Google hat am 19. März 2009 angefangen, in der Schweiz Fotos für Street View zu machen. Dabei hat Google dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gegenüber versichert, sich an das Datenschutzgesetz zu halten und auch die Bevölkerung ausreichend über ihr Vorhaben zu informieren.Klage in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten des EDÖB gegen GoogleDie VorgeschichteGoogle hat am 19. März 2009 angefangen, in der Schweiz Fotos für Street View zu machen. Dabei hat Google dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gegenüber versichert, sich an das Datenschutzgesetz zu halten und auch die Bevölkerung ausreichend über ihr Vorhaben zu informieren. Das Kartenmaterial wurde schlussendlich in der Nacht vom 17. auf den 18. August 2009 in Street View verfügbar gemacht. Bereits während der ersten Woche trafen 1'000 Beschwerden bei Google ein - wegen mangelhafter Anonymisierung. Beim EDÖB sind seither über 100 schriftliche und 40-50 elektronische Beschwerden eingegangen. Nicht mit eingerechnet sind die Reklamationen bei den kantonalen Datenschutzämtern (der EDÖB verfügt über keine Zahlen derselben). Auf die getätigten Recherchen hin musste der EDÖB feststellen, dass die Anonymisierung tatsächlich ungenügend ist. Der EDÖB hat am 11. September 2009 deswegen eine Empfehlung an Google erlassen, welche Google am 14. Oktober 2009 in weiten Teilen ablehnte. Google sicherte aber zu, bis Ende Jahr kein neues Bildmaterial freizuschalten und eine neue Version der Software zur Unkenntlichmachung einzusetzen. Der Schaden, der durch die Veröffentlichung der Bilder entsteht, ist nachträglich durch die Entfernung der Bilder jedoch nicht wieder gut zu machen. Es ist also eine zeitliche Dringlichkeit gegeben, dies zu unterbinden. Aus diesen Gründen hat der EDÖB am 11. September 2009 beim Bundesverwaltungsgericht eine Klage gegen Google eingereicht.Die KlageAuf der Webseite des EDÖB ist die Klage in vollem Umfang verfügbar. Die Forderungen reichen von der besseren Anonymisierung, sorgfältigeren Bearbeitung von Bildmaterial bei Institutionen wie Schulen, Rotlichtmilieus, Gefängnissen und Krankenhäusern bis zur besseren und frühzeitigen Informierung, wann wo gefilmt wird. Ausserdem fordert der EDÖB als provisorische Massnahme die Untersagung von weiterem Aufschalten von Bildmaterial und von weiteren Kamerafahrten bis ein Urteil gefällt wurde. Er ist auch der Meinung, dass "eine Veröffentlichung von Bildern aus dem Privatbereich die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen stärker einschränkt, als das öffentliche Intersse an einer solchen Publikation im Dienst Street View und das private Interesse von Google an der Aufnahme solcher Bilder zum Zwecke der Veröffentlichung und kommerziellen Nutzung dieser Bilder, dies rechtfertigen würde". Es folgen die Aspekte, welche heute an der Medienkonferenz vom EDÖB übermittelt wurden. Link Klageschrift: http://www.edoeb.admin.ch/aktuell/index.html?lang=de&download=M3wBPgDB/8... offiziellen Angaben werden 98.4% der Gesichter und 97.5% der Autokennzeichen erfolgreich anonymisiert. Eine Googleinterne Studie von Forschern geht jedoch bei Gesichtern von 89%, bei KFZ-Kenzeichen von 94-96% aus. Bis heute wurden mehr als 20 Millionen Bilder veröffentlicht. Bei optimistischen Schätzungen laut offiziellen Angaben sind somit 400'000 Bilder nicht unkenntlich gemacht. Unter Berücksichtigung der internen Angaben wurden auf 2.2 Millionen Bildern die Gesichter nicht ausreichend anonymisiert. Der EDÖB sieht hier einen nicht hinzunehmenden Mangel - denn selbst bei 99.5% Erfolgsrate würden immer noch 100'000 Bilder ungenügend anonymisiert sein.ZoomfunktionDurch die Zoomfunktion wird die Situation sogar noch verschlimmert. Die Identifikation ist durch die Dienstleistung Street View einfacher als vor Ort, weil das menschliche Auge nicht zoomen kann. Ausserdem sieht man mehr, als man als Passant jemals bemerken würde. Die Rechtssprechung ist sich einig, dass hier potenziell eine Persönlichkeitsverletzung vorhanden sein kann - was Google bewusst riskiert.Fehlender KontextDurch die Isolation aus dem zeitlichen und geographischen Kontext besteht viel Interpretationsraum. Beispiele: * In Zürich wurde vom Blick ein Wirt beschuldigt, mit Drogen zu dealen. Es stellte sich danach heraus, dass er lediglich Essensgutscheine verteilte. * Ein Nationalrat wurde mit einer schönen Frau auf dem Bundesplatz geknipst - eine Affäre? Falsch. Er war lediglich mit seiner Sekretärin unterwegs.Unscheinbare SituationenAls Passant bekommt man unbewusst viel mit, woran man sich danach nicht mehr erinnert, weil es in der Situation gar nicht aufgefallen ist. Mit den Bildern von Street View kann man nun aber analysieren und vergleichen - über Raum und Zeit hinweg.Höhe der KamerasNormal sind Sichtschütze 1.80 bis 2.0 Meter hoch. Die Kameras auf den Google-Autos sind aber auf 2.75 Metern montiert. Somit