Positionspapier Bildung

Zusammenfassung und Ziele von Bildung

Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dieser Grundsatz ist notwendig, um jedem Bewohner, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein grösstmögliches Mass an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.

Mit dem Ziel einer freien, demokratischen Gesellschaft vor Augen ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person. Leistung, soziale Kompetenz wie auch Selbstkompetenz sind anzustrebende Werte.

Konkret bedeutet dies, dass die obligatorische Schule jede Person befähigt, aktiv am Leben in unserer Gesellschaft teilzunehmen. Dies betrifft die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Aspekte des Lebens. Des Weiteren ermöglicht Schulbildung, dass der Einzelne sein
Lebensprojekt plant und verwirklicht. Als Drittes schenkt die Schulbildung jeder Person die Werkzeuge, die es ihr ermöglichen, sich als aktive Bürgerin in politischen Fragen einzubringen.

Dabei stehen die Belange der Lernenden im Vordergrund. Zu einer guten Ausbildung führen viele mögliche Wege, die individuell verschieden sind. Die Struktur des Schulsystems soll die grösstmögliche Flexibilität und Wahlfreiheit für den Einzelnen gewähren und dabei die
Chancengleichheit für alle garantieren. Der freie Zugang zu Information und Bildung ist nicht nur im Hinblick auf die gesellschaftliche Entwicklung notwendig, sondern spielt auch für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle.

Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen der Schweizer Volkswirtschaft, da nur durch Erhalt, Weitergabe und Vermehrung von Wissen Fortschritt und gesellschaftlicher Wohlstand auf Dauer gesichert werden können. Kurz: Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft. Zwei wesentliche Grundforderungen helfen dabei, dieses Ziel zu erreichen:

  1. Weitgehende Autonomie der Volksschulen, damit Schüler und Schülerinnen individuell bestmöglich gefördert werden können
  2.  Nationale Prüfungen für alle Schulstufen in allen Wissens- und Fähigkeitsbereichen, sodass ein verbindlicher und objektiver Massstab für Vergleiche gegeben ist.
  3. Im weiteren Text dieses Papiers werden diese Forderungen ausführlich begründet und im Detail erläutert.

Ausgangslage

Die Schule ist idealerweise ein Ort der Begegnung, wo gesellschaftliche und soziale Gräben unter Sicherstellung der Chancengleichheit überwunden werden können. Das soll das Sozialsystem entlasten, die Menschen sollen selbstständiger und glücklicher werden und die Wirtschaft soll leistungsfähiger werden. Schulen bieten auch die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln, welche im familiären Umfeld nicht möglich wären.

Von einer klugen Schulpolitik profitiert folglich die ganze Gesellschaft. Wir wehren uns deshalb gegen Einsparungen im Bildungssystem. In vielen Punkten ist die Volksschule zwar auf einem guten Weg; die Absichten sind gut. Die Grundsätze sind aber bei weitem nicht gefestigt und teilweise schlecht in die Praxis umgesetzt.

Viele Reformen werden zu rasch umgesetzt, sind schlecht vorbereitet oder werden nur kurze Zeit später schon wieder von der nächsten Reform abgelöst. Wir setzen uns für fundierte und durchdachte Reformen ein und erteilen dem Aktivismus eine klare Absage.

Ohne geeignete Lehrmittel und passend ausgebildete Lehrkräfte wird keine Reform zum Erfolg. Darunter leiden schlussendlich die Kinder.

Die öffentliche Bildungsinfrastruktur

Der freie Zugang zu Bildungseinrichtungen ist im Interesse aller. Deshalb ist es Aufgabe der gesamten Gesellschaft, in Form des Staates, eine leistungsfähige und ihrem Zwecke angemessene Bildungsinfrastruktur zu finanzieren und zur Verfügung zu stellen. Private Finanzierung öffentlicher Bildungseinrichtungen ist grundsätzlich zu begrüssen, solange sie keinen Einfluss auf die Lehrinhalte hat.

Die Lehrmittelfreiheit ist zu befürworten. Diese ist am besten dadurch herzustellen, dass die Verwendung und das Schaffen von freien Werken zur Vermittlung von Wissen unterstützt und ausgebaut wird. Freie Werke sind nicht nur kostenfrei im Unterricht einsetzbar, sondern ermöglichen dazu den Lehrenden ohne rechtliche Hürden die Lernmittel auf den Unterricht anzupassen.

Trotz des staatlichen Bildungsauftrages soll die Erziehung in Bildungseinrichtungen die Erziehung durch die Eltern nicht ersetzen. Zur umfassenden Bildung gehört, dass sich beide Formen der Erziehung gegenseitig ergänzen und fördern.

Das Dilemma der heutigen Volksschule

Die Volksschule kennt zwei grosse Problembereiche, die die Verwirklichung des oben geschilderten Ideals behindern. Dazu kommt eine Fülle kleinerer Probleme, die teilweise von den Hauptthemen abhängen, teilweise davon unabhängig sind.

Hauptproblem: Mangel an individueller Förderung

Kinder und Jugendliche entwickeln sich am besten, wenn sie individuell gefördert werden. Dies ist allerdings innerhalb der heutigen Strukturen der Volksschule sehr schwierig. Heute wird von den Lernenden erwartet, dass sie sich an den Stand des Lehrplans anzupassen
haben. Viele Schüler und Schülerinnen empfinden den Unterricht nach Lehrplan als sinnlos und irrelevant. Manche sind unterfordert und kennen den Stoff schon, andere sind überfordert und können nicht nachfolgen. Eine Schule, die individuelle Förderung ernst nimmt, macht es
umgekehrt und passt das Curriculum dem Kenntnisstand der Lernenden an. Dies ist heute grösstenteils nicht der Fall in der staatlichen Schule.

