Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein multilaterales Handelsabkommen, das seit 2007 zwischen mittlerweile 38 Staaten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wird. Erst 2008 wurde die Existenz des Abkommens der Öffentlichkeit bekannt. Die gesetzgebenden Gewalten weltweit bleiben von den Verhandlungen ausgeschlossen. Die Eindämmung des gross angelegten Handels mit gefälschter Markenware im wirtschaftlich relevanten Rahmen war der ursprüngliche Zweck der Verhandlungen1. Das Resultat aber ist hauptsächlich ein Regelwerk gegen privates Kopieren von nicht näher definiertem „Geistigem Eigentum“2. Zu Ungunsten der Verbraucher sollen Internetdienstleister und Privatpersonen auf Indizienbasis kriminalisiert werden34567. Länder wie China, Russland oder Indien, die sich in der Vergangenheit mit umfangreichen Produktfälschungen hervorgetan haben, sitzen hingegen nicht am Verhandlungstisch.
Der ursprüngliche Rahmen, also die Bekämpfung der gross angelegten Produktfälschungen, wird gesprengt. ACTA8 richtet sich nicht mehr nur gegen kommerzielle Produktfälschungen, sondern mittlerweile gar vorwiegend gegen Privatpersonen. Die Nichteinbeziehung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) legt den Schluss nahe, dass Transparenz im Entstehungsprozess von ACTA und die Berücksichtigung der Interessen von Entwicklungsländern gezielt verhindert werden sollen. So warnen etwa indische Regierungsvertreter vor den verheerenden Auswirkungen von ACTA auf den Handel mit generischen Medikamenten. Die Interessen des Gesundheitswesens in Entwicklungsländern müssen dem wirtschaftlichen Fokus der Pharmaindustrie weichen. Ausserdem wird durch die Umgehung der WIPO deutlich signalisiert, dass das Ziel des Abkommens nicht die Konkretisierung des Begriffs des „Geistigen Eigentums“ ist: Dieser wird bewusst schwammig gehalten, um jegliche Formen unerwünschter Verwertung möglichst weiträumig unterbinden und kriminalisieren zu können.
ACTA sieht Gesetzesänderungen in den Unterzeichnerländern vor, die einer parlamentarischen Verhältnismässigkeitsprüfung niemals standhalten würden. So können Individuen auf Vermutung hin aus dem Internet gesperrt werden. Den Internetprovidern wird damit eine völlig übertriebene Massnahme aufgezwungen, die tief in die Grundrechte weiter Bevölkerungsschichten eingreift. Die Teilnahme am öffentlichen Leben ist ohne Zugang zum Internet stark eingeschränkt.
Das Vertragswerk sieht auch die Einführung von Schadensersatzansprüchen der Rechteinhaber in Höhe der geschätzten Verluste vor. Empirische Darlegungen, dass das Herunterladen etwa eines Musikstücks über BitTorrent selbstverständlich nicht mit dem Verkauf tausender CDs gleichzusetzen ist, finden keinen Einzug in die Berechnung der Ersatzansprüche. So kann eine einfache, nichtkommerzielle Urheberrechtsverletzung schnell die Grundlage für Geldforderungen in sechsstelliger Höhe bieten. Damit nicht genug: ACTA verpflichtet seine Unterzeichner, im Strafmass für Urheberrechtsverletzungen auch Gefängnisstrafen ausdrücklich vorzusehen. Bisher souveräne Rechtsprechung wird dadurch den kommerziellen Interessen der Rechteverwerter untergeordnet.
Zweifelsohne werden diese Schadensersatzansprüche die Existenzen vieler Menschen zerstören – obwohl die Schädlichkeit ihres Verhaltens alles andere als erwiesen ist. So ist es in den USA durch eine ähnliche Regelung mehrfach geschehen. Der private Austausch von Kultur ist ein wachsendes Grundbedürfnis, das die Contentindustrie als grosse Gefahr für ihre maroden Geschäftsmodelle ansieht. Die Hoffnung, das gesellschaftlich akzeptierte Filesharing durch Internetentzug, Gefängnisstrafen und grenzenlose Schadensersatzansprüche eindämmen zu können, ist in seiner Weltfremde nicht zu überbieten. ACTA wird die Gesellschaft nicht dazu bringen, den privaten Austausch von urheberrechtlich geschützten Werken moralisch abzuwerten. Vielmehr werden Millionen von Menschen in potenzielle Verbrecher verwandelt. Zum Beispiel schon dann, wenn sie einen gekauften Film auf ihren iPod kopieren möchten. In einer Gesellschaft, in der nahezu jeder Mensch aufgrund seines Lebensstils den Freiheitsentzug zu fürchten hat, ist eine offene demokratische Teilhabe nicht mehr möglich.
Die Haftbarkeit von Internetanbietern, soweit diese nicht präventiv durch Massnahmen wie Netzsperren und Three-Strikes-Modelle gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen, gefährdet die Netzneutralität und bildet die Grundlage für den Aufbau einer weltweiten Zensurinfrastruktur. Für die Bevölkerung ist nicht mehr nachvollziehbar, nach welchen Kriterien Webseiten unerreichbar gemacht werden.
