll entfallen, denn die Öffentlichkeit hat ein Recht, an der Entscheidfindung teilzuhaben und sich beispielsweise durch Petitionen dazu frühzeitig zu äussern.

Dokumente, zu denen wegen der öffentlichen Sicherheit kein Zugang besteht sollen nach einer festen Frist, welche sich nach dem Inhalt richtet, soweit wie möglich publiziert werden. Die Ablauffrist soll auf ein Maximum von 20 Jahren begrenzt werden. Gefährdete Personen können auch danach durch den normalen Datenschutz geschützt werden.

Unverändert gewährleistet werden soll der Schutz persönlicher Daten auch bei der Einsicht in amtliche Dokumente.

Forderungen:

  • Keine Ausnahmen für ganze Behörden
  • Keine Informationsverweigerung wegen Geschäftsgeheimnissen
  • Keine Informationsverweigerung wegen bevorstehender Entscheide
  • Ablauffrist für Geheimhaltung wegen öffentlicher Sicherheit

Elektronische Auskunft

Der Zugang zu den behördlichen Informationen soll in der Regel elektronisch erfolgen, sei es per E-Mail oder durch Abruf von einer Webseite. Die Informationen sollen durchsuchbar und maschinenlesbar sein und in freien Formaten publiziert werden. Diese Massnahmen sind sparen nach der Einführung Kosten für Papier und schonen die Umwelt. Ausserdem ermöglichen sie den Bürgern eine effizientere Nutzung der Information.

Wo Rohdaten vorhanden sind, sollen auch diese Publiziert werden, damit die Bürger eigene Berechnungen und statistische Auswertungen vornehmen können.

Forderungen:

  • Elektronischer Informationszugang, durchsuchbar und in freien Formaten
  • Publikation von Rohdaten, wo vorhanden

Kostenfreiheit

Der Zugang zu Information soll in der Regel kostenlos sein. Insbesondere soll für die Anonymisierung von neuen Dokumenten keine Kosten mehr erhoben werden dürfen, da bei guter Vorbereitung kaum mehr Kosten entstehen.

Beschwerden gegen die Zurückhaltung von Informationen sollen auf wenige hundert Franken gedeckelt werden, um auch Normalverdienern einen guten Rechtsschutz zu bieten.

Forderungen:

  • Im Regelfall kostenfreier Informationszugang
  • Deckelung der Beschwerdekosten

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