Des weiteren ist Schule eine vom Erwachsenenleben streng getrennte Parallelwelt. Die Fähigkeiten, die in der Schule tatsächlich erworben werden, sind nicht jene, die einem Menschen helfen, ein selbständiger, verantwortlicher, kritischer Bürger zu werden.
Solange die aktuellen Strukturen wie die Jahrgangsklassen und die Aufteilung in Fächer beibehalten werden, ist die notwendige individuelle Förderung nicht in dem Mass möglich, die wir als Gesellschaft im digitalen Zeitalter benötigen.

Hauptproblem: Mangelnde Vergleichbarkeit

Das zweite Hauptproblem zielt genau in die entgegengesetzte Richtung: Schulleistungen und Schulen sind kaum vergleichbar. Dies ist der Fall zwischen Kantonen; Schulwechsel sind oft eine starke Belastung für Familien, da die Lehrpläne und die Schulstrukturen von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Allerdings sind schon von Schulhaus zu Schulhaus und auch von Lehrer zu Lehrerin die Unterschiede in Bewertung und Benotung so gross, dass Leistungsvergleiche allein aufgrund der Noten unmöglich sind.

Inzwischen wurden für dieses Problem teilweise Lösungen auf privatwirtschaftlicher Basis gefunden. Ein Beispiel dafür ist der sogenannte „Multicheck“-Test, den viele Firmen verlangen von allen Bewerberinnen auf Lehrstellen. Da es ein standardisierter Test ist, erlaubt er einen objektiveren Vergleich der Leistungsfähigkeit der Kandidaten, als Schulnoten dies tun könnten im Rahmen jener Fähigkeiten, die der Test abfragt.

Die Organisation des Schulwesen ist allerdings eine Grundaufgabe des Staates und sollte nicht auf private Organisationen verschoben werden, die in erster Linie kommerzielle Absichten haben.

Einige weitere Probleme

Dazu kommt eine ganze Reihe weiterer Probleme:

  • Leistungen in Rechnen und Sprache werden massiv bevorzugt vor anderen Fähigkeiten und Kenntnissen wie den manuellen, musikalischen, sportlichen, sozialen, künstlerischen Fähigkeiten, die gesellschaftlich genauso wertvoll und nützlich sind wie Schreiben und Rechnen.
  •  Die starke Leistungsorientierung im engen Themenbereich des Sprachlich-Mathematischen führt bei vielen Kindern, deren Stärken in anderen Bereichen liegen, zu mangelndem Vertrauen in sich selbst. Daraus folgt die weitgehende Unfähigkeit, eigenständig ein Thema zu erarbeiten und kompetent zu beurteilen. Viele Kinder bleiben massiv hinter ihren Möglichkeiten. Dies sind persönliche Tragödien, die es aus Gründen der Humanität zu vermeiden gilt; aber es schwächt auch die Innovationskraft und Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und ist auch aus ökonomischer Perspektive ein Unding.
  • Häufig wechselnde Bezugspersonen und Speziallehrkräfte schon ab Grundstufe sorgen für Unruhe für die Kinder; es fehlt an Konstanz. Lehrer und Schülerinnen lernen sich nicht kennen. Individueller Unterricht benötigt aber die Grundlage, dass Individuen einander gut kennen und somit punktgenau aufeinander eingehen können.
  •   Es existiert ein immer grösserer administrativer Wasserkopf für Lehrerinnen; darunter leidet ihr Kerngeschäft, das Unterrichten.
  •   Lehrer erhalten nicht mehr die gesellschaftliche Anerkennung und Autorität, wie es früher selbstverständlich war.
  •   Eltern empfinden oft einen Mangel an Interesse von Seiten der Schule und das Gefühl, ins Leere zu reden.

Lösungsvorschläge

In den folgenden Abschnitten sollen Lösungen vorgebracht werden, die nach unserer Meinung dazu beitragen, sowohl die Förderung und Entwicklung der Jugendlichen zu verbessern, die aber auch gleichermassen den Bedürfnissen der weiterführenden Schulen (Lehrmeistern, Universitäten, Fachhochschulen etc.), der Wirtschaft und der Gesellschaft als Ganzes entgegen kommen.

Lösung Nr. 1: Autonomie der demokratischen Volksschule

Die Piratenpartei Schweiz vertritt ein positives Menschenbild, das davon ausgeht, dass Menschen aus freier Wahl sozial handeln und für sich selbst und ihre Umgebung Verantwortung übernehmen wollen. Für die Schule bedeutet dies die Überzeugung, dass Eltern und Lehrerinnen das Beste für ihre Kinder wollen; dass Kinder gern lernen und stolz sind auf ihre Fortschritte. Gruppen von Schülern, Eltern und Kinder sind gemeinsam fähig und willens, ihre Schule nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Die Wünsche der Kinder, die Nähe der ElternKind-Beziehung und die theoretische und praktische Expertise der Lehrerinnen sind in der Kombination ideal, um jedem Kind die optimale Förderung zukommen zu lassen.