wird auch der private Raum gefilmt, was die Privatsphäre verletzt und sogar strafrechtlich relevant ist. Laut Artikel 13 Absatz 1 der Schweizer Bundesverfassung hat jede Person Anspruch auf die Achtung ihres Privat- und Familienlebens sowie ihrer Wohnung. In Absatz 2 heisst es weiter "Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.".BilderdichteIm Unterschied zu anderen Ländern sind die Aufnahmen in der Schweiz flächendeckend. Es ist also eine total andere Situation als wenn in Paris oder London gefilmt würde. Ausserdem sieht es so aus, als ob Google dies vollenden will und noch mehr Material online stellt. Es gibt in der Schweiz auch viel mehr Bereiche, die touristisch nicht relevant sind - z.B. Wohnquartiere.AnonymisierungDie Anonymisierung von Bildern aus dem Ort, wo man wohnt, bringt nicht viel. Nachbarn erkennen auch mit verschwommenem Gesicht, wer da steht, z.B. anhand der Statur. Ausserdem gehören Vorplätze nach Bundesgerichtentscheid zum Privatraum. Auch hier macht es die Zoomfunktion noch einmal verheerender.VorankündigungenDer EDÖB fordert, dass mindestens eine Woche im Voraus angekündigt wird, wo Aufnahmen gemacht werden und wann welche Region in Street View veröffentlicht wird.Fragen an den EDÖBWurde Google unterschätzt?Ja, der EDÖB hat nicht damit gerechnet, dass das Material so flächendeckend erstellt wird. Er ist davon ausgegangen, dass es ähnlich wie in den anderen Ländern eine Konzentration auf grosse Städte geben wird, wie Paris oder London. Dem ist aber nicht so und das ändert natürlich die Anforderungen extrem.Wie ist das Vorgehen von Google bis Ende Jahr?Es werden weiterhin Bilder gemacht, lediglich die Aufschaltung wird bis Ende Jahr unterlassen. Deswegen wurde als provisorische Massnahme die Untersagung der Beschaffung und Aufschaltung von weiterem Material gefordert.Generelles Verbot?Der Tagesanzeiger fragt, ob ein generelles Verbot statuiert werden soll. Der EDÖB antwortet, dass in der Nähe sensibler Einrichtungen wie Alterseime, Schulen, Sozialbehörden, Gefängnisse, Vormundschaftsbehörden, Gerichte, Spitäler und Frauenhäuser spezielle Vorschriften zu beachten sein sollten - das reine Unkenntlichmachen von Gesichtern reicht da nicht. Auch das tiefere Ansetzen der Kameras kann eine Lösung sein. Google hat hier bereits zugesichert, dass sie in diesen Bereichen Besserung bringen wollen - jedoch ohne weitere Angaben. Als zusätzliches Problem führt der EDÖB an, dass Aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen zwischen den USA und der Schweiz Daten trotzdem legal in die USA geraten können. Das habe er schon immer kritisiert.Wie viele Klagen gab es bereits?Es ist bisher ein Anwalt bekannt, der eine Sammelklage angekündigt hat. Jedoch ist der Status unbekannt.Grundsatzfrage zur PersonenverletzungDer Tagesanzeiger fragt, ob denn Leuten Schaden zugefügt worden sei. Gemäss EDÖB muss kein Schaden nachgewiesen werden. So ist unsere Rechtsordnung.Wurde durch diese Klage internationales Interesse geweckt?Hanspeter Thür war als EDÖB kürzlich in Madrid und hält fest, dass international eine genaue Beobachtung der Entwicklung in der Schweiz stattfindet.Privat vs. JournalistenFaktisch macht Google, aufgrund der Zoomfunktion, als privates Unternehmen etwas, was nicht mal Journalisten dürfen. Sie lassen es zu, dass man aus einem generellen Schnappschuss des öffentlichen Raumes eine einzelne Person rauspicken kann - in guter Qualität.Weiterer Verlauf der KlageDie ganze Klage kann durchaus ein Jahr dauern. Die provisorischen Massnahmen (Untersagen von weiteren Aufnahmen und Veröffentlichungen) werden in den nächsten Wochen bearbeitet.Erster Gerichtsgang?Der Tagesanzeiger fragt, ob dies das erste mal sei, dass der EDÖB einen Fall zum Bundesverwaltungsgericht zieht. Das sei nicht so. Es kam schon in anderen datenschutzrelevanten Themen vor. Der EDÖB fügt an, er möchte keine datenschutzrechtliche Kriegserklärung gegenüber Google machen.Die Rolle des EDÖBAbschliessend sagt der EDÖB, dass die Aufgabe einer Aufsichtsbehörde die Kontrolle ist, ob die geltenden Rechtsgrundlagen befolgt werden. Er kann also nur reagieren und im Extremfall Klage beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.Die Meinung der PiratenparteiDie Piratenpartei stellt sich hinter die Forderungen des EDÖB. Es ist richtig, dass nun ein Gericht über die Legalität entscheiden und (hoffentlich) der Klage stattgeben wird. Auch Konzerne haben Gesetze zu respektieren!
Der sogenannte Datenschutz läuft Amok. Wer sich in der Oeffentlichkeit zeigt, also in einer Strasse, wer eine Autonummer hat, wer sich in einer Universität einschreibt, der soll auch so gesehen werden dürfen, mit welchem Medium auch immer.
lieber herr kappeler
dann darf also jemand, der sie irgend einmal betrunken durch die strasse torkeln sieht (und sei es am polterabend) davon videoaufnahmen machen und diese ihrem arbeitgeber übermitteln?