70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers erlöschen nach heutigem Gesetz die Urheberrechte an den Werken. Diese gehen somit in Gemeineigentum (Public Domain) über und werden für alle frei verwendbar. Der Verein Digitale Allmend1, Dock182 und Wikimedia Schweiz3 veranstalten am 1. Januar 2010 den Public Domain Day, an dem die jetzt gemeinfreien Werke von Personen, die im Jahre 1939 gestorben sind, gefeiert werden. Bei einem generationenübergreifenden Neujahrsbrunch im Cabaret Voltaire4 in Zürich bietet sich die Gelegenheit, eine Auswahl dieser Werke zu verändern, zu bearbeiten und neu zu entdecken.
In der Ankündigung5 heisst es:
«So singen wir vereint das Dachaulied nach Jura Soyver im Karaokestil, bereiten das grösste Müesli der Welt zur Freude von Maximilian Bircher-Benner, basteln eine originale kollaborativ-dadaistische Collage mit Werken von Alphonse Mucha, u.a. übersetzen Gedichte von Roth, Duun und Aav in 17 Sprachen, während Filme nach Zane Grey und von Max Skladanowsky zum kostenlosen Download sowie bedeutende Jazzwerke in den Röhrenapparaten laufen. Daneben haben wir Zeit für einen gemütlichen Kaffee und brunchen ins neue Jahr mit der Gesamtausgabe von Sigmund Freud's Psychoanalyse als Kopie. Wir retten das kulturelle Erbe für unsere Kinder!»
Komm vorbei!
Public Domain Day
Für Kinder und Erwachsene ebenso
1.1.2010 von 13-19 Uhr
Cabaret Voltaire, Spiegelgasse 1, Zürich
Piratenpartei Schweiz, Postfach, 1337 Vallorbe,
info@piratenpartei.ch
CC-BY 2.5 Switzerland |
Kontakt
Jan.
10.
Urheberrecht, Google Books, TV-Richtlinie EU etc.
Gerade nach der Minarett-Abstimmung haben die Ethiker, Glitterati und andere heftig für unverfälschte Grundrechte protestiert. Aber wo sind diese gleichen Protestler und offene Briefe-Schreiber, wenn die westeuropäischen und schweizerischen Verlage sich gegen Google Books wenden, und uns damit von der Kenntnis der hunderttausend aufgenommenen, urheberrechtlich freien Werke ausschliessen? Sogar einige westeuropäische Regierungen wenden sich dagegen.
Das Urheberrecht seinerseits mit dem Schutz bis zu 70 Jahren nach dem Tode des Urhebers schützt nicht die Autoren, sondern die Urenkel ihrer Witwen und Witwer. Und vor allem schützt es einige Verlage. Die meisten Autoren aber machen nicht Millionenauflagen, die sie geschützt wissen wollen, sondern es liegt ihnen durchaus an der Verbreitung, am Zitieren ihrer Ideen.
Schliesslich hat die westeuropäische und schweizerische sogenannte Intelligentsia es ohne jeden Protest über sich - und uns Geniesser einer weltweiten Kultur - ergehen lassen, dass die EU (und die Schweiz im Abkommen mit ihr) den Inhalt bei TV und Radio auf mindestens 50% europäische Werke festschrauben, unabhänging von der Qualität, von der Wahlfreiheit der Intendanten und Zuschauer.
Das "Gehäuse neuer Hörigkeit" wird von diesen Glitterati willig angenommen. Wäre dies im 18. Jh. so geschehen, sprächen sie von "ancien régime".