Zu den Bundesgerichtsurteilen zur 5%-Klausel in Zug und Zürich

Das Bundesgericht legitimiert mit seinen Urteilen zu den Wahlsystemen in Zug und Zürich die 5-%-Hürden. Die vom Bundesgericht aufgeführten «sachlichen» Gründe sind reine Mutmassungen, die von der Realität widerlegt werden. Die Grundsatzfrage lautet daher: «Darf man massiv in den demokratischen Entscheid eingreifen, nur aufgrund unbewiesener und falscher vager Ängste und Mutmassungen?» Die Piratenpartei Stadt Zürich zählt nun darauf, dass die Bevölkerung sich für fairere Wahlen aussprechen wird.

Es gibt noch eine weitere separate Medienmitteilung der Piratenpartei Innerschweiz: https://lu.piratenpartei.ch/archives/990

Grundsätzliche Einwände

Effizienz

Zu den diversen Anmerkungen, der Betrieb im Parlament würde «weniger effizient» ist anzumerken, dass Demokratie an sich nicht «effizient» ist, und Effizienz überhaupt kein Ziel sein darf. Wollte man Effizienz, müsste man eine Diktatur einrichten und die Demokratie abschaffen. Je effizienter der Ratsbetrieb ausgerichtet wird, desto undemokratischer wird er auch. Das zeigt sich besonders gut an den Quoren und der Diskussion darüber: Für einen mutmasslichen, und wie die Praxis zeigt auch unbedeutenden, vermeintlichen «Effizienzgewinn» werden hunderte, ja tausende von Wählerstimmen für ungültig erklärt. Wenn man schon einen Effizienzgewinn gelten macht, ist man zumindest in der Pflicht, diesen nachzuweisen und zu quantifizieren. Die Beweispflicht liegt bei der Partei, welche den Effizienzgewinn geltend macht. Ein solcher Beweis wurde nicht erbracht, vielmehr erbringen wir am konkreten Beispiel der Stadt Winterthur den Gegenbeweis, weshalb das Argument der Ineffizienz im Urteil nicht zu berücksichtigen ist.

Verhinderung von politischer Entwicklung

Nicht vergessen darf man dabei auch, dass Kleinstparteien oft die Vorläufer eines gesellschaftlichen Wandels sind und aus manchen Kleinstparteien im Verlaufe der Zeit grosse Parteien heran wachsen können. Quoren stören so diese gesellschaftliche Entwicklung und hindern die Politik daran, angemessen auf gesellschaftliche Veränderung zu reagieren. Sie zementieren die bestehenden Machtverhältnisse und unterdrücken das organische Wachstum neuer Parteien. Wenn Kleinstparteien ihre Leistung nicht in einem Ratsbetrieb unter Beweis stellen können, wenn sie nicht hier und da den einen oder anderen Sitz für sich gewinnen können, werden sie langfristig vom politischen Geschehen ausgeschlossen und wieder eingehen.

Zum Beweis sei hier das Beispiel Piratenpartei genannt. 2010 konnte sie in Winterthur eine Gemeinderatssitz gewinnen. Seither konnte sie sich in Winterthur etablieren, ist eine der meistgenannten Parteien in den Medien und gestaltet den politischen Prozess aktiv mit. Ihr Vertreter ist Teil der glp/PP-Fraktion und vertritt diese als Mitglied der Aufsichtskommission, der wichtigsten Kommission überhaupt. Anträge und Vorstösse ihres Vertreters fanden Mehrheiten, im Budgetprozess 2014 sparte der Gemeinderat gegenüber dem Stadtratsantrag über 7 Mio., wovon allein 3,3 Mio. Anträge waren, die der Vertreter der Piratenpartei gestellt und von der Aufsichtskommission als Kommissionsanträge übernommen wurden. 2014 trat er zur Stadtratswahl an und erreichte 3.830 Stimmen aus 30.680 gültigen Wahlzetteln, also 12,5%. Im Gemeinderat überholte die Piratenpartei BDP und EDU und verfehlte einen zweiten Sitz nur knapp.

Das zeigt, wie bedeutend selbst eine Kleinstpartei sein kann, wenn sie aktiv ist und geschickt politisiert. Gerade Kleinstparteien können oft unangenehme Themen aus einer neuen Perspektive aufnehmen. Der Politik und der Gesellschaft entgeht ein gewaltiges Potential, wenn diese durch Quoren von der Beteiligung ausgeschlossen werden. Denn trotz dieser Erfolge kam die Piratenpartei Schweiz bisher auf keinen grünen Zweig. In vielen Kantonen und Städten scheitert sie an überrissenen Quoren, wie in Schwyz, Zürich Stadt und Kanton, sowie Genf. Ohne weitere kleine Erfolge wird die einstmals vielversprechende Piratenpartei wieder eingehen. Solange Quoren herrschen, werden Erfolge ausbleiben, denn ohne Sitze gibt es wenig Spenden, Kandidaten sind ohne Aussicht auf Erfolg wenig motiviert, aber ohne Geld kann kein Wahlkampf betrieben werden. Wähler bleiben aus, weil sie ihre Stimme nicht an ein Quorum verlieren wollen.