Staatlich finanzierten Schulen erhalten weitgehende Autonomie. Dazu gehört die Hoheit über das zur Verfügung stehende Gesamtbudget, die Anstellungspolitik und Anforderungen an das Lehrpersonal, die Stundenpläne, die Wahl und Finanzierung der Lehrmittel, die interne
Organisation in Lerngruppen, das Verfügen über die Schulgebäude, die inhaltlichen Schwerpunkte, die Gewichtung von Hochsprache und Mundart in der Deutschschweiz, das Einrichten von Mittagstischen und Aufgabenhilfe und darüber, ob spezialpädagogische Dienstleistungen, Sozialarbeit, interkulturelle Elternarbeit oder weitere besondere Angebote in Anspruch genommen werden und in welchem Umfang.

Diese Entscheidungen sind von allen Beteiligten einer Schule in der Schulversammlung in einem direktdemokratischen Verfahren zu treffen, in dem Eltern, Lehrer und Schüler stimmberechtigt sind.

Hintergrund dieser Forderung sind folgende Überlegungen:

  • Die Volksschule im Quartier oder Dorf während der obligatorischen Schulzeit ist beizubehalten und zu stärken. Modelle mit freier Schulwahl könnten durchaus interessant sein, würden aber dazu führen, dass Kinder von den Eltern an weit entfernte Schulen gefahren werden, was viel Verkehr verursacht und den Kontakt der Menschen innerhalb des Dorfes oder des Quartieres schwächt. Das ist ökologisch und sozial nicht wünschenswert.
  • Jede Schule kennt ihre eigenen Probleme selbst am besten und hat selbst die Kompetenzen, passende Lösungen zu finden. Dank der Kleinräumigkeit der einzelnen Schulen sind flexible und schnelle Lösungen möglich, die auf die lokalen Umstände massgeschneidert sind; und dies, ohne dass dafür eine ausufernde Bürokratie nötig ist, da sich alle betroffenen Leute persönlich kennen und im persönlichen Kontakt die Lösungen erarbeiten können. Schülerinnen, Eltern und Lehrer gestalten gemeinsam ihre Schule.
  • Eine Aufgabe der Volksschule ist es, die Werte der Schweiz zu vermitteln: direkte Demokratie, Freiheit des Individuums, Verantwortung des Individuums. In autonomen Schulen besteht die Möglichkeit, dass die demokratischen Grundwerte der Schweiz durch ihre Mitsprache in der Schulversammlung den Kindern auf praktische und relevante Weise nahe gebracht werden. Ebenso dürfte diese Art von Schule das Verständnis ausländischer Einwandererinnen für die Schweizer Werte verbessern.
  • Autonomie der Schulen gibt den Lehrern ihre Autorität als Fachpersonen für Pädagogik zurück, da sie in autonomen Schulen viel mehr Entscheidungen über das Curriculum und die pädagogischen Massnahmen treffen können, als es in den heutigen, kantonsweit reglementierten Systemen der Fall ist.

Funktionierende Rahmenbedingungen für diese neue Art von Schule muss erst erarbeitet werden. Es gibt verschiedene Fragen zu klären, zum Beispiel: Welches Gremium mit welchen Machtverhältnissen innerhalb der Schulen legt die Schulpolitik fest? Welche obligatorischen Grenzen müssen dieser Autonomie gesetzt werden, damit es funktionieren kann? Die Rahmenbedingungen sind in Pilotprojekten experimentell zu klären, und die Erfahrungen von Schulen im Ausland können hinzugezogen werden.

Einschränkungen der Autonomie

Jede Schule ist verpflichtet, ihren Unterricht im Geist der Schweizer Werte zu gestalten. Direkte Demokratie, Selbstverantwortung, Humanismus, Respektieren der Menschenrechte, die Freiheit des Individuums, Toleranz gegenüber unterschiedlichen Weltbildern, die Anleitung zur Selbständigkeit, Gleichberechtigung unabhängig von Geschlecht, Nationalität, sexueller Orientierung oder religiösem Bekenntnis müssen gegeben sein und in allen Fällen angestrebt und umgesetzt werden.

Jeder Unterricht, der von diesen Werten abweichende Ideen vermittelt wie z.B. konfessioneller Religionsunterricht ist von den entsprechenden Institutionen auf privater Basis zu organisieren und nicht via Volksschule.

Die Schulsprache ist die am Unterrichtsort gesprochene Landessprache. Zweisprachige oder mehrsprachige Schulen sind möglich, solange die Landessprache sowohl im zeitlichen Umfang wie auch in der Intensität der Benutzung die Priorität geniesst.

Die Schulpflicht beginnt mit sieben Jahren und dauert insgesamt neun Jahre. Vorschulische Angebote wie Kindergarten und Spielgruppen sind auf fakultativer Basis anzubieten gemäss den individuellen Bedürfnissen der Kinder, aber ohne Obligatorium.

Individuelle Förderung für alle Kinder

Jedes Kind hat das Recht auf individuelle Förderung, welche seinem Potential und Leistungsniveau optimal angepasst ist. Begabten Kindern muss ein ebenso ansprechender und fördernder Unterricht angeboten werden, wie lernschwächeren Kindern.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass es unterschiedliche Formen von Begabung gibt, wie etwa die musische, mathematische, maturwissenschaftliche, soziale, sprachliche und sportliche Begabung. Die zentrale Aufgabe der Lehrperson ist die Entwicklung eines Unterrichts, in welchem sowohl Inhalte differenziert dargeboten werden, als auch der soziale Austausch zwischen den Kindern gefördert wird.

