Positionspapier Schweizer Bankgeheimnis

Einleitung Die Piratenpartei setzt sich für den Schutz der Privatsphäre ein. Das Schweizer Bankgeheimnis schützt die Privatsphäre der Bankkunden, wie das auf ihre Art das Schriftgeheimnis (Briefgeheimnis), das Arztgeheimnis und das Instruktionsgeheimnis tun. Diese verschiedenen Geheimnisse dürfen nur in einem Rechtsverfahren gemäss den Regeln des Prozessrechts aufge­hoben werden. Aus diesem Grund setzt sich die Piratenpartei Schweiz für das Bankgeheimnis ein und wehrt sich entschieden gegen jegliche For­men eines automatischen Informationsaustauschs zwischen Schweizer Banken und staatlichen Institutionen (im In- und Ausland). Das Schweizer Bankgeheimnis ist zu einer Zielscheibe unterschiedlicher ökonomischer Interessen geworden. Der Wettbewerb unter den Finanzplätzen, die Suche gewisser Staaten nach zusätzlichem Steuereinkommen, sowie eine grundsätzliche Tendenz in Richtung einer flächendeckenden Überwachung des Einzelnen gefährden das Bankgeheimnis. Der erwartbare Nutzen solcher Eingriffe steht dabei in keinem Verhältnis zu den Kosten solcher Eingriffe. Der Schutz der Privatsphäre, unter anderem durch das Bankgeheimnis, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine demokratische und sozial gerechte Informationsgesellschaft. Dieser Schutz darf nicht auf dem Altar der Interessenpolitik geopfert werden. Klares Engagement der Schweizer Behörden Forderungen: Die Strategie unilateraler Konzessionen ist zu beenden. Die Grundlagen und Prinzipien des Schweizer Bankgeheimnisses müssen den internationalen Partnern beharrlich vermittelt werden. Der Respekt vor Vereinbarungen, welche die gegenseitigen Amtshilfe in Steuer- und Strafsachen betrifft, ist einzufordern. Jeder Versuch, die vereinbarten Verfahren zur gegenseitigen Amtshilfe zu umgehen, sind öffentlich anzuprangern. Jegliche Vereinbarungen, welche nicht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen, sind abzulehnen. Begründung: Die Glaubwürdigkeit der Schweiz, wie sie sich in der Arbeit des Bundesrats darstellt, ist ein Ausdruck von fundamentalen Werten. Die Folge von einseitigen Zugeständnissen haben zu immer neuen Forderungen geführt, welche im Verrat der Identität von mehr als 10’000 Schweizer Bürgern gipfelte. Diese einseitigen Zugeständnisse müssen gestoppt werden. Die Geschichte zeigt, dass eine klare und starke Haltung der einzige Weg darstellt, mit welchen den Ansprüchen fremder Staaten wirkungsvoll Widerstand entgegengesetzt werden kann. Die Schweizer Piratenpartei widersetzt sich in gleicher Weise ausländischen Vorschriften wie z.B. der FACTA. Durch deren extra-territorialen Charakter erfordern solche Vorschriften von Schweizer Banken, dass diese im Namen von ausländischen Staaten Steuern erheben und einziehen. Solche Vereinbarungen stellen eine unannehmbare Einmischung dar und müssen abgelehnt werden. Kein Schutz von kriminellen Handlungen Forderungen: Die aktuelle Praxis der Banken bei der Feststellung der Herkunft von Geldern hat sich bewährt und ist beizubehalten. Das Bankgeheimnis ist im Rahmen eines Zivil- oder Strafverfahren aufzuheben. Diese Praxis ist beizubehalten. Bei Verfahren im Rahmen von leichten Steuervergehen darf das Bankgeheimnis nicht aufgehoben werden. Begründung: Das Bankgeheimnis darf keine kriminellen Handlungen schützen. Aus diesem Grund sind wir einverstanden mit der bisherigen Praxis, gemäss welcher das Bankgeheim­nis bei Straftatbeständen nach Schweizer Recht (z.B. Insiderdelikte, Kursmanipula­tionen, Geldwäscherei, organisiertes Verbrechen, Korruptionsstraftaten etc.) aufgehoben wird. Ebenfalls einverstanden sind wir mit der Unterscheidung zwischen Steuerhinterzie­hung und Steuerbetrug. Steuerbetrug, d.h. die Fälschung von Unterlagen mit dem Ziel, weniger Einkommen oder Vermögen ausweisen zu können, erachten wir als Straftatbestand, welcher eine Aufhebung des Bankgeheimnisses zur Folge haben soll. Generell sind wir der Meinung, dass aktives Handeln zur Steuervermeidung einen Straftatbestand nach Schweizer Recht darstellt. Das gilt auch für Formen der schweren … Positionspapier Schweizer Bankgeheimnis weiterlesen