Positionspapier Schweizer Bankgeheimnis

Einleitung

Die Piratenpartei setzt sich für den Schutz der Privatsphäre ein. Das Schweizer Bankgeheimnis schützt die Privatsphäre der Bankkunden, wie das auf ihre Art das Schriftgeheimnis (Briefgeheimnis), das Arztgeheimnis und das Instruktionsgeheimnis tun. Diese verschiedenen Geheimnisse dürfen nur in einem Rechtsverfahren gemäss den Regeln des Prozessrechts aufge­hoben werden.
Aus diesem Grund setzt sich die Piratenpartei Schweiz für das Bankgeheimnis ein und wehrt sich entschieden gegen jegliche For­men eines automatischen Informationsaustauschs zwischen Schweizer Banken und staatlichen Institutionen (im In- und Ausland).

Das Schweizer Bankgeheimnis ist zu einer Zielscheibe unterschiedlicher ökonomischer Interessen geworden. Der Wettbewerb unter den Finanzplätzen, die Suche gewisser Staaten nach zusätzlichem Steuereinkommen, sowie eine grundsätzliche Tendenz in Richtung einer flächendeckenden Überwachung des Einzelnen gefährden das Bankgeheimnis. Der erwartbare Nutzen solcher Eingriffe steht dabei in keinem Verhältnis zu den Kosten solcher Eingriffe.

Der Schutz der Privatsphäre, unter anderem durch das Bankgeheimnis, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine demokratische und sozial gerechte Informationsgesellschaft. Dieser Schutz darf nicht auf dem Altar der Interessenpolitik geopfert werden.

Klares Engagement der Schweizer Behörden

Forderungen:

  • Die Strategie unilateraler Konzessionen ist zu beenden.
  • Die Grundlagen und Prinzipien des Schweizer Bankgeheimnisses müssen den internationalen Partnern beharrlich vermittelt werden.
  • Der Respekt vor Vereinbarungen, welche die gegenseitigen Amtshilfe in Steuer- und Strafsachen betrifft, ist einzufordern.
  • Jeder Versuch, die vereinbarten Verfahren zur gegenseitigen Amtshilfe zu umgehen, sind öffentlich anzuprangern.
  • Jegliche Vereinbarungen, welche nicht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen, sind abzulehnen.

Begründung:

Die Glaubwürdigkeit der Schweiz, wie sie sich in der Arbeit des Bundesrats darstellt, ist ein Ausdruck von fundamentalen Werten. Die Folge von einseitigen Zugeständnissen haben zu immer neuen Forderungen geführt, welche im Verrat der Identität von mehr als 10’000 Schweizer Bürgern gipfelte. Diese einseitigen Zugeständnisse müssen gestoppt werden. Die Geschichte zeigt, dass eine klare und starke Haltung der einzige Weg darstellt, mit welchen den Ansprüchen fremder Staaten wirkungsvoll Widerstand entgegengesetzt werden kann.

Die Schweizer Piratenpartei widersetzt sich in gleicher Weise ausländischen Vorschriften wie z.B. der FACTA. Durch deren extra-territorialen Charakter erfordern solche Vorschriften von Schweizer Banken, dass diese im Namen von ausländischen Staaten Steuern erheben und einziehen. Solche Vereinbarungen stellen eine unannehmbare Einmischung dar und müssen abgelehnt werden.

Kein Schutz von kriminellen Handlungen

Forderungen:

  • Die aktuelle Praxis der Banken bei der Feststellung der Herkunft von Geldern hat sich bewährt und ist beizubehalten.
  • Das Bankgeheimnis ist im Rahmen eines Zivil- oder Strafverfahren aufzuheben. Diese Praxis ist beizubehalten.
  • Bei Verfahren im Rahmen von leichten Steuervergehen darf das Bankgeheimnis nicht aufgehoben werden.