Durch die Autonomie der Schulen und das System nationaler Prüfungen wird es möglich, für jede Schule und jedes Kind ein massgeschneidertes Programm zu entwickeln, das seinen Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Schüler, Eltern und Lehrerinnen entscheiden gemeinsam sowohl über die groben Schwerpunkte der Schule wie auch über das detaillierte Programm jedes einzelnen Kindes.

Bei diesem Prozess gilt es, die individuellen Stärken des Kindes zu erkennen und diese als Hebelarm zu nutzen, damit das Kind in allen Bereichen einen Ausbildungsstand erreicht, welcher Voraussetzung ist für eine erfolgreiche Integration als selbständige und selbstverantwortliche Person in die Gesellschaft.

Ziel der Schule ist es also, jedem Kind im Rahmen seiner Möglichkeiten zu einer optimalen Entwicklung zu verhelfen, sie zu selbstständigen und voll integrierten Mitgliedern der Gesellschaft zu entwickeln und nicht, alle auf dasselbe Niveau zu bringen.

Kleinere Schulklassen

Eine individuelle Förderung erfordert kleinere Schulklassen, das heisst weniger Kinder pro Lehrer. Je mehr man Sonderfälle in die Regelklassen integriert, desto kleiner ist die maximal mögliche Anzahl an Schülern, die von einem Lehrer betreut werden können. Eine Klasse soll nicht mehr als zwanzig Schüler haben. Wenn allerdings viele Kinder mit zusätzlichen Bedürfnissen in der Klasse sind, muss diese Zahl weiter nach unten korrigiert werden können. Das muss im Ermessen der Schulversammlung liegen und verursacht vermutlich in den meisten Fällen eine andere Planung der Schulbauten als heute. Statt einigen grossen Zimmern müssen mehr kleinere Klassenzimmer vorhanden sein. Des Weiteren braucht es auch genügend Fachräume, Medienzimmer, Schulküchen, Bibliotheken, Forschungs-, Naturspiel- sowie Bewegungsräume je nach individuellem Bedarf der Schule. Im Rahmen der Schulautonomie steht es den Schulen frei, ihr Gebäude zu verlassen und neue Gebäude zu beziehen.

Lehrerberuf attraktiver machen

Durch die enormen Veränderungen in der Gesellschaft in den letzten 50 Jahren haben sich die Anforderungen an die Lehrpersonen stark verändert. Die Kinder kommen aus sehr vielen Kulturkreisen und aus allen sozialen Schichten. Die Schule wurde einer Vielzahl von Reformen ausgesetzt, die alle schlussendlich von den Lehrpersonen umgesetzt werden müssen. Gleichzeitig ist ihr Beruf nicht mehr so hoch angesehen wie noch am Anfang des 20. Jahrhunderts. Viele Lehrerinnen und Lehrer sind mit den Anforderungen überfordert, was zu einer sehr hohen Fluktuationsrate an den Schulen führt. Es gibt immer öfter Situationen von akutem Lehrermangel, die Prognosen für die Zukunft sind besorgniserregend.

Wir fordern, dass der Lehrerberuf wieder an Attraktivität gewinnt, um gute und motivierte Lehrpersonen zu gewinnen. Es geht nicht nur um die Entlöhnung, sondern auch um das Arbeitsvolumen, die Arbeitsumgebung wie z.B. die Klassengrössen, die Qualität von Lehrmaterial oder auch die administrative Unterstützung durch Schulleiter und Sekretariat. Die Möglichkeiten zur Weiterbildung und weitere Zusatzleistungen sollen ausgebaut und auch finanziell anerkannt werden. Ebenfalls muss der Lehrerschaft eine Perspektive bezüglich Aufstiegschancen geboten werden. Teilzeitpensen, soweit es innerhalb des Schulbetriebs möglich ist, sollen angeboten werden. Die entstehenden Mehrkosten betrachten wir als direkte Investition in die Zukunft unserer Kinder und somit unserer Gesellschaft.

Wir sind der Überzeugung, dass ein Schulsystem mit autonomen Volksschulen, verbunden mit einem System nationaler freiwilliger Prüfungen, geeignet ist, die Autorität der Lehrenden sowie die Attraktivität des Berufs zu erhöhen, da die Lehrenden damit einen grösseren Gestaltungsspielraum haben.

Klare Linie bei der Anerkennung von Ausbildungen

Lehrpersonen geniessen das Vertrauen der Eltern und der Lernenden. Die Qualität eines Lehrers oder einer Lehrerin zeigt sich nicht in theoretischen Tests, sondern in der täglichen Praxis. Die Anerkennung von pädagogischen und fachlichen Ausbildungen und die Anstellungspolitik sind deshalb Sache der einzelnen Schulen.

Lehrpersonen soll die Möglichkeit gegeben werden, ihr Wissen und die Unterrichtsmaterialien auf dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik zu halten. Weiterbildungen aller Art werden ermuntert, sowohl fachspezifische wie allgemeine Weiterbildungen. Wir schlagen vor, in Zukunft die Lehrerausbildung so anzupassen, dass die Klassenlehrpersonen wenn gewünscht selber auch integrative Förderung, Heilpädagogik und Begabtenförderung betreiben können. Sie sollen die Funktion als Lernberater und Coach übernehmen.

Es sollen insbesondere auch Teilzeitpensen für Berufsfachpersonen an Berufsschulen unterstützt werden. Auf diese Weise wird nicht nur der Unterricht aktueller und spannender, sondern auch der gegenseitige Austausch zwischen Berufsschullehrpersonen und Berufsfachpersonen gefördert.

