Positionspapier Modernisierung des Urheberrechts

Lies auf:Français Präambel Der Schutz geistiger Werke für die Gemeinschaft kann sich nur legitimieren, indem sie geistige Werke in ausreichender Anzahl und Qualität der Allgemeinheit zugänglich macht. Jedes geistige Werk enthält inhärent die Schöpfung anderer, daher hat jeder Urheber ein Interesse an der Begrenztheit dieses Monopols. Der Schutz geistiger Werke muss sich daher sowohl in Zeit, als auch im Umfang zurückhalten. Das junge Urheberrecht ist durch technischen Fortschritt schneller ausgedehnt worden, als dies durch den Nutzen für die Allgemeinheit begründbar ist. Wir betrachten es als offensichtlich, dass die Urheber und die Verwerter ihr Privileg der Nutzung geistiger Werke über das Mass des Sinnvollen ausgedehnt haben und diese Privilegien nun zum Schaden der Gemeinschaft ausnutzen. Auch ein geistiges Monopol muss sich nach sinnvollen Kriterien richten. Die Schutzwürdigkeit von geistigen Werken soll auch an der Originalität und Schöpfungshöhe gemessen werden. Den Schutz auf kleinste Variationen eines Werkes halten wir für eine Perversion der ursprünglichen Idee. Auch der Umkehrschluss gilt, dass triviale Verletzungen des Urheberrechts toleriert werden müssen wenn es der Gemeinschaft dienlich ist. Wir fordern daher ein Urheberrecht, welches den besten Zugang zu den besten Werken zum Wohle aller ermöglicht. Forderungen: Dieses Positionspapier enthält einen Anhang zur geschichtlichen Grundlage des Urheberrechts in Appendix A und einige ausführlichere begründete Beispiele in Appendix B. Es wird empfohlen bei Fragen die Appendizes zu konsultieren. Reduktion Schutzdauer Forderung: Das Urheberrecht wird auf eine Schutzdauer von 14 Jahren begrenzt. Das Urheberrecht ist ein Monopolrecht. Es soll den Künstler dazu animieren, Werke zu schaffen, welche es bis an hin noch nicht gab, oder Werke zu erweitern, in dem er Kunstwerke imitiert, interpretiert, verändert, und somit in neue Werke transponiert. Wie bei Erfindungen soll ihm dieser Schutz auch ein Einkommen ermöglichen. Das Urheberrecht muss daher immer an eine natürliche Person gebunden sein, dem Erschaffer des Werkes. Die historische Entwicklung zeigt aber, dass das Urheberrecht als ein Schutz für das Verlagswesen entwickelt wurde, bei dem der Künstler anfangs nur eine Nebenrolle spielte. Ein neues Urheberrecht sollte deshalb die individuelle Freiheit des Erschaffers wiedergeben. Es soll dabei auch die Rolle der Verlage neu überdacht werden. Waren sie früher notwendig, um Kopien in guter Qualität zu erzeugen, sind sie heute nur noch ein Distributionskanal unter vielen. Der individuelle, direkte Distributionskanal zwischen Künstler und Konsument im Internet hat eine neue Dimension eröffnet, welche die individuelle Abgeltung zu einem gangbaren Weg macht. Dies war zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch nicht möglich, als Radioanstalten zu Recht verlangten, nicht individuell mit den Künstlern verhandeln zu müssen. Das Urheberrecht schafft also ein künstliches Monopol, da man im Umfeld digitaler Kopien die meisten dieser Produkte ohne Verlust in unbegrenzter Zahl zur Verfügung stellen könnte. Ein künstliches Monopol braucht eine klare Begründung und muss einen eindeutigen Vorteil für die Gesellschaft ergeben, damit der Staat es unterstützen soll. Der Vorteil der Gesellschaft an dem Monopol ist die andauernde Erschaffung künstlerischer Werke und für den Künstler ein mögliches Auskommen. Natürlich ist ein Monopol alleine kein Garant dafür, dass solch ein Auskommen möglich ist. Viele Künstler sind auch mit dem alten … Positionspapier Modernisierung des Urheberrechts weiterlesen