Die Quoren führen zu einem Teufelskreis und einer Abwärtsspirale, die neue Parteien vernichtet, bevor sie überhaupt je eine faire Chance erhalten. Wenn die Quoren nicht abgeschafft werden, ist die Piratenpartei mittelfristig in ihrer Existenz gefährdet.

Beweismittel:

Unterdrückung von Minderheiten ist undemokratisch

Das Grundproblem von Quoren ist geradezu, dass eine Mehrheit damit erfolgreich Minderheiten vom politischen Prozess ausschliessen kann. Diese Mehrheit verfolgt eigene Interessen und schiebt Pseudoargumente, wie «Effizienz» vor, um die Macht zu erhalten. Und so beschliesst ebendiese Mehrheit auch gesetzliche Quoren. Der Ausschluss von Minderheiten aus dem politischen Prozess kann aber niemals durch die davon profitierende Mehrheit demokratisch legitimiert sein, weshalb gesetzlich vorgegeben Quoren niemals legitim sein können. Quoren sind ein reiner Machtmissbrauch der Mehrheit.

Befangenheit des Bundesgerichts

Bedenklich ist, dass das Bundesgericht von den grossen Parteien gewählt wird, eben jenen, die vom jetzigen System profitieren, während Kleinstparteien nicht vertreten sind. Auch das Bundesgericht besteht aus derselben Mehrheit, welche ein persönliches Interesse daran hat, Macht zu erhalten und neue Gruppierungen und Minderheiten auszuschliessen oder ihnen den Zugang zu erschwerden. Daher ist das Bundesgericht, jeder einzelne Bundesrichter, systembedingt in dieser Sache befangen. nur so lässt sich auch dieses Fehlurteil erklären.

Zu einigen konkreten Punkten aus dem Zuger Urteil

Widerlegung der Effizienzbehauptung

«4.2. […] Kleinstparteien; im Interesse einer effizienten Mitwirkungskultur sei es unerwünscht, dass deren Vertreter im Rat Einsitz nehmen, mangels Parteistärke aber nicht in Kommissionen mitwirken könnten.»

Dagegen spricht der Fall Winterthur, Kleinstparteien (nach Wählerstärke):

  • BDP, 1 Vertreter, EVP-Fraktion, Sachkommission Bildung, Sport und Kultur
  • EDU, 1 Vertreter, CVP- Fraktion, Bürgerrechtskommission
  • Piraten, 1 Vertreter, glp-Fraktion, Aufsichtskommission
  • AL, 2 Vertreter, Grüne-Fraktion, Sachkommission Bildung, Sport und Kultur

Das heisst: Sämtliche Vertreter von Kleinstparteien haben sich einer Fraktion angeschlossen und sämtliche Kleinstparteien haben einen Vertreter in einer Kommission. Damit ist dieser Einwand widerlegt, dies ist eine reine Schutzbehauptung, die nicht der Realität entspricht und daher auch keine Einschränkung des Wahlrechts begründen kann!

Beweismittel:

  • Mitglieder des Grossen Gemeinderates
  • Aufsichtskommission
  • Sachkommission Bildung, Sport und Kultur
  • Bürgerrechtskommission

Widerlegung der Zersplitterungsbehauptung

«4.2.1. […] Eine grosse Zersplitterung der Parteien erschwert nämlich die Arbeit eines Parlaments und schwächt unter Umständen seine Stellung im Verhältnis zur Regierung und Verwaltung (Hangartner/Kley, a.a.O., S. 589 f. Rz. 1452). […]»

Auch hier widerspricht das Beispiel Winterthur: Gerade eben, am 15.12.2014 hat die Budgetdebate wieder einmal gezeigt, dass sich der Gemeinderat sehr wohl gegen den Stadtrat durchsetzen kann, dass stabile Mehrheiten möglich sind, und dass gegenseitige Partei- und Fraktionsabsprachen auch von den Vertretern der Kleinstparteien eingehalten werden. Auch hier gilt, dass eine pure und erst noch falsche, nicht der Realität entsprechende Mutmassung keinesfalls eine Einschränkung des Wahlrechts begründen kann!