Lösung Nr. 2:. Nationale Prüfungen

Die Piratenpartei Schweiz fordert, dass für jede Schulstufe nationale Prüfungen zu veranstalten sind.

Dieser zweite Lösungsvorschlag zielt darauf, trotz erhöhter Autonomie der einzelnen Schulen die Vergleichbarkeit der Schulleistungen über die ganze Schweiz zu ermöglichen und auch Schulwechsel zu erleichtern, wenn eine Familie umzieht. Ebenso gibt sie weiterführenden Schulen und Lehrmeistern einen einheitlichen und leicht verständlichen Massstab zur Beurteilung von Lernenden und Studierenden.

Charakter der nationalen Prüfungen

Diese Prüfungen fragen die herkömmlichen Schulfächer wie Sprache, Mathematik, Naturkunde und Kulturkunde ab, aber auch andere Formen von Wissen und Können: musikalische Kenntnisse, sportliche und handwerkliche Fähigkeiten, soziale Fähigkeiten und intrapersonale Intelligenz. Es sind für alle Formen von Intelligenz angemessene und aussagekräftige Prüfungsformen auf verschiedenen Kompetenzstufen zu entwickeln.

Die Teilnahme an den Prüfungen ist freiwillig. Alle Kinder und Jugendlichen entscheiden in Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern, welche Ziele sie sich für die nächste Schulperiode setzen; ob sie überhaupt an nationalen Prüfungen teilnehmen wollen und wenn ja, auf welchem Niveau und in welchen Bereichen. Besonders auf der Grundstufe ist klar festzuhalten, dass die Prüfungen ein Angebot darstellen, das wahrgenommen werden kann oder auch nicht, und keineswegs ein Obligatorium. Jedes Kind soll ein Lernportfolio erhalten, in welchem seine individuellen Leistungen festgehalten und gewürdigt werden.

Es ist eine bescheidene, nicht kostendeckende Prüfungsgebühr zu erheben im zweistelligen Frankenbereich pro Jahresprüfung (Stand Jahr 2013); die weiteren Kosten sind durch den Bund zu tragen.

Rahmenbedingungen für nationale Prüfungen

Vorgegebene landesweite Prüfungen führen dazu, dass genau jene Inhalte geübt werden, die die Voraussetzung sind für das Bestehen der Prüfung („teaching to the test“). Aus diesem Grund sind die Prüfungen so zu gestalten, dass die Prüfung in der Tat das notwendige Können und Wissen des jeweiligen Fachs widerspiegelt, sowohl in der Theorie wie auch in der Praxis. Die Prüfungen werden jährlich an verschiedenen Standorten in der ganzen Schweiz abgehalten. Jede Einzelprüfung findet schweizweit im gleichen Moment statt, um Missbräuche zu erschweren. Jede Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Alle Prüfungsabsolventen erhalten eine Kopie ihrer korrigierten Prüfung in elektronischer Form oder, wenn gewünscht, in Papierform. Dies ermöglicht den Prüflingen, ihre Leistung detailliert zu analysieren.

Der Bund muss eine frei zugängliche und frei nutzbare Sammlung von Materialien online zur Verfügung stellen, die die Vorbereitung auf die jeweiligen Prüfungen ermöglichen. Dazu gehören die genauen Anforderungskataloge, die alten Prüfungen (sobald welche absolviert wurden) und eine Datenbank für weitere Arbeitsmaterialien, die von den Lehren und Schülerinnen selbst hochgeladen werden können und mit andern geteilt werden. Weitere Details werden im Abschnitt „kreative Lehrmittelplattform“ behandelt.

Vorteile der nationalen Prüfungen

Das nationale Prüfungswesen bietet eine Reihe von Vorteilen:

  • die Funktion des Lehrens und des Prüfens werden voneinander getrennt. Dies ermöglicht echte Teamarbeit zwischen Lehrern und Schülerinnen, da alle Beteiligten dasselbe Interesse haben: nämlich eine möglichst gute Vorbereitung auf die individuell gewählte nationale Prüfung. Heute befinden sich Lehrer in einem psychologischen Dilemma, da sie einerseits lehren müssen und andererseits auch Schüler beurteilen müssen, was unnötigen psychologischen Stress für alle schafft.
  • Mit den nationalen Prüfungen als Massstab kann (aber muss nicht) ein individueller Lehrplan geschaffen werden und individuelle Ziele für jede Schülerin.
  • Bei Schulwechseln kann Programm des Schülers anhand des Massstabs der nationalen Prüfungen in der neuen Schule ohne grössere Probleme wieder aufgenommen werden. – Weiterführende Schulen und Lehrbetriebe können als Aufnahmebedingung klar und eindeutig angeben, welche nationalen Prüfungen mit welchem Leistungsniveau die Voraussetzung für weiterführende Studien sind. Alle Schüler in der ganzen Schweiz, die die nach einer bestimmten Ausbildung streben, wissen genau, worauf sie sich vorbereiten müssen.

Nach-obligatorische Schulzeit: Bildungsgutscheine

Die Schweiz besitzt heute ein grosses Angebot an Berufsbildungen und Weiterbildungen nach der obligatorischen Schulzeit. Dies ist ein sehr positiver Punkt, der weiter gepflegt und erhalten werden muss.

