Zu den Bundesgerichtsurteilen zur 5%-Klausel in Zug und Zürich

Das Bundesgericht legitimiert mit seinen Urteilen zu den Wahlsystemen in Zug und Zürich die 5-%-Hürden. Die vom Bundesgericht aufgeführten «sachlichen» Gründe sind reine Mutmassungen, die von der Realität widerlegt werden. Die Grundsatzfrage lautet daher: «Darf man massiv in den demokratischen Entscheid eingreifen, nur aufgrund unbewiesener und falscher vager Ängste und Mutmassungen?» Die Piratenpartei Stadt Zürich zählt nun darauf, dass die Bevölkerung sich für fairere Wahlen aussprechen wird. Es gibt noch eine weitere separate Medienmitteilung der Piratenpartei Innerschweiz: https://lu.piratenpartei.ch/archives/990 Grundsätzliche Einwände Effizienz Zu den diversen Anmerkungen, der Betrieb im Parlament würde «weniger effizient» ist anzumerken, dass Demokratie an sich nicht «effizient» ist, und Effizienz überhaupt kein Ziel sein darf. Wollte man Effizienz, müsste man eine Diktatur einrichten und die Demokratie abschaffen. Je effizienter der Ratsbetrieb ausgerichtet wird, desto undemokratischer wird er auch. Das zeigt sich besonders gut an den Quoren und der Diskussion darüber: Für einen mutmasslichen, und wie die Praxis zeigt auch unbedeutenden, vermeintlichen «Effizienzgewinn» werden hunderte, ja tausende von Wählerstimmen für ungültig erklärt. Wenn man schon einen Effizienzgewinn gelten macht, ist man zumindest in der Pflicht, diesen nachzuweisen und zu quantifizieren. Die Beweispflicht liegt bei der Partei, welche den Effizienzgewinn geltend macht. Ein solcher Beweis wurde nicht erbracht, vielmehr erbringen wir am konkreten Beispiel der Stadt Winterthur den Gegenbeweis, weshalb das Argument der Ineffizienz im Urteil nicht zu berücksichtigen ist. Verhinderung von politischer Entwicklung Nicht vergessen darf man dabei auch, dass Kleinstparteien oft die Vorläufer eines gesellschaftlichen Wandels sind und aus manchen Kleinstparteien im Verlaufe der Zeit grosse Parteien heran wachsen können. Quoren stören so diese gesellschaftliche Entwicklung und hindern die Politik daran, angemessen auf gesellschaftliche Veränderung zu reagieren. Sie zementieren die bestehenden Machtverhältnisse und unterdrücken das organische Wachstum neuer Parteien. Wenn Kleinstparteien ihre Leistung nicht in einem Ratsbetrieb unter Beweis stellen können, wenn sie nicht hier und da den einen oder anderen Sitz für sich gewinnen können, werden sie langfristig vom politischen Geschehen ausgeschlossen und wieder eingehen. Zum Beweis sei hier das Beispiel Piratenpartei genannt. 2010 konnte sie in Winterthur eine Gemeinderatssitz gewinnen. Seither konnte sie sich in Winterthur etablieren, ist eine der meistgenannten Parteien in den Medien und gestaltet den politischen Prozess aktiv mit. Ihr Vertreter ist Teil der glp/PP-Fraktion und vertritt diese als Mitglied der Aufsichtskommission, der wichtigsten Kommission überhaupt. Anträge und Vorstösse ihres Vertreters fanden Mehrheiten, im Budgetprozess 2014 sparte der Gemeinderat gegenüber dem Stadtratsantrag über 7 Mio., wovon allein 3,3 Mio. Anträge waren, die der Vertreter der Piratenpartei gestellt und von der Aufsichtskommission als Kommissionsanträge übernommen wurden. 2014 trat er zur Stadtratswahl an und erreichte 3.830 Stimmen aus 30.680 gültigen Wahlzetteln, also 12,5%. Im Gemeinderat überholte die Piratenpartei BDP und EDU und verfehlte einen zweiten Sitz nur knapp. Das zeigt, wie bedeutend selbst eine Kleinstpartei sein kann, wenn sie aktiv ist und geschickt politisiert. Gerade Kleinstparteien können oft unangenehme Themen aus einer neuen Perspektive aufnehmen. Der Politik und der Gesellschaft entgeht ein gewaltiges Potential, wenn diese durch Quoren von der Beteiligung ausgeschlossen werden. Denn trotz dieser Erfolge kam die Piratenpartei Schweiz bisher auf keinen … Zu den Bundesgerichtsurteilen zur 5%-Klausel in Zug und Zürich weiterlesen