Rechteverwerter erhalten durch ACTA die Möglichkeit, auf reine Vermutung hin die Durchsuchung und Beschlagnahmung von Datenträgern und dazugehörigen Geräten wie Laptops und MP3-Player an Staatsgrenzen zu erwirken. Es können auch einstweilige Verfügungen ohne Anhörung des Beschuldigten (ex parte) verhängt werden. Dies eröffnet einer Lobby alle erdenklichen Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen – ohne jegliche Rücksicht auf die Rechte beschuldigter Bürger. Die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung existiert hier nicht mehr.
Die Diensteanbieter im Internet müssen aufgrund reiner Vermutungen dem Rechteinhaber ohne richterliche Verfügung die Kontaktinformationen der beschuldigten Person mitteilen. Der Verlust der Privatsphäre durch eine unbewiesene Urheberrechtsverletzung verstösst gegen die Grundrechte und somit gegen unsere demokratischen Grundwerte. Dass das Umgehen eines Kopierschutzes oder Lizenz-Systems (DRM) unter Strafe gestellt werden soll, nimmt uns ausserdem das Recht auf Privatkopien der teuer gekauften Filme, Spiele und Musik. Und das, obwohl jeder Konsument beim Kauf eines leeren Datenträgers bereits Gebühren für Privatkopien an Rechteverwerter zahlt.
Der Bundesrat hält im Mandat fest, dass sich die schweizerische Gesetzgebung durch ACTA nicht verändern soll. Viele auch in dieser Stellungnahme erwähnten Teile in ACTA sind tatsächlich schon zur heutigen Gesetzgebung konform. Doch die Zementierung der heutigen Gesetzgebung steht entgegen dem erklärten Ziel der Piratenpartei Schweiz, das Urheberrecht zu Gunsten der Gesellschaft abzuwandeln. Sie befürchtet, dass sich die Gesellschaft von den kulturellen Errungenschaften der Menschheitsgeschichte entfernt, sollten die Konsumenten wie in ACTA vorgesehen kriminalisiert werden. Die Piratenpartei warnt vor einer Entwicklung weg von einem offenen kulturellen Austausch hin zu geschlossenen undemokratischen Formen.
Millionen klassischer Musikstücke, Filme und Bücher werden als Geiseln in den Tresoren riesiger Mediengesellschaften gehalten. Klingt übertrieben? Nein: Diese Inhalte sind von ihren potentiellen Zielgruppen nicht stark genug nachgefragt, um sie erneut zu veröffentlichen – aber potenziell zu einträglich, um sie freizugeben. Teil unseres kulturellen Erbes liegt in den Händen weniger Konzerne. Diese Kulturgüter müssen allen zugänglich gemacht werden, bevor sie durch den Zahn der Zeit zerstört werden.
Das nicht-gewerbliche Sammeln, Nutzen, Bearbeiten und Verbreiten von Kultur soll ausdrücklich erlaubt sein. Technologien, die die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers beeinträchtigen, Informationen oder Kulturwerke zu vervielfältigen oder zu nutzen – sogenanntes DRM (Digital Rights Management), Regionalcodes und Kopierschutze – sollen verboten werden. Vertragliche Vereinbarungen, die dazu dienen, die legale Verbreitung von Information zu verhindern, sind als nichtig zu erklären.
Die nichtgewerbliche Verbreitung veröffentlichter Kulturgüter, Informationen oder Wissen darf nicht eingeschränkt oder bestraft werden. Davon ausgenommen sind selbstverständlich persönliche und personenbezogene Daten. Die Gesetzeslage muss sich so entwickeln, dass ausschliesslich die gewerbliche Nutzung und Vervielfältigung geschützter Werke reguliert werden. Kopien privat zu verteilen oder Werke für den gemeinnützigen Gebrauch anderweitig zu verbreiten oder zu nutzen darf niemals illegal sein. Denn: Ein solcher fairer Gebrauch kommt der gesamten Gesellschaft zu Gute.
ACTA ist vollumfänglich abzulehnen und die Verhandlungen sind zu stoppen. Die intransparente Art der Entstehung ist einer demokratischen Gesellschaft unwürdig. Die Eingriffe in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stehen in keinem Verhältnis zum erhofften Nutzen. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, antike Geschäftsmodelle ins digitale Zeitalter zu retten. Die Verwertungsgesellschaften müssen neue Geschäftsmodelle entwickeln, wenn sie überleben wollen.
Die Piratenpartei Schweiz lehnt des Weiteren die in ACTA vorgesehene Ausweitung des Patentrechts ab und verlangt ein Überdenken des Patentrechts auf internationaler Ebene. Die Piratenpartei Schweiz behält sich vor, mit dem fakultativen Referendum gegen einen etwaigen Schweizer Beitritt zu ACTA vorzugehen.