Es werden allerdings einige Lehr- und Studiengänge massiv mehr subventioniert als andere Ausbildungen. Diese Entwicklung hat sich historisch so ergeben und lässt sich nicht objektiv mit einem höheren gesellschaftlichen Wert der jeweiligen Ausbildung begründen. Es gibt z.B. keinen objektiven Grund, warum akademische Lehrgänge mehr Steuergelder erhalten sollen als Lehrgänge, die auf der Berufslehre basieren.

Da nach der obligatorischen Schulzeit die Mobilität und Selbständigkeit der Schüler und Schülerinnen deutlich grösser ist als in der obligatorischen Schulzeit, bietet sich im Sinne der Gleichberechtigung aller Studiengänge ein Bildungsgutschein an.

Dieser Bildungsgutschein ist persönlich, nicht übertragbar und lebenslang gültig. Er berechtigt die Inhaberin, nach der obligatorischen Schulzeit von neun Jahren während weiterer elf Jahre Vollzeit Schulleistungen beziehen zu dürfen, was der Zeit entspricht, die ein volles akademisches Studium in Anspruch nimmt. Der Gutschein wird in Stunden berechnet; der Wert in Franken pro Stunde, der der jeweiligen Schule zukommt, wird jährlich vom Bund neu berechnet und gilt für alle in diesem Jahr bezogenen Schulleistungen, unabhängig davon, wann der Gutschein ausgestellt wurde.

Es ist jeder Person selbst überlassen, wie und wann sie diesen Gutschein nutzt. Er kann für die Universität eingesetzt werden, oder für Lehre und Fachhochschule; ebenso können Weiterbildungen in Abendschulen und Volkshochschulen durch den Gutschein finanziert werden; er kann auch während Zeiten der Arbeitslosigkeit ein Mittel sein, um Weiterbildungen ganz oder teilweise zu finanzieren; Einwanderer können damit Kurse in der Landessprache finanzieren… der Möglichkeiten sind viele.

Wer die Stunden des Gutscheins aufgebraucht hat, wird auch in staatlichen Angeboten das volle kostendeckende Schulgeld selbst bezahlen müssen. Dies schafft gleich lange Spiesse unabhängig von der gewählten Ausbildung und ermöglicht die grösste Flexibilität in der Wahl der Karriere. Ebenso ist die Dauer von total 20 Jahren finanzierter Ausbildung grosszügig gewählt und bietet jedem die Möglichkeit, sich mit diesem Rucksack ein sinnvolles, den eigenen Vorstellungen entsprechendes Leben aufzubauen.

Kantonen und Bund steht es natürlich weiterhin offen, bestimmte kostspielige Lehrgänge zusätzlich zu subventionieren.

Stipendien und Finanzierung von Lebenshaltungskosten

Bildung darf nicht von der wirtschaftlichen Situation abhängig sein. Um allen Personen die gleichen Chancen auf eine optimale Ausbildung zu ermöglichen, müssen schweizweit einheitliche Voraussetzungen zur finanziellen Förderung geschaffen werden. Die Finanzierung der Lebenshaltungskosten ist ein gesamtgesellschaftliches Thema und sprengt den Rahmen dieses Papiers. Es sind an anderer Stelle Vorschläge zu erarbeiten, wie die Lebenshaltungskosten zu finanzieren sind, sodass niemand aus Mangel an Geld auf eine Ausbildung verzichten muss.

Leistung

Nationale Prüfungen und Autonomie der Schulen schaffen geeignete Voraussetzungen, dass jedes Kind individuell gefördert wird. Dies soll ermöglichen, dass jeder Mensch seine Talente kennt und entwickelt und in dem Bereich, wo seine Stärken liegen, eine Tätigkeit ergreifen kann, die für ihn und die Gesellschaft ein Gewinn ist.

Anstatt das Niveau von Schulklassen dem untersten Leistungsniveau anzugleichen, sollte die Erwartung an die Schüler so sein, dass jedes Kind im Rahmen seiner Möglichkeiten das Beste geben muss. Von einem Kind, das mehr leisten kann als andere, muss auch mehr Leistung eingefordert werden, und umgekehrt sollen die Leistungsziele eines leistungsschwächeren Schülers entsprechend gesenkt werden.

In der nach-obligatorischen Schulzeit ist es zulässig, dass Schulen und Lehrbetriebe klare Kriterien für den Zugang zu Bildungsangeboten festlegen und diese von Leistung abhängig machen.

Leistungen müssen individuell beurteilt werden, je nach Fähigkeiten der Kinder. Die Beurteilung sollte aussagen, wie das Kind relativ zudem absolvierten nationalen Prüfungen steht. Zusätzliche Leistungsbeurteilungen sind möglich und Sache der Schule. Wir empfehlen, dass der Beurteilungsbericht durch ein Lernportfolio zu ersetzen oder ergänzen ist. Dies eröffnet die Möglichkeit, die individuellen Leistungen festzuhalten und zu bewerten. Ebenso verdeutlicht ein Lernportfolio das erworbene Wissen und Können eines Kindes viel besser, als eine blosse Note.

Transparenz heisst, dass die Leistung auch für andere nachvollziehbar und objektiv messbar ist, zum Beispiel durch handlungsorientierte Kompetenznachweise und Erfüllungsgrade/Gütestufen derselben. Das entspricht auch mehr der Realität in der zukünftigen Arbeitswelt, wo Leistung in Arbeitszeugnissen nicht als Zahlen sondern in Worten beurteilt wird – oft basierend auf Kompetenznachweisen mit Gütestufen.

