Positionsrichtlinie zur Europapolitik

Die Piratenpartei Schweiz verfolgt die Vision eines geeinten, friedlichen und prosperierenden Europas. Sie will dabei starke, direktdemokratische Mitbestimmung der Menschen in Europa und die politische Mitentscheidung der Regionen und Mitgliedsstaaten nach Europa tragen.

Die Piratenpartei Schweiz wird einen Beitritt der Schweiz zur EU in ihrer aktuellen Form nicht unterstützen. Der billaterale Weg zwischen EU und Schweiz soll weiterhin beschritten werden. Damit die Piratenpartei Schweiz einen Beitritt der Schweiz zu einer Europäischen Union befürwortet, müssen deutliche Schritte in folgeden Punkten geschehen:

Die Bewohner können auf europäischer Ebene direktdemokratisch Mitbestimmen;

Auch auf europäischer Ebene müssen die Menschen direktdemokratisch an wichtigen Entscheidungen mitwirken können. Dadurch können nicht nur fragwürdige Entschiedungen eines Parlaments korrigiert werden, es fördert Legitimität der Entscheidungen und die einbezogene Bevölkerung fühlt sich Europa mehr verbunden. Instrumente wie die Volksinitative oder das Referendum sollen dies ermöglichen.

Entscheidungen werden gemeinsam und gleichberechtigt durch die Mitgliedsstaaten und alle Bewohner getroffen;

Bei wichtigen Entschiedungen ist eine breite Zustimmung wichtig. Deshalb müssen Entscheidungen gemeinsam und gleichberechtigt durch die Mitgliedsstaaten und Bewohner gefällt werden. Es gilt sicher zu stellen, dass weder die bevölkerungsreichen noch die vielen kleinen Staaten über «die anderen» bestimmen können. Gleichzeitig muss ausgeschlossen sein, dass ein einzelner Mitgliedsstaat die gesamte Entwicklung blockieren kann. Möglichkeiten, dies zu erreichen sind zum Beispiel ein Zweikammersystem oder ein doppeltes Mehr.

Die Gewalten auf europäischer Ebene sind klar getrennt;

Die unsägliche, komplizierte Verteilung von Exekutiv- und Legislativaufgaben in der Europaischen Union ist nicht nur intransparent sondern vor allem undemokratisch. Eine klare Trennung der Staatsgewalten schafft die Voraussetzung von Freiheit und Gleichheit.

Die Exekutive auf europäischer Ebene ist demokratisch legitimiert;

Die europäische Exekutive soll demokratisch durch Bevölkerung legitimiert werden. Trotzdem soll es möglich sein, die Posten anhand der Fähigkeiten der Kandidaten und mit gerechter Repräsentation der Mitgliedsstaaten zu besetzen.

Europäisches Prozesse laufen transparent ab;

Geheimverhandlungen untergraben die demokratische Partizipation der Menschen. Deshalb müssen alle Prozesse der Europäischen Union, insbesondere Verhandlungen zwischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten, transparent ablaufen. Zu diesem Zweck soll es ein neues Grundrecht auf Informationsfreiheit geben.

Eine europäische Verfassung garantiert die Menschenrechte für alle Bewohner;

Die Europäische Menschenrechtskonvention kann die Basis für eine europäische Verfassung bilden, die die Menschen vor ungebührlichen Eingriffen durch die Europäische Union und alle Mitgliedsstaaten schützt. Sie soll auch die Fragen der Mitbestimmung, der Entscheidungsprozesse und der Transparenz regeln.

Ein europäisches Verfassungsgericht prüft die Handlungen von Regierungen und Parlamenten;

Gegen die Verletzung der Rechte einzelner Menschen genügt die direktdemokratische Mitwirkung nicht. Es muss zusätzlich Gerechtigkeit und Rechtssicherheit auf allen Ebenen gewährleistet werden.

Die Autonomie der Mitgliedsstaaten wird nur soweit eingegrenzt, wie dies zur Bewältigung gemeinsamer Aufgaben nötig ist;

Die Mitgliedsstaaten sollen generell in allen Belangen selbstbestimmt sein. Über gemeinsame Aufgaben wie Aussenbeziehungen, Sicherheit, Grenzkontrolle und Flüchtlingsversorgung soll aber auch gemeinsam und verbindlich entschieden werden. Zusätzlich sollen in wichtigen Bereichen wie Umweltschutz, Gesundheitspolitik, Verbraucherschutz, Fiskalpolitik für alle Mitgliedsstatten verbindliche Mindeststandards geschaffen werden.

Steuern und Abgaben werden grundsätzlich dort zu verwendet, wo sie eingenommen werden;

Was in einer Region erarbeitet wird, soll auch dieser Region zugute kommen. Zugleich sollen aber Regionen entlastet werden, in denen grosse Gemeinschaftsaufgaben wie äussere Sicherheit, Transport, Energiebeschaffung und die Bewältigung von ausserordentlichen Ereignissen wie Flüchtlingesströmen, Wirtschaftskrisen, Umweltproblemen und Naturkatastrophen anfallen.

Europa und alle Mitgliedsstaaten streben letzendlich einen ausgeglichenen Haushalt an;

Gegenwärtige Problem sollen nicht auf Kosten der Ärmsten gelöst werden, sondern mit einer gemeinsamen Anstrengung. In Zukunft sollen alle Mitgliedsstaaten ausgeglichene Staatshaushalte erreichen.

Mit Freihandel geht die Stärkung des Umwelt-, Gesundheits,- und Verbraucherschutzes einher;

Handelshemmnisse und Protektionismus sollen weiter abgebaut werden, jedoch nicht auf Kosten unserer Umwelt und Gesundheit oder der Verbraucher.

Sicherheit in Europa und weltweit wird nicht durch verdachtsunabhängige Überwachung erreicht;

Verdachtsunabhängige Überwachungsvorhaben wie die Vorratsdatenspeicherung, INDECT und die Weitergabe von Fluggastdaten sind einzustellen, das sie das Menschenrecht auf Privatsphäre verletzen und die politische Teilhabe untergräbt.

Frieden und Menschenrechte sind Kernanliegen der gemeinsamen europäischen Aussenpolitik;

Die wirtschaftlichen Interessen Europas sollen nicht mit Gewalt und nicht auf Kosten von Menschenrechten vertreten werden. Es soll den Mitgliedsstaaten freigestellt werden, sich humanitär oder militärisch an Friedenseinsätzen zu beteiligen.

Auch die Menschenwürde von Flüchtlingen ist unantastbar;

Verfolgte, von Kriegen und Katastrophen betroffene Menschen finden Schutz in Europa.

Die Bildung steht allen Menschen in Europa offen und ist europaweit Vergleichbar.

Der Zugang zur Bildung ist fundamental für die Entwicklung und das funktionieren jeder demokratischen Gesellschaft. Bildungsabschlüsse sollen Europaweit einheitlicher werden, so dass sie auch vergleichbar sind.

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