Begründung:

Das Bankgeheimnis darf keine kriminellen Handlungen schützen. Aus diesem Grund sind wir einverstanden mit der bisherigen Praxis, gemäss welcher das Bankgeheim­nis bei Straftatbeständen nach Schweizer Recht (z.B. Insiderdelikte, Kursmanipula­tionen, Geldwäscherei, organisiertes Verbrechen, Korruptionsstraftaten etc.) aufgehoben wird.

Ebenfalls einverstanden sind wir mit der Unterscheidung zwischen Steuerhinterzie­hung und Steuerbetrug. Steuerbetrug, d.h. die Fälschung von Unterlagen mit dem Ziel, weniger Einkommen oder Vermögen ausweisen zu können, erachten wir als Straftatbestand, welcher eine Aufhebung des Bankgeheimnisses zur Folge haben soll. Generell sind wir der Meinung, dass aktives Handeln zur Steuervermeidung einen Straftatbestand nach Schweizer Recht darstellt. Das gilt auch für Formen der schweren Steuerhinterziehung, z.B. das langfristiges Verstecken von Millionenver­mögen mit einem Gestrüpp von Firmenkonstrukten. In solchen Fällen sind wir mit einer Aufhebung des Bankgeheimnisses einverstanden.

Das Bankgeheimnis wird von seinen Gegnern häufig als Mittel dargestellt, welches Kriminellen die anonyme Ausübung ihrer Tätigkeit erlaubt. Ein solcher Eindruck ist falsch. Die Schweizer Bankrechtsvorschriften zwingen die Banken, die Identität aller ihrer Bankkunden festzustellen. Wir sind der Meinung, dass das Bankgeheimnis, im Gegensatzu zur Anonymität, einen angepassten Schutz für die Privatsphäre bietet, kriminielles Handeln aber unter keinen Umständen schützt. Eine Aufhebung des Bankgeheimnisses würde dagegen zu einer beschleunigten Übertragung von Vermögenswerten zu Investementfonds führen. Die komplexen Anlagenstrukturen von Off-Shore-Investementfonds würden in der Tat zu einer Anonymität führen, welche kriminelles Handeln schützt.

Keine Diskriminierung ausländischer Bankkunden

Forderungen:

  • Alle Formen eines automatischen Informationsaus­tauschs von Bankdaten sind zu verbieten.
  • Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug muss aufrechterhalten werden.
  • Die Doppelbesteuerungsabkommen dürfen keine Normen enthalten, welche den Schweizer Rechtprinzipien widersprechen.
  • Alle Versuche fiskalischer Einmischung müssen abgewehrt werden.

Begründung:

Die Piratenpartei Schweiz stellt sich gegen Vereinbarungen in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), deren Ziel es ist, die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufzuheben. Solche Vereinbarungen würden entweder zu einer Diskriminierung ausländischer Bankkunden im Vergleich zu inländischen Bankkunden führen, was wir ablehnen. Oder sie würden zu einer Änderung des schweizerischen Rechts im Rahmen der Umsetzung solcher Abkommen führen, was wir ebenfalls zurückweisen.

Wir wehren uns gegen jegliche Formen eines automatischen Informationsaus­tauschs zwischen Banken und staatlichen Institutionen, wie es ein OECD-Standard vorsieht. Angesichts der aktuellen politischen Agenda und der schwachen Haltung der Bundesrates ist es nicht unwahrscheinlich, dass mit einem automatischen Informationsaustausch auch diktatori­sche oder demokratisch schwach legitimierte Regimes die Möglichkeit erhielten, die Vermö­genssituation von Bürgern, welche ihr Vermögen auf Schweizer Banken in Schutz gebracht, auszukundschaften. Speziell im Falle von Oppositionellen erhielten sol­che Regimes so die Möglichkeit, solche Personen in Rechtsverfahren zu verwickeln und auf diese Weise mundtot zu machen. Wir erachten dies als unvereinbar mit der humanistischen Tradition der Schweiz und den grundlegenden Prinzipien der Piratenpartei Schweiz.

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