Wahlkreise und Pukelsheim

«4.2.1. […] Wie die Vorinstanz zu Recht ausgeführt hat, kann ein Bedürfnis für ein gesetzliches Quorum gerade auch in denjenigen Gemeinwesen bestehen, in denen nicht schon die Wahlkreiseinteilung bzw. die Methode der Zuteilung der Sitze auf die Wahlkreise eine allzu grosse Zersplitterung der im Parlament vertretenen Parteien verunmöglicht, etwa weil das Wahlgebiet gar nicht in mehrere Wahlkreise eingeteilt ist oder weil die Wahlkreiseinteilung wegen der Anwendung der Methode „Doppelter Pukelsheim“ keinen entsprechenden Effekt hat (Urteil 1C_369/2014 vom 28. November 2014 E. 6.2.1).»

Stadt und Kanton Zürich sind beide in viele kleine Wahlkreise unterteilt, was allein schon die Wahlteilnahme und damit die Wahlchancen von Kleinstparteien massiv erschwert. Die Anwendung des doppelten Pukelsheim bringt zwar eine leichte Verbesserung, reduziert aber massiv die Vorhersehbarkeit von Sitzgewinnen. Besser als der doppelte Pukelsheim wäre die Aufhebung sämtlicher Wahlkreise bis auf einen.

«4.3.3. […] Der Ausschluss von Listenverbindungen (§ 52c Abs. 4 WAG) verstärkt die Einschränkung der Erfolgswertgleichheit. […]»

In Stadt und Kanton Zürich sind Listenverbindungen ausgeschlossen, somit sind die Quoren umso kritischer zu betrachten.

Zu einigen konkreten Punkten aus dem Zürcher Urteil

Benachteiligung, nicht Begünstigung

«6.4.1 Unbestritten ist, dass die Anwendung eines tieferen Quorums oder der Verzicht darauf den Einzug von Kleinparteien in den Zürcher Gemeinderat begünstigen und tendenziell die Anzahl der im Rat vertretenen Parteien erhöhen würde. […]»

Diese Aussage wird von uns sehr wohl bestritten, denn es kann nicht die Rede sein von einer Begünstigung! Vielmehr geht es darum, eine ungerechte und ungerechtfertigte Benachteiligung aufzuheben. Die Aufhebung einer Benachteiligung ist aber keine Begünstigung. Begünstigt werden im aktuellen System die grossen Parteien, und das durch Entscheide eben genau jener Mehrheit, die sie selbst vertreten. Quoren sind purer egoistischer Eigennutz.

Ineffizienz ist ein Märchen

«6.4.1 […] Dem Beschwerdeführer ist zwar darin zuzustimmen, dass dieser Effekt kaum dazu führen würde, dass der Stadt- und der Gemeinderat geradezu funktionsunfähig würden. Der Einzug von Kleinparteien in den Gemeinderat und die Erhöhung der Anzahl der vertretenen Parteien bergen aber die Gefahr, dass der Parlamentsbetrieb komplizierter und weniger effizient wird. […]»

Für diese Behauptung fehlt jeder Beweis. Hingegen erbringt die Piratenpartei mit dem Beispiel des Gemeindeparaments Winterthur den konkreten Gegenbeweis. Es geht nicht nur darum, dass das Parlament auch unter der Mitwirkung von Kleinstparteien noch fünktionieren würde, vielmehr bestreiten wir die nach wie vor unbewiesene Behauptung eines Effizienzverlusts an sich. Im Gegenteil: Durch die Mitwirkung von Minderheiten erhöht sich die demokratische Effizienz, weil das Resultat der parlamentarischen Arbeit breiter abgestützt ist und damit die Bevölkerung besser vertritt. Letztlich ist das Parlament an sich schon ein Mittel der Effizienz, da ansonsten für jede Frage direkt das Volk Stelung nehmen müsste, sei es in einer Gemeindeversammlung oder per Abstimmung. Letztlich vertritt das Parlament das Volk durch gewählte Stellvertreter. Je exakter diese das Volk abbilden, desto effizienter ist das Parlament. Darum halten wir dieser behauptung entgegen, dass das Quorum die Effizienz des Parlaments verringert, weil dadurch der Volkswille verfälscht wird.

Fazit

Die vom Bundesgericht aufgeführten «sachlichen» Gründe sich reine Mutmassungen, von der Realität widerlegt und somit alles andere als sachlich! Die Grundsatzfrage lautet daher: «Darf man massiv in den demokratischen Entscheid eingreifen, nur aufgrund unbewiesener und falscher vager Ängste und Mutmassungen?»

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