Die acht leeren Versprechungen des Nachrichtendienstgesetzes

Wir werden dieses Jahr über das Nachrichtendienstgesetz abstimmen. Sicher ist, dass die Befürworter im Abstimmungskampf auf die Terrorangst und die Uninformiertheit der Bevölkerung zählen werden. Hier präsentiere ich Ihnen schon einmal ihre beliebtesten acht Versprechungen, die sich gründlich zu hinterfragen lohnen. Es werden bloss 20 zusätzliche Stellen geschaffen. In seiner Botschaft hat der Bundesrat dem Parlament versprochen, dass mit dem Nachrichtendienstgesetz bloss «20,5 zusätzliche Stellen» (Botschaft, Seite 121) geschaffen werden. Es werde nur mit 10 bis 12 Fällen pro Jahr gerechnet. Noch während der Referendumsfrist tönte es vom zuständigen Bundesrat Ueli Maurer ganz anders: Nach den Anschlägen in Paris forderte er «100 zusätzliche Stellen oder mehr». Das wäre ein massiver Ausbau der Schnüffeltätigkeit des heute ca. 270 Stellen zählenden Nachrichtendienstes des Bundes. Die versprochenen 20,5 Stellen sind also Makulatur, bevor die Tinte trocken ist. Nicht mit einberechnet sind dabei ausserdem die zahlreichen Soldaten, die für das Zentrum für elektronische Operationen der Schweizer Armee (ZEO) abbeordert würden. Ebenfalls nicht mit einberechnet ist der Stellenzuwachs in den Nachrichtendienstabteilungen der kantonalen Polizeikorps (Kantonale Vollzugsbehörden). Wenn man davon ausgeht, dass jeder künftige Terroranschlag in Europa dazu genutzt wird, den Geheimdienst weiter auszubauen, müssen wir wohl mit einer Verdoppelung der Grösse des Geheimdienstes innert wenigen Jahren rechnen.  Inländische Kommunikation wird nicht überwacht. Mittels «Kabelaufklärung» will der Geheimdienst den gesamten Internet-Verkehr, der ins Ausland führt, abschnorcheln und nach verdächtigen Stichworten durchsuchen. Der Bundesrat behauptet, die rein inländische Kommunikation sei von dieser Überwachung nicht betroffen. Bundesrat Maurer sagte gar, es sei «ausgeschlossen, dass Schweizer Bürger hier überhaupt in den Fokus oder in Gefahr geraten, dass Aufklärung über sie betrieben wird.» Der Bundesrat gibt zwar zu, dass sehr viel inländische Kommunikation über ausländische Server verläuft, und dieser Beifang in einer Triage von Hand aussortiert werden muss, was soweit möglich die vorgelagerte Militärbehörde ZEO erledigt. Stellen Sie sich also vor, bei der Triage stösst die Behörde auf Hinweise, die auf einen geplanten Terroranschlag hindeuten, aber weil es zwei Personen im Inland sind, die sich darüber austauschen, muss sie die Information löschen und zuschauen, wie der Terroranschlag durchgeführt wird. Das Problem erledigt sich aber wohl dadurch, dass sowieso nicht festgestellt werden kann, ob sich die beiden kommunizierenden Personen wirklich im Inland befinden. Es kann in vielen Fällen nicht einmal unterschieden werden zwischen Informationen, die eine Einzelperson für sich selbst speichert, und Informationen, die an eine andere Person gerichtet ist (z.B. Entwürfe in einem toten E-Mail-Briefkasten). Die behauptete Nicht-Überwachung der inländischen Kommunikation ist also toter Buchstabe in Bezug auf die «Kabelaufklärung». Und in Bezug aller anderen Überwachungsmassnahmen (Zugriff auf Vorratsdatenspeicherung/Bewegungsprofil, Raumüberwachung, Echtzeit-Telekommunikationsüberwachung usw.) gibt’s auch gar keine solche Einschränkung. Kommt hinzu, dass «befreundete ausländische Dienste» gerne die Aufgabe übernehmen, allfällige blinde Flecken zu überwachen. Die Schweizer Neutralität wird nicht tangiert. Das Gesetz erlaubt dem Nachrichtendienst, zu Spionagezwecken in geschützte Computersysteme im Ausland einzudringen. In der Schweiz, und in ähnlicher Weise in den meisten Ländern, ist dies illegal und würde mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft. Macht das ein anderer Staat in der Schweiz, nennt der Bundesrat dies Cyberangriff. Der VBS-Chef … Die acht leeren Versprechungen des Nachrichtendienstgesetzes weiterlesen