Datenmarkt und Schutz der personenbezogenen Daten

Einführung

«Die personenbezogenen Daten sind das neue Schwarze Gold des Internets und die Devise des digitalen Zeitalters» Meglena Kuneva, Europakommissarin des Konsumentenschutzes, März 2009.

Der Markt mit personenbezogenen Daten ist sehr einträglich. Zum Nachteil der einzelnen Personen und ohne jegliche ethische Richtlinie werden diese Daten auf einem globalisierten Markt verkauft. Die Benutzer, die Opfer des Systems wurden, haben keine Mittel um sich zu verteidigen. Damit die Rechte der Personen geschützt werden und der freie Markt existieren kann, empfiehlt die Piratenpartei Schweiz:

Eigentum der personenbezogenen Daten

Forderungen:

  • In der Bundesverfassung ist zu verankern dass personenbezogene Daten ein unveräusserliches Eigentum des Individuums sind.

Begründung
Die Bundesverfassung sieht einen gewissen Schutz vor in Art 13. Abs. 2 «Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.» Dieser Schutz wurde mit dem Fortschritt der Technologien unzureichend. Die Bundesverfassung muss in diesem Punkt angepasst werden, so dass jede Person Eigentümer ihrer personenbezogenen Daten wird. Ebenso sollen die Bürger selbst entscheiden über die Benutzung der auf sie bezogenen Informationen.

Zwei-Markt-Modell

Forderungen

  • Jeglichen Handel mit personenbezogenen Daten zu untersagen, ohne die explizite Zustimmung der betroffenen Personen.
  • Der Markt mit personenbezogenen Daten muss vom Mark mit anonymisierten getrennt werden.
  • Der Markt mit anonymisierten Daten ist frei.
  • Der Markt mit personenbezogenen Daten ist streng zu regulieren und zu überprüfen.
    • Der Anbieter eines Services muss ein standardisiertes Interface zur Verfügung stellen, über welches der Benutzer auf ihn bezogene Daten einsehen kann.
    • Der Anbieter eines Services muss alle Daten, die älter sind als 18 Monate, löschen.
    • Der Anbieter eines Services kann personenbezogene Daten Dritten nur zugänglichen machen wenn:
      • der Anbieter eine direkte vertragliche Beziehung mit dem Dritten hat;
      • der Anbieter den Datentransfer auf das Minimum beschränkt das zur Erbringung des Dienstes durch den Dritten benötigt wird;
      • der Dritte darf die Daten nur in Erbringung eines Dienstes zu Gunsten des Benutzers verwenden;
    • Der Dritte ist verpflichtet die Daten direkt nach ihrer Verwendung vollständig zu löschen.

Begründung

Der Markt mit personenbezogenen Daten ist aktuell ein unregulierter Dschungel. Dieser Markt lässt seinen Akteuren freie Hand Techniken zu verwenden sich personenbezogene Daten anzueignen ohne das Wissen der betroffenen Personen. Diese verfügen daher über keine effektiven Mittel um sich zu verteidigen. So entsteht eine nicht hinnehmbare Verzerrung des Markes zu Gunsten eines unverhältnismässig hohen Profits von dem die Bürger ausgeschlossen sind. Wir stellen fest dass der Markt zur Zeit nicht über die nötigen Selbstregulierungsmechanismen verfügt. Es ist daher unumgänglich dass dies Markt so schnell als möglich ausreichend reguliert wird, so dass der Schutz der personenbezogenen Daten sicher gestellt werden kann.

Basierend auf der Thesis «Marktmodell zum Datenschutz» von Alexander Novotny und der Prof. Dr. Sarah Spiekermann der Universität Wien, schlagen wir ein Modell vor das zugleich einen freien Markt und einen guten Schutz der Bürger vor allen bekannten Missbräuchen und Auswüchsen ermöglicht. Das Marktmodell besteht darin dass der Markt in zwei Bereiche unterteilt wird. Einerseits ist das der freie Markt mit den anonymisierten Daten und auf der anderen Hand der streng regulierte Markt mit den personenbezogenen Daten. Das Grundprinzip des Marktes mit den personenbezogenen Daten beinhaltet der automatische Verfall der Daten und eine kontrollierbarer Datentransfer, der nur zu Gunsten des Bürgers vollzogen werden darf.

Alternative zu werbefinanzierten Diensten

Forderungen

  • Bei gratis Services, die sich über Werbeeinnahmen finanzieren, ist einzuführen, dass der selbe Service auch kostenpflichtig angeboten wird. Wenn der Benutzer diesen wählt so darf er nicht mit Werbung behelligt werden.
  • Es ist dem Serviceanbieter zu untersagen dass er die Daten der zahlenden Kunden für andere Zwecke als für die Erbringung des Services nutzt.
  • Es muss eine Einsprachemöglichkeit geschaffen werden, gegen überteuert bezahlte Services.

Erläuterungen:

Mit dem Erscheinen der neuen Gratisdiensten im Internet suchten die Dienstanbieter nach neuen Verdienstmöglichkeiten, um die Kosten für die Erbringung des Service zu decken und Gewinne erzielen zu können. Das Einblenden von Werbung wurde sehr rasch als Möglichkeit erkannt, Gewinne einfahren zu können. Doch diese Methode war nur bedingt geeignet und die Gewinne nur mässig. Um den Wirkungsgrad zu erhöhen wurden die Nutzerdaten analysiert und teilweise weiter verkauft. Um die Finanzierung solcher kostenlosen Dienste und den Schutz der Benutzer vor Missbrauch zu ermöglichen, braucht es eine Alternative. Anbieter von kostenlosen Dienstleistungen, die durch Werbung finanziert werden, sollen gezwungen werden, eine kostenpflichtige Alternative zur Verfügung zu stellen. Dieser bezahlte Dienst, identisch mit dem kostenlosen Angebot, sollte die Nichtverwendung der personenbezogener Daten für andere Zwecke als den Dienst selbst garantieren.

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