17 Gründe, wieso der Staatstrojaner die schlechteste Überwachungsidee seit dem Fichenskandal ist
Das Positive am Skandal um den Staatstrojaner der Kantonspolizei Zürich ist, dass der Fall exemplarisch aufzeigt, warum dessen Einsatz sofort gestoppt werden muss und wieso Staatstrojaner ganz allgemein ungeeignet sind um Sicherheit für die Bevölkerung zu schaffen. 1. Trojaner-Hersteller können über Hintertüren auf die überwachten Geräte zugreifen und private Daten abgreifen und diese missbrauchen. Der nun bekannt gewordene Hacking-Team-Trojaner enthält offenbar Backdoors, die der Herstellungsfirma den direkten Zugriff auf das überwachte Gerät ermöglichen. Es besteht somit auch die Möglichkeit, dass private Daten abgegriffen und missbraucht (verkauft, für Erpressungen verwendet, …) werden. 2. Der Trojaner ist eine Blackbox, deren Funktionsumfang nicht überprüfbar begrenzt werden kann. Die (geplanten) Gesetze erlauben nur die Überwachung der Kommunikation, nicht aber die Einschaltung von Kamera und Mikrofon oder die Durchsuchung der Dateien. Jedoch ist der Staat nicht in der Lage zu überprüfen, ob der Funktionsumfang des 1 Million Zeilen Code umfassenden Trojaners wirklich auf die erlaubten Massnahmen begrenzt ist. Eine fundierte Code-Analyse wäre viel zu aufwändig. Somit nimmt der Staat Gesetzesverstösse bewusst in Kauf. 3. Trojaner sind in der Lage, Beweise wie z.B. Kinderpornografie unterzujubeln. Es macht den Anschein, dass der nun geleakte Trojaner gar Kinderpornografie auf das überwachte Gerät laden kann. Es können also «Beweise» fabriziert werden, ohne dass das Gericht die Möglichkeit hat diese zu überprüfen. 4. Trojaner setzen Geräte der Gefahr von Angriffen Dritter aus. Von einem Trojaner befallene Geräte werden angreifbar durch Dritte. Der aktuelle Trojaner konnte Anti-Viren-Software austricksen und abschalten. Es ist nicht auszuschliessen, dass auch Kriminelle auf die überwachten Geräte zugreifen und Daten abgreifen oder verändern. 5. Überwachte haben keine Chance, sich gegen falsche «Beweise» zu wehren. Wurden einer angeschuldigten Person falsche Beweise untergejubelt, hat diese keine Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen. Sie ist somit den Behauptungen der Überwacher und Trojaner-Hersteller hilflos ausgeliefert. 6. Die Telekommunikationsüberwachung mittels Trojaner ist eine Illusion. Illusionen sind keine Beweise. Die Ermittlungsbehörden erliegen dem Irrtum, der Staatstrojaner könne Skype- oder Whatsapp-Kommunikation abgreifen. Dumm nur: Sicher verschlüsselte Kommunikation kann auch ein Staatstrojaner nicht abgreifen. Er kann bloss Daten vor der Verschlüsselung abgreifen. Was mit diesen Daten nach der Verschlüsselung passiert, ob sie wirklich das Gerät verlassen, und ob sie wirklich an eine andere Person geschickt werden, kann der Trojaner nicht wissen. Und somit auch keine gerichtlich verwertbare Beweise dafür liefern. 7. Der Trojaner dringt in den Kernbereich der Intimsphäre ein. Er ist ein Angriff auf die persönliche Integrität der Zielperson. Wäre es ok, wenn der Staat heimlich Überwachungskameras in Schlafzimmern installieren würde? Nein, denn es gibt einen Kernbereich der Intimsphäre, die auch bei Tatverdächtigen zu wahren ist. Ein Trojaner greift die persönliche Integrität der Zielperson an und ist darum in jedem Fall unverhältnismässig. Die technische Entwicklung geht sogar so weit, dass gewisse Geräte immer mehr als Erweiterung des menschlichen Körpers und Gehirns angesehen werden. Folgt man dieser Vorstellung, wird der Trojaner quasi fähig, unsere innere Gedankenwelt zu erkunden. Er ist daher ein Schritt in Richtung Gedankenverbrechen. Wir wollen aber Menschen nicht für ihre Gedanken, sondern für ihre für andere Menschen schädlichen Handlungen bestrafen. 8. Der Trojaner … 17 Gründe, wieso der Staatstrojaner die schlechteste Überwachungsidee seit dem Fichenskandal ist weiterlesen
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