Berufsbildung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz

Das duale Bildungssystem ist eine grosse Stärke der Schweiz und fördert deren wichtigste Ressource „Wissen“ auf direkt anwendbare, praxisorientierte Weise. Das motiviert junge Berufsleute, ihre Qualifikationen weiter zu entwickeln. Die Berufslehre bietet die Möglichkeit, schon früh „im Leben zu stehen“ (Erfahrungen, soziale Kompetenzen) und einen Mehrwert (Ergebnisse der praktischen Tätigkeit, zufriedene Kunden) zu leisten. Die Attraktivität der Berufslehre wird durch die vielfältigen und individuellen Weiterbildungsmöglichkeiten zusätzlich gestärkt.

In diesem Rahmen sollen Begegnungen der Kinder mit Profis (Wissenschaftlern, Schreinern, Künstlern, Sportlern, Gärtnern, Polizisten, usw.) erweitert werden; dies mit dem Ziel, den Kindern einen Einblick in die Vielfältigkeit der Berufswelt zu geben. Das soll nicht erst mit dem Anstehen der Berufswahl geschehen, sondern fester Bestandteil des Unterrichts aller Stufen werden.

Insbesondere in der inzwischen allgegenwärtigen Informatik werden jährlich wesentlich mehr Berufsleute pensioniert, als Lehr- und Studienabgänger zur Verfügung stehen. Um dem entgegenzuwirken, sollen alle Betriebe, welche am Standort Schweiz mehrheitlich Informatiker beschäftigen, dazu aufgefordert werden, einen Mitarbeitendenanteil von mindestens 5% Informatik-Lernenden anzustreben.

Gleichzeitig muss für die ausreichende Ausbildung genügend hoch qualifizierter Fachkräfte gesorgt werden.

Firmen sind zu ermutigen, nach ihren Kräften und ihrer Grösse Lernende auszubilden. Zu diesem Zweck können steuerliche Anreize oder Lenkungssteuern geschaffen werden.

Frühförderung

Wir befürworten ein fakultatives Angebot für Frühförderung für Drei- bis Fünfjährige, verbunden mit Elternbildung und Unterstützung junger Familien. Es geht darum, einen Überblick auf die Möglichkeiten und Fördermittel zu schaffen. Auch sollen die Erwartungen von Schule und Gesellschaft an die Kinder und Eltern vermittelt werden.

Es soll geprüft werden, auf welche Weise insbesondere schwächer gestellte, bildungsferne oder ausländische Eltern mit Gewissheit die Informationen erhalten, wie sie ihre Kinder bestmöglich fördern können. So sollen alle Kinder von Haus aus dieselben Chancen für Bildung, Förderung und altersgerechte Anregungen erhalten, um sich bestmöglich zu entwickeln und das Potential voll auszuschöpfen.

In sozial schwachen Quartieren sollen niederschwellige Angebote geschaffen werden, wo pädagogisch geschulte Personen auf informelle und niederschwellige Weise mit Eltern und Kindern in Kontakt kommen können, zum Beispiel in Parks oder Spielplätzen.

Stärkung des eigenständigen Denkens

Kinder sollen darin geschult werden, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese zu vertreten. Die demokratische Struktur autonomer Schulen soll dazu genutzt werden, den Kindern die Werte unserer Gesellschaft praktisch zu vermitteln, um ihr Verständnis für demokratische Prozesse einer liberalen Gesellschaft und ihre Toleranz zu fördern.

Es geht um Religion und Kultur, auch um Philosophie und Ethik, und um die Gesellschaftswerte in der Schweiz und in Europa. Uns ist wichtig, dass vermittelt wird, wie der Humanismus, die Aufklärung, die Naturwissenschaften unser modernes Weltbild und unsere Demokratie prägen. Die Kinder sollten durch eigene Erfahrungen fähig sein, ihr eigenes Weltbild zu beschreiben und nach dessen Grundsätzen zu handeln.

Informatik- und Medienkompetenz

Jugendschutz in der digitalen Welt bedeutet in erster Linie die Vermittlung von Medienkompetenz, speziell den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Internet. Nicht nur Kinder, sondern auch die Eltern müssen den Umgang mit modernen Medien erlernen und pflegen. Informatik- und Medienunterricht ist möglichst interdisziplinär in die regulären Fächer des Schulalltags zu integrieren. Wir verstehen die neuen Medien als eine Kulturtechnik, deren Beherrschung eine wichtige Basiskompetenz darstellt. Kinder müssen auf das Informationszeitalter vorbereitet werden und brauchen dazu Kompetenzen in Informationsbeschaffung und -bewertung, Datenschutz, Umgang mit Anonymität, Publikation, wie auch Grundlagen der Informatik in Anwendung und Programmierung. Auch hier soll den Kindern durch Fachpersonen Einblick in die reale Welt gegeben werden.

Das schafft die Kompetenz, Wirkungen und Folgen ihres Handelns abzuschätzen.

Kommunikationsfähigkeit

Ein zentraler Aspekt der gegenwärtigen und zukünftigen Gesellschaft ist die Kommunikation. Die Arbeit im Informationssektor besteht hauptsächlich aus Informationsaustausch zwischen Individuen. In Projektteams wird es immer wichtiger, nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch soziale Kompetenz zu zeigen. Daher sollten bereits so früh wie möglich Techniken für effektive Kommunikation in der Praxis vermittelt werden; Stichwort gewaltfreie Gesprächsführung: Wie kann ich Beobachtungen, Gefühle, Bedürfnisse und Bitten auf eine lösungsorientierte und wohlwollende, aber dennoch wirksame Art und Weise zum Ausdruck bringen?

