Seit 6 Jahren läuft in der Schweiz ein Prozess gegen ShareReactor.com, ein Vorläufer von The Pirate Bay. Diese Plattform ist heute noch online, währenddessen sich der ursprüngliche Betreiber mit den Schweizer Gerichten herumschlägt. So hat das Obergericht Thurgau das Urteil vom Bezirksgericht bestätigt und die Illegalität der "Beihilfe zum Filesharing" festgestellt. Der Ex-Betreiber kommentiert: "Das Gericht hat keine Ahnung von der Materie, lehnt jedoch gleichzeitig das Hinzuziehen eines Experten ab. Der ganze Fall basiert auf Indizien, Vermutungen und Annahmen, die immer auf die schlechtmöglichste Weise ausgelegt wurden." Das Bundesgericht soll den Fall nun überprüfen.
Sollte dieses Urteil so bestätigt werden, wäre das ein herber Schlag für Schweizer Tauschbörsenbenutzer. Das Filesharing in der Schweiz wird mit einer absurden Rechtssprechung belastet. Es ist schwer ersichtlich, warum Infomationen zu möglicherweise illegalen Daten gefährlich sein sollen. Um wieviele Ecken muss eine Information nun an den Mann gebracht werden, um legal zu sein? Das Gericht liefert dazu keine klare Aussage und beschränkt sich darauf, dem Beschuldigten den Vorsatz vorzuwerfen.
Gesucht werden nun Personen, die sich mit dem Recht auskennen (Anwälte und Studenten), um die Verteidigung zu unterstützen. Diese Rechtsspezialisten sollten etwas technisches Wissen mitbringen. Die Zeit drängt: Wir haben nur noch 10 Tage Zeit, um zu reagieren! Du willst helfen? Dann frag all Deine Bekannten und Verwandten, ob sie in dieser Sache Unterstützung anbieten wollen und können. Voraussetzung ist natürlich, dass sie mit dem Schweizer Recht vertraut sind. Wenn Du etwas dazu beitragen kannst, melde Dich am besten direkt bei Christian Riesen unter chris.riesen@gmail.com.
Der Kampf geht damit in die letzte Runde. Die Piratenpartei unterstützt den Kampf für ein faires Urheberrecht, unabhängig vom Ausgang vor dem Bundesgericht. Mit einer Niederlage würde sich erneut bestätigen, dass die Schweiz eine Piratenpartei braucht. Privates Filesharing muss legal sein, erst recht aber die blosse Nutzung und Verbreitung von Information.
Dieses Urteil hat mit Vernunft nichts zu tun.