Stichwort Konfliktlösung: Wie kann ich das Gespräch von der Beziehungs- und Statusebene wieder zurück auf die Sachebene bringen und das sachliche Ziel erreichen?

Lehrmittel

Es fehlen oftmals gute Lehrmittel für individuellen Unterricht. Jeder Kanton fährt mit seinem Lehrmittelverlag sein eigenes Züglein. Auf der einen Seite ist es wichtig, dass die Qualität von Lehrmitteln gesichert wird; Auf der anderen Seite ist es überhaupt nicht sinnvoll, dass jeder Kanton seine eigenen Lehrmittel entwickelt.

Die Erstellung der Lehrmittel ist öffentlich auszuschreiben. Lehrmittel sollen nicht mehr pro Kanton, sondern schweizweit evaluiert werden. Lehrer und Schulen sollen aus verschiedenen Lehrmitteln auswählen können. Dafür sollen pro Fach mehrere Lehrmittel zur Auswahl stehen, so dass die Lehrkräfte mehr Spielraum erhalten. Öffentlich finanzierte Lehrmittel sollen als Open-Source (OSS) bzw. unter einer freien Creative-Commons-Lizenz (CC) in digitaler, weiterbearbeitbarer Form freigegeben werden. Lernsoftware muss plattformunabhängig funktionieren.

Lehrmittel sind wo immer es geht politisch, religiös und ideologisch neutral geprägt. In Fächern wie der Geschichte oder der Staatskunde, sind die Werte der Autoren auf offensichtliche und eindeutige Weise zu deklarieren.

Kreatives Lehrmittelportal

Es wird für die Lehrer schweizweit ein Softwareportal für Schulanwendungen eingerichtet. Alle Anwendungen laufen browserbasiert, es werden keine Voraussetzungen an den Client gestellt. Für den Offline-Betrieb können die Fähigkeiten neuer Sprachen (z.B.HTML5) genutzt werden. Lehrmittelverlage integrieren ihre Lernsoftware in den Portalen. Das Format der Inhalte muss einem öffentlichen, freien Standard entsprechen. Lehrer können im Portal eigene Inhalte zu Lehrmitteln ergänzen. Lehrer und Schulen können die Software gratis nutzen; die Bezahlung übernimmt der Kanton, indem er einen festgelegten Betrag entsprechend der Nutzungsrate der Software an die Hersteller verteilt.

Eine Monopolisierung des Unterrichtes durch die Verwendung nur einer Software ist zu vermeiden, auch wenn diese gratis ist. So wird die Abhängigkeit zu einem einzelnen Hersteller minimiert, Lizenzkosten und fixe Release-Zyklen werden reduziert und das Produkt kann aufgrund offener Schnittstellen einfacher ausgetauscht werden. Die Lehrerschaft soll schweizweit eine Plattform im Internet erhalten, wo sie Arbeitsblätter und andere Inhalte austauschen können, eine Art Wiki, ein Pädagogia für Lehrer. Möglicherweise kann man die zaghaften Ansätze von educa.ch dazu ausbauen. Die Inhalte (Texte, Bilder/Grafiken, Animationen, usw.) sollen allesamt in einer geeigneten offenen Syntax zur Nutzung und Weiterbearbeitung verfügbar sein und keine spezielle Software benötigen.

Medienkompetenz

Das Finden, Verstehen, Bewerten und Verbreiten von Informationen in unterschiedlichen Darstellungen wird immer wichtiger. Die Menge der frei verfügbaren Information ist bereits größer, als sie ein einzelner Mensch vernünftig verarbeiten kann. Dementsprechend kommt der halbautomatischen Selektion von Information eine zunehmende Bedeutung zu. Das Verständnis der gefundenen Information wird einerseits durch die grössere kulturelle Entfernung zu einigen der Autoren erschwert, gleichzeitig ergibt sich durch schnelle und umfangreiche Online Nachschlagewerke die Möglichkeit, unbekannte Termini in Sekundenbruchteilen nachzuschlagen. Ein immer größerer Teil des zum Verständnis nötigen Wissens wird also nicht durch Allgemeinbildung geliefert, sondern bei Bedarf abgerufen. Der Bewertung von Informationen kommt im Informationszeitalter eine große Bedeutung zu. Jede kompetente Interessengruppe ist bemüht, ihre eigene Sicht der Welt auf so vielen Informationskanälen wie möglich zu verbreiten. Durch die vernachlässigbaren Kosten gelingt dies in einem viel größeren Masse als früher. Gleichzeitig wandelt sich die klassische journalistische Medienlandschaft, so dass einige der Aufgaben, die früher von professionellen Journalisten erledigt wurden, nun von jedem einzelnen Leser geleistet werden können. Noch dazu kommt, dass die natürliche Heuristik, einigen Darreichungsformen von Informationen mehr zu vertrauen als anderen, inzwischen durch Fortschritte in der Bild- und Videobearbeitung fast nutzlos geworden ist. Die (Werbe-)Psychologie arbeitet aktiv daran, Menschen auch unterbewusst zu beeinflussen. Hier muss Medienkompetenz auch für Musik sowie olfaktorische Reize